Hallo zusammen,

hat ein Spediteur, der Abfallbeförderungen beauftragt, d.h. Frachtführer/ Abfallbeförderer beauftragt, eine Rolle in der Abfallbewirtschaftung/ nach KrWG?

Für die Maklereigenschaft wäre ausschlaggebend, dass er Anbieter und Nachfrager von Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen zu einem nur zwischen diesen Personen geschlossenen Vertrag zusammenführt und für diese Vermittlung Geld bekommt, aber nicht zur Durchführung der Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen verpflichtet ist.
Seine Grundlage ist ein Maklervertrag, d.h. er kriegt Geld dafür, Anbieter und Nachfrager zusammenzuführen.

Ein Spediteur schließt aber einen Vertrag mit seinem Auftraggeber, der die Organisation/ Besorgung der Abfallbeförderung beinhaltet. Der Spediteur schließt wiederum einen Vertrag mit einem Frachtführer/ Beförderer, welcher die Abfallbeförderung durchführt.

Er ist also nicht selbst Abfallbeförderer. Er ist auch nicht Sammler oder Händler von Abfall oder Entsorger. Aber auch das Makeln beschreibt nicht das, was der Spediteur macht...