Versand von Kosmetik-/Arzneiproben
#37109
19.07.2024 19:13
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Georg_
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Hallo zusammen,
unsere Entwicklungsabteilung versendet öfters Mal Produktmuster von DE in die CH, in den meisten Fällen handelt es sich um Fläschchen mit einem Volumen von 100 ml - max. 5 L.
Aus diesem Grund würde ich gerne einen Leitfaden für den Versand dieser Proben für die Abteilung erstellen. Unser Standardprozedere bei Produkten ist:
1) Einstufung des Artikels nach nach CLP durch die Stückliste und die Infos wie Flammpunkt, UN-Test, pH-Wert. 2) Klassifizierung des Stoffes/Gemisches
Meine Überlegung wäre:
Fall 1 : ersmal eine Einstufung nach CLP zu machen um dann die UN-Nummer zu bestimmen ( falls es ein Produkt eine Artikelnummer hat und die Zutatenliste steht).
Fall 2: Produkt befindet sich noch in der Entwicklung, die Zutaten sind bekannt. Wäre es hier sinnvoll die Proben unter LQ zu versenden, wenn das Volumen der Fläschchen meistens bei 50- 200 ml liegt, in seltenen Fällen vielleicht mal 5 L.
Oder kann man im allgemeinen solche kleinvolumigen Proben unter LQ-Versenden?
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Re: Versand von Kosmetik-/Arzneiproben
[Re: Georg_]
#37110
19.07.2024 19:47
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Gerald
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Hallo Georg, prüft doch mal ob UN 3077 bzw. UN 3082 gehen würde, denn dann kanst Du die Sondervorschrift 375 nutzen, und bist fast aus dem ADR raus, außer die Auflagen bei SV 375.
Dann gibt es noch den Abschnitt 2.1.4 Zuordnung von Proben, und wenn die Inhalte bekannt sind, dann würde auch Kapitel 3.4 gehen, musst natürlich die Mengen laut Tabelle A in Spalte 7a beachten.
Nachtrag: Es gebe dann noch die Möglichkeit nach Kapitel 3.5, hier vor allen der Unterabschnitt 3.5.1.4 so genannte „De Minimis“ - Transporte, wobei die Mengen laut Tabelle A in Spalte 7b zu beachten ist, da dies nur bei dem Code E1; E2; E4 und E5 möglich ist.
Zuletzt bearbeitet von Gerald; 19.07.2024 23:07. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Versand von Kosmetik-/Arzneiproben
[Re: Georg_]
#37112
20.07.2024 15:12
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M.A.T.
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Hallo, haben sie mal UN 1266 angeschaut? Einen Automatismus für Baumfisch sehe ich erst mal nicht, kann mich natürlich irren. Gruß und viel Erfolg M.A.T.
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Re: Versand von Kosmetik-/Arzneiproben
[Re: M.A.T.]
#37113
20.07.2024 18:55
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Gerald
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Hallo M.A.T., Einen Automatismus für Baumfisch sehe ich erst mal nicht, kann mich natürlich irren. Das kann ja sein, aber ich habe mich von den Gedanken tragen lassen, warum wurde die Sondervorschrift 375 in das ADR 2015 bei UN 3077 bzw. 3082 aufgenommen. Ich habe in einem Dokument aus der Zeit gelesen "..dass sich Lobbyarbeit lohnen kann.."Und wenn man sich die Rückseite bestimmter Produkte mal näher ansieht, wird man auf jeden Fall überrascht sein!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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