Hallo, so wie Sie schreiben dürften das alles wohl größere Mengen sein, so daß alle UNNR zu prüfen wären, also ID 8000, 3249, 3248 und 1851, und zwar für jedes Medikament einzeln, wegen der verschiedenen Gefahreigenschaften (besonders für ID 8000). Dann gilt es die Mengengrenzen für die Verpackungen zu beachten, evtl. A-Nummern (die Sondervorschriften) und die Y-VA. Eine Schulung für den Lufttransport ist m.W. auch vonnöten. Eventuell ergeben die EQs 1 bis 4 eine Erleichterung. Eine generelle Freistellung für Luftfracht ist mir nicht bekannt. Nagellack läuft m.W. nicht unter Medikamente.
Ohne Kenntnis der Wirkstoffe und ggf. Lösungsmittel / Trägermedien ist eine Zuordnung m.W. nicht möglich. Die Luftexperten hier wissen sicher noch mehr.
Viel Erfolg
M.A.T.