Im Grunde ist es für den Versicherer egal, ob man jetzt speziell GB versichern will.
Wenn man dem erklärt, dass es um Beratung geht und dann mit dem mögliche Risiken aus Fehlberatung bespricht, müssten einem Versicherer etwas anbieten können. Also einfach nach Berufshaftpflicht für externe Berater fragen - nix anderes ist der externe GB.
Grundsätzlich versichert die Berufshaftpflicht des Arbeitgebers bei Angestellten (z. B. angestellten GB) alle aufkommenden Schäden ab. Hat ein Arbeitnehmer jedoch grob fahrlässig oder mit Vorsatz gehandelt, muss dieser den Schadenersatz selbst zahlen. Bei diesen Fällen zahlt eine BHV sowieso nicht (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz). Bei angestellten GB, die bei Dritten als externe GB tätig werden, ist zwar der GB als Person bestellt, aber das Vertragsverhältnis besteht zwischen dem Arbeitgeber des GB und dem Dritten (dem Kunden). Insofern wird die Haftungsfrage zw. Auftragnehmer und Auftraggeber geregelt über AGB oder Vertrag. Dem Kunden gegenüber müsste nach meinem Verständnis dann im Haftungsfall der Auftragnehmer (Arbeitgeber des GB) haften. Im Verhältnis Arbeitgeber - angestellter GB müsste dann wieder die Berufshaftpflicht greifen oder der AG bleibt auf Kosten sitzen, weil der ggf. nicht genug Aufsicht geführt hat.
Hinweis: gegen Bußgelder kann man sich natürlich nicht versichern - also wenn man als GB ein Bußgeld verpasst bekommt (schon erlebt bei jemandem, der nen Jahresbericht nicht/ zu spät erstellt hatte), zahlt man die immer selbst. Ist ja nicht viel anders als ein Blitzerknöllchen bei einer dienstlichen Fahrt.