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LIMITED QUANTITY: EILT #37147 25.07.2024 17:25
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe ein Gefahrgut, das als Limited Quantity in einem 5 Liter Kanister verschickt werden soll (Verpackungsgruppe III).

Die Flüssigkeit (5 Liter) wiegt 4,900 Kg, die in einen Kunststoffkanister eingefüllt ist, der wiederum 0,350 Kg wieg. Damit komme ich auf 5,200 Kg (Flüssigkeit mit Kunststoffkanister). Natürlich soll der Kanister in eine Außenverpackung gesteckt werden und mit der Gefahrgutraute für begrenzte Mengen gekennzeichnet werden.

Gilt der Kanister noch als begrenzte Menge?

Habe gerade ein riesiges Problem. Ich ging immer von der Nettomenge aus (Inhalt: hier 4,900 Kg).

Über eine schnelle Rückmeldung freue ich mich! Bitte auch um eine mögliche Quellenangabe (ADR oder IMDG-Code).

Lieben Dank!

Duncan

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: DuncanMacLeod77] #37148 25.07.2024 17:32
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Hallo, der Code spricht von Nettohöchstmasse (Spaltenerläuterung) und Stoff (3.4.1.1). Für mich ist darum eine Füllmenge von 4,9 kg bzw. 5 L kein Problem. Andererseits ist 1.2.1 mit Bezugnahme auf 6.1.4 ein Problem, und da weiß ich im Moment nur die Argumentation, daß die spezifischere Vorschrift in 3.4 die allgemeine Definition in 1.2.1 aushebelt. Bin gespannt auf die Argumente der Kollegen.
Gruß
M.A.T.

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: M.A.T.] #37149 25.07.2024 17:35
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Vielen dank für Deine Antwort!

Ich habe gerade das Problem mit einer Spedition, die mir sagt, die Reederei behaupte das die Begrenzte Menge damit überschritten sei! Der Kanister ist mit 4,900 Kg befüllt und der leere Kanister, der die Flüssigkeit umhült, wiegt etwa 0,400 Kg. Ich habe dieses Problem das erste Mal überhaupt (= zusammen 5,3 Kg)!

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: DuncanMacLeod77] #37150 25.07.2024 17:37
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Vielleicht meint die Spedition genau die 1.2.1-Definition für 6.1.4? Dann würde ich wie oben vorgeschlagen argumentieren. Im Zweifelsfall WSP in HH kontaktieren, die haben viel Ahnung und sind pragmatisch.
M.A.T.

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: M.A.T.] #37151 25.07.2024 17:40
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo MAT,

danke nochmals. Ich werde der Spedition erst einmal schnell schreiben und über Deinen ersten Vorschlag argumentieren.

Ich werde schreiben, sobald ich Neuigkeiten vorliegen habe.

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: DuncanMacLeod77] #37152 26.07.2024 08:02
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Claudi Offline
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Was soll uns 1.2.1 hier sagen? 1.2.1 gilt übrigens auch bei LQ, 3.4.1 listet auf, was auch bei LQ gilt.

Aber die LQ-Grenze für Flüssigkeiten sind Liter, Volumen, nicht Gewicht. In Spalte 7a für das fragliche GG wird sicherlich eine Liter-Angabe stehen. Darauf bezieht man sich.
Man muss das Nettogewicht für Flüssigkeiten nicht mal kennen/ ausrechnen. Falls man aber trotzdem die ganze Zeit, z. B. auch in der IMO-Erklärung, mit Gewichts- statt Volumenangabe arbeitet, ist es nicht verwunderlich, dass die Reederei erstmal ablehnt, falls sie keine Infos zum Volumen haben. Ich würde der Reederei gar kein Nettogewicht in kg geben. Da sitzen Leute, die Daten aus der IMO ein deren System einpflegen und alles, was nen Fehler auswirft (z. B. LQ überschritten), wird erstmal gestoppt. Wenn diese Person netto 5,3 kg eintippt, gibt es nen Stopp.

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: DuncanMacLeod77] #37159 28.07.2024 08:43
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo MAT,

ich hatte tatsächlich noch einmal mit der WSP in HH telefoniert. Man bestätigte mir das Gleiche. Das Füllvolumen in Liter sei entscheidend. Ich habe die Spedition anschließend informiert. Dioese wollte sich nun mit der Reederei in Verbindung setzen. Aktuell warte ich noch auf Rückmeldung. Die DGD (IMO) habe ich noch einmal geprüft. Dort hatte ich einerseits die Mengen in Kg angegeben, aber auch in Litern, um bestmögliche Transparenz zu gewähren. Nun, das hat wohl niemanden interessiert... Am Freitag, 26.07. hatte ich seitens der Spedition keine weitere Rückmeldung mehr erhalten. Ich hoffe, es hat mit der Verladung geklappt. Melde mich hierzu aber noch einmal.

Schönen Gruß und danke für Deine Hilfe!

Duncan

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: Claudi] #37160 28.07.2024 09:02
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DuncanMacLeod77 Offline OP
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Hallo Claudi,

vielen Dank für Deine Beurteilung! Man lernt ja nie aus. Letztlich habe ich nie Probleme mit den von mir erstellten DGDs (IMOs) gehabt. In diese hatte ich immer das Füllvolumen in Litern, aber auch die Gewichte (netto / brutto) der einzelnen Gefahrgüter eingetragen.

Wenn man dann kurz vor Feierabend erstmals eine Nachricht erhält, die sich auf die Überschreitung von LQ-Mengengrenzen bezieht, das Ganze auch noch innerhalb von möglichst zehn Minuten beantworten soll, ist man wie ich schon etwas erstaunt... Zudem entsteht ein unerwünschter Zeitdruck, da einem gesagt wird, die Ware könne bei nicht zeitiger Beantwortung (10 Minuten) nicht verladen werden.

Für mich war die Nettofüllmenge, so wie es MAT hier auch schrieb, immer die Grundlage für die potentielle LQ-Einstufung. Plötzlich wird das seitens einer Reederei erstmalig in Frage gestellt. Ich verstehe die die Reederei, doch hätte man die DGD genauer geprüft, wäre die Nettofüllmenge dieser zu entnehmen gewesen. Der Spedition habe ich eine genaue Erklärung gegeben (Verhältnis Dichte / Gewicht / Füllvolumen / Bezug zu IMDG-Code Kapitel 3.2 usw.).

Für Deinen Tipp bedanke ich mich. Ich werde künftig die Nettofüllmenge deutlicher hervorheben.

Aktuell hoffe ich immer noch, daß die Ware verladen wurde. Am Montag werde ich sicherlich mehr erfahren. Optimistisch bleiben!

Wünsche einen schönen Sonntag!

Grüße

Duncan

PS: Werde mich hier im Forum melden, um über den Ausgang des "Verfahrens" zu berichten.

Re: LIMITED QUANTITY: EILT [Re: DuncanMacLeod77] #37161 28.07.2024 10:55
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Hallo, DuncanMacLeod77
das ist erfreulich zu hören. Bin gespannt, ob und was die Reederei zu der Fehlinterpretation sagt. Mein Tip ist "der Computer hat das so gesagt" oder "das ist halt so". Für die Zeiten, indenen sog. künstliche Intelligenz in unser Gebiet schreitet, sehe ich noch ganz andere Probleme kommen.
Bis dann und schönen Sonntag Ihnen
M.A.T.


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