Hallo,

Thema hat etwas mit diesem anderen Thema https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...-gefahrgut-in-begrenzter-menge#Post37122 zu tun:

Maschine mit UN3077 bis 5 kg. Wäre eigentlich UN3363, allerdings nach PI962 begrenzt auf 1 kg - bis 5 kg nur mit Genehmigungen (=hoher Aufwand).

Alternative wäre UN3548, was über die SP A224 möglich gemacht wird und zu PI 975 führt. PI 975 spricht aber von Mengen >5 kg.

Da ergibt sich für mich jetzt eine Lücke zwischen UN3363 und UN3548: bis 1 kg alles klar. Über 5 kg auch alles klar, aber was ist dazwischen? Es kann doch nicht gewollt sein, dass man UN3363 bei bis zu 5 kg nehmen muss inkl. des hohen Aufwandes mit Genehmigungen, ab 5 kg wieder einen Regelversand über PI975 machen kann.

Oder ist der Gedanke dann: Klassifizierung der Maschine unter der UN-Nummer des enthaltenes Gutes (UN3077) und Freistellung über SP A197?