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Frage zu Versand von UN3481 nach Malta #37381 30.08.2024 09:24
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mpbd_de Offline OP
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Hallo zusammen,

ich betreibe einen Shop für Bowlingzubehör und bin unerwartet in das Gefahrgutthema reingeraten. Ein Gerät (Oberflächenscanner) hat einen Akku integriert (3200maH, 11,84Wh). Ich hatte nicht bedacht, dass Malta bekanntlich ja nur auf dem Luftweg zu erreichen ist und habe so von DHL (bei denen ich als Geschäftskunde registriert bin) das Paket mit dem Vermerk zurückbekommen, dass Gefahrgut grundsätzlich nicht versandt wird.

Ich habe dasselbe Gerät bereits mehrere Male nach Skandinavien verschickt, aber da ist es dann vermutlich auf dem Landweg "durchgerutscht".

Aber nun zu meiner Frage: Gibt es einen Carrier, der dieses Gerät zu vertretbaren Kosten versendet? Hat ggf. jemand Erfahrungen mit dem Versand von Mindermengen, z.B. mit Zusatzvereinbarungen o.Ä.?

Freue mich auf euren Input. Wenn Fragen sind, gerne fragen. smile

Gruß Marco

Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta [Re: mpbd_de] #37382 30.08.2024 09:39
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Claudi Offline
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Hallo,

DHL versendet Gefahrgut - in deinem Fall UN3481 nach PI967 Section II
"Der internationale Versand von Gefahrgut ist laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für DHL Päckchen (AGB Brief International) und DHL Pakete (AGB DHL Paket International) grundsätzlich ausgeschlossen.
Geschäftskunden können jedoch bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen eine Zusatzvereinbarung über den Gefahrgutversand in bestimmte europäische Länder abschließen." Dazu solltest du dich an deinen Kundenservice-Kontakt bei DHL wenden.


https://www.dhl.de/dam/jcr:9f801ac7-1adf-40a4-96e4-c391cade1cd6/dhl-express-gefahrgutversand.pdf

Du bzw. ggf. deine Mitarbeitenden brauchen dazu ausreichende Anweisungen nach IATA-DGR 1.6 für den Versand von Sektion II Lithium-Batterien. Das musst du bei Abschluss der Zusatzvereinbarung ggü. DHL bestätigen.

Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta [Re: mpbd_de] #37408 09.09.2024 13:52
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Hallo Marco,

Claudi hat es bereits gesagt: Bevor du irgendendetwas tust, benötigst du die Gefahrgutschulung, oder wie es in in 1.6.2 IATA-DGR heisst "Nachweis der Einweisungen einschließlich Datumsangabe(n) für alle Angestellten". Dann schaust du erstmal, ob alles da ist, was du gelernt hast, z.B. die UN-Prüfzusammenfassungen für die Batterien. Und dann kannst du loslegen. Vorher solltest du in deinem eigenen Interesse die Finger davon lassen.

Bei DHL musst du nicht nur als Geschäftskundenversender sondern auch als Gefahrgutversender registriert sein. Den Status erreichst du nach einem bestandenen Audit durch DHL. Weiterhin benötigen deine Lithiumbatterien (bzw. Geräte mit den Lithiumbatterien) eine vorherige Genehmigung durch DHL. Dann geht das mit dem Dienstleister auch sehr gut.

Bei deiner Kostennote muss ich dich leider enttäuschen. Auf die "vertretbaren Kosten" brauchst du bei Gefahrgut gar nicht erst zu schauen. So teuer wie es wird, wird es leider. Das Angebot an Carriern, die Lithiumbatterien befördern, ist eh sehr überschaubar. Wenn es schon jemand mitnimmt, wird es nicht gerade günstig. Die Alternative ist, Malta (und alle anderen Orte die nur per Flugzeug erreichbar sind, nicht zu beliefern. Meine Empfehlung: Mach es ordentlich, dann geht das auch mit DHL.

Noch eine Anmerkung zum Landweg: Es ist für mich unstrittig, dass man über die SV 188 ADR Bescheid wissen muss, auch wenn die Schulung nicht so klar wie im Luftverkehr geregelt ist.

Re: Frage zu Versand von UN3481 nach Malta [Re: mpbd_de] #37409 09.09.2024 14:04
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Hallo,
Sie schreiben:

Ursprünglich geschrieben von: mpbd_de
......Ich hatte nicht bedacht, dass Malta bekanntlich ja nur auf dem Luftweg zu erreichen ist und habe so von DHL (bei denen ich als Geschäftskunde registriert bin) das Paket mit dem Vermerk zurückbekommen, dass Gefahrgut grundsätzlich nicht versandt wird.
....


Meines Wissens ist das nicht zutreffend, denn es gibt durchaus Fährverbindungen nach Malta, auch für Schwerverkehr und Gefahrgut, ein Beispiel wäre hier. Allerdings muß ich mich DJSMP ausdrücklich anschließen: auch für den Straßenverkehr (1.3.1 ADR) und für die Seestrecke (1.3.1.1 IMDG) sind Schulungsvorgaben zu beachten. Die Erleichterungen (nicht Freistellungen!) durch die SV 188 können nur angewandt werden von jemandem, der die entsprechenden Bedingungen kennt und versteht.
Und die Brandgefahr durch Liba-Geräte ist nun einmal da, selbst bei kleinen Kapazitäten.
Viel Erfolg und Gruß
M.A.T.


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