Hallo,
Einstufung ist UN0432 / 1.4 S
Dann musst Du die Auflagen nach ADR Kapitel 3.2 für diese UN-Nummer einhalten, geht aber nicht Kapitel 3.4 bzw. Kapitel 3.5 also beleibt nur der Unterabschnitt 1.1.3.6 (1000 Punkte), und das ist schon mit ein paar Auflagen verbunden. Aber Beförderungskategorie 4, also "unbegrenzt".
Wenn Du das über einen KEP-Dienst machen möchtes, dann prüfe die allgemeinen Geschäftbedingung.
Du musst natürlich auch das Sprengstoffrecht noch beachten, da diese UN-Nummer in der RL 2014 EU auf Seite 30 steht, und im Sprengstoffgesetz im §3 Absatz 1 Ziffer 2 a), wo auf diese Richtlinie 2014/28/EU hingewiesen wird.