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UN1072 u. UN3156 Druckbehälter per Kurier in USA #37129 23.07.2024 14:41
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Line7985 Offline OP
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Hallo alle miteinander,

vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Wir wollen zu Testzwecken insgesamt 3 Flaschen zum Testen in die USA schicken. Es handelt sich um folgende Produkte:

- 2L Druckgasflasche mit Liner aus Stahl , für einen Druck >= 165 bar, ungefüllt, wiederverwendbar, vorher stand darauf UN1072

- 4L Druckgasflasche aus Stahl, nahtlos, für einen Druck größer 165 bar, ungefüllt, vorher stand drauf UN3156

Wie kann ich die Flaschen am Besten "sicher" und regelkonform verschicken? Was muss ich beachten?

Vielen Dank euch.

lg

Re: UN1072 u. UN3156 Druckbehälter per Kurier in USA [Re: Line7985] #37130 23.07.2024 14:46
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M.A.T. Offline
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Hallo, zwei Möglichkeiten:
1. leer und gereinigt bzw. nie befüllt: als normale Gegenstände ohne irgendwelche Gefahrgutkennzeichnungen.
2. leer aber nicht gereinigt, oder befüllt: normales Gefahrgut unter Beachtung aller verkehrsträger- und länderspezifischen Bedingungen. Dazu gehört auch der Nachweis einer entsprechenden Schulung im US-Gefahrgutrecht.
M.A.T.

Re: UN1072 u. UN3156 Druckbehälter per Kurier in USA [Re: M.A.T.] #37131 23.07.2024 15:08
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Line7985 Offline OP
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ok, super danke dir.

Was würdest du empfehlen?

Re: UN1072 u. UN3156 Druckbehälter per Kurier in USA [Re: Line7985] #37132 23.07.2024 15:38
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Claudi Offline
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"Spülen", drucklos machen, jegliche Gefahr beseitigen, "Schulteraufkleber" abmachen oder (zut Not) idiotensicher abdecken, deutlich auf die Flaschen und diverse Papiere etwas schreiben, dass jedem klar macht, dass die Flaschen leer, gereinigt, drucklos, kein Gefahrgut sind (z. B. empty, cleaned, no pressure, no residue, no dangerous goods)

Dann braucht man auch keine IATA-Gefahrgutschulung, denn es ist kein Gefahrgut mehr.

Re: UN1072 u. UN3156 Druckbehälter per Kurier in USA [Re: Line7985] #37275 12.08.2024 10:40
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DJSMP Offline
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Darf man fragen, warum man Druckbehälter "zum Testen" in die USA schickt? Der Versand im absolut leeren Zustand wurde bereits beschrieben. Wichtig ist: Da darf nullkommanix noch drin sein. Keine Restmenge! Ob das bei dem Behälter gelingt bzw. gewünscht ist, müsste man einschätzen.

Aber warum der Test in den USA? Wenn man später die Flaschen im befüllten Zustand in die USA bekommen möchte, ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Zwar hat man schon 2020 eine Final Rule für Pi-marked cylinders nach TPED VO angestoßen, die mittlerweile auch in §171.23 (3) angekommen ist. Das Pendet dazu finden wir ja seit einiger Zeit in 1.1.4.7 ADR. Aber bei meinem letzten 49 CFR Kurs vor einem halben Jahr war der Tenor unter den Teilnehmern, dass das in der Praxis nach wie vor nicht funktioniere und mit Einzelausnahmen gearbeitet würde.


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