Anders herum wird ja erst ein Schuh draus: auf welcher Rechtsgrundlage sollte es legal sein, das Gefahrgut UN1950 Druckgaspackungen, welches ja auch leer ungereinigt weiterhin Gefahrgut bleibt, im Metallschrott zu entsorgen?
![wink wink](/images/graemlins/default/wink.gif)
Antwort: ist illegal, weil Gefahrgut + gefährlicher Abfall.
Gefahrgutrecht mit seinen Spielregeln, wie von den Vorschreibern beschrieben.
Abfallrechtlich 150110*
KrWG und weitere (das Abfallrecht ist ein gaaaaanz weites Feld), Grundgedanke:
Pflicht zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung über Entsorgungsnachweis (Einzel- oder Sammelentsorgungsnachweis und Verbleibskontrolle (Begleitscheinverfahren oder Übernahmescheinverfahren).
Wenn man in einer Firma im Gefahrstoffverzeichnis (wenn es das denn gibt... ja muss es geben) Spraydosen drin hat bzw. wenn die de facto da rumstehen und verwendet werden, könnte jemand bei einer Kontrolle/ einem Audit fragen: was passiert denn mit den Spraydosen nach Entleerung und wo ist der Nachweis darüber?
Schmeißt man die nun illegalerweise in den Metallschrott, hat man keinen Nachweis über ordnungsgemäßen Entsorgungsweg und Verbleib.
Der Schrottentsorger will die Spraydosen auch nicht haben, denn wenn der den Schrott sortiert/ verwertet, hat der die Fehlwürfe an der Backe und muss sich um deren Entsorgung kümmern.