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Versand von GG in Umverpackung #37345 21.08.2024 13:45
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Markus280680 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe Frage zu folgendem Sachverhalt:

Ich habe eine Li-Ion Batterie, ADR konform verpackt und gekennzeichnet (Kiste 4G). Dazu noch ein Paket mit nicht ADR relevantem Zubehör.

Kann ich diese beiden Versandstücke zusammen in einer normalen Kartonage als Umverpackung versenden? Natürlich als Gefahrgut gekennzeichnet.

Oder muss die Umverpackung auch ADR konform sein, obwohl der GG Artikel ja schon entsprechend verpackt wurde.

Hier geht es um Kostenersparnis von eventuell unnötiger, doppelter Verpackung mit kostenintensiver 4G Kartonage....

Re: Versand von GG in Umverpackung [Re: Markus280680] #37346 21.08.2024 14:58
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M.A.T. Offline
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Hallo, soweit Ihre Liba-Sendung einer der Liba-UNNR zugeordnet ist, finden Sie in Spalte 9b keine MP-Vorgaben. Auch für eine Umverpackung existieren keine Zusammenpackverbote; die allgemeinen Vorgaben in 4.1 sind natürlich immer einzuhalten; Bauartprüfung etc. für Umverpackungen gibt es nicht, da sie nur ein Lade- und Handhabungshilfsmittel sind und die eigentliche Verpackung bereits die Sicherheitsfunktion erfüllt. Natürlich sind für die Umverpackung die Vorgaben aus Kapiteln 5.1 und 5.2 einzuhalten.
Gruß
M.A.T.

Re: Versand von GG in Umverpackung [Re: M.A.T.] #37347 21.08.2024 15:19
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Claudi Offline
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MP-Sondervorschriften wären hier gar nicht relevant und die Abwesenheit selbiger hieße, dass man LiBatts nicht mit anderem GG zusammen packen darf.

Hier soll aber "nur" zusammengeladen werden, was bei LiBatts kein Problem darstellt, zumal mit Nichtgefahrgut.

Umverpackung kann alles mögliche sein, von Folie über Stülpkarton, Holzkiste oder was auch immer nützlich und sinnvoll erscheint. Kennzeichnung mit Gefahrzettel 9A, UN-Nummer + "Umverpackung" außen anbringen, wenn Gefahrzettel 9A und UN-Nummer nicht von außerhalb der Umverpackung eindeutig sichtbar sind (oder weil man es gern machen möchte, um Diskussionen vorzubeugen).


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