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Klassifizierung Balkonkraftwerk #37070 17.07.2024 08:39
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Nico Online OP
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Guten Morgen werte Experten.

Ich habe einen besonders schönen Fall.

Verschickt werden Balkonkraftwerke in denen sich Lithiumakkus mit 1,4 kWH befinden.

Die Beschreibung: " „Mit einem Balkonkraftwerk kannst du direkt auf deinem Balkon Sonnenlicht einfangen und es in elektrische Energie umwandeln, die du sofort nutzen kannst. Die Solarpanels bestehen aus Photovoltaikzellen mit speziellen Halbleitermaterialien wie Silizium, die das Sonnenlicht direkt in Gleichstrom umwandeln. Ein eingebauter Wechselrichter in deinem System kümmert sich dann darum, diesen Gleichstrom in den Wechselstrom umzuwandeln, den du im Haushalt brauchst. Du kannst diesen umgewandelten Strom über eine spezielle Steckdose direkt in dein hausinternes Netz einspeisen, um deine elektrischen Geräte zu betreiben oder deinen allgemeinen Energiebedarf zu decken.“

Die Diskussion wäre nun ist das UN 3480 oder UN 3481

Ich, 2 Kollegen und Mitarbeiter der Fachabteilung Gefahrgu Luftfracht sagen, das ist uN 3480: "Die Batterien werden geladen und können dann ein externes Gerät mit Strom versorgen, es ist im Prinzip eine riesige Powerbank." "Die „Ausrüstung“ (im Fall von UN3481) entspricht einem Verbraucher, nicht einer Vorrichtung zur Beladung der Lithium-Ionen-Batterie."

Der Versender besteht darauf es wäre UN 3481 (in Ausrüstung) um sich den Kauf der UN-geprüften Verpackungen zu sparen ?! Und er hat einen externe Gefahrgutbeauftragte gefunden, die auch davon überzeugt ist.

Nun würde mich die Meinung hier im Forum interessieren.

Sind Solarzellen, die den akku laden Ausrüstung und macht das das Balkonkraftwerk zu UN 3481?

Lg aus dem heißen Österreich
Nicole

ps.: Prüfzusammenfassung ist alles vorhanden, das ist kein Thema, es geht nur um die Klassifizierung


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Nico] #37071 17.07.2024 08:56
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Michael Online
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Guten Morgen!

Die Beschreibung bezieht sich meiner Einschätzung nach auf ein "normales" Balkonkraftwerk ohne Lithiumbatterien, welches "live" den Strom ins Hausnetz einspeist.

Ein Lithium Akku wäre eine Erweiterung, welche an den Wechselrichter angeschlossen wird und dazu führt, dass nicht gleich verbrauchter Strom gespeichert wird. Dieser wird dann über den Wechselrichter abgerufen, wenn die abgerufene Strommenge nach dem Zähler höher als die produzierte Strommenge des Balkonkraftwerkes ist.

Nach meinem Verständnis ist das ganze ein (erweitertes) Set und ich würde aufgrund der Funktionsfähigkeit des Sets ohne Akku auch auf UN3480 klassifizieren. Zumal die Balkonkraftwerke bisher in der Regel ohne dieses teure Zusatzelement ausgeliefert werden.

Generell ist die Frage sehr interessant, da dies sicher der nächste Angebotsschritt bei Aldi, Lidl und co sein wird, die Sets ohne Akku wandern ja an die 300 Euro und mit dann sicher bald in das interessante Preissegment von 999 Euro und tiefer.

Michael

Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Michael] #37072 17.07.2024 09:44
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Claudi Online
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Ich sehe das wie du/dein Team @Nico

Ausrüstung ist etwas, was mit der Energie aus den Zellen/ Batterien betrieben wird. Bei einem Balkonkraftwerk ist das aber eben nicht der Fall. Nur wo steht das? Warum ist das eigentlich im ADR nicht definiert (oder wo findet sich das)?

In den 49 CFR findet man
https://www.law.cornell.edu/cfr/text/49/173.185

"Equipment means the device or apparatus for which the lithium cells or batteries will provide electrical power for its operation." <-- damit ist für mich klar, dass ein Balkonkraftwerk/ Solarpanel mit (optionaler) Speicherbatterie kein "in Equipment" ist, denn das Solarpanel kann man, wie @Michael schon schrieb, auch ganz ohne Akku betreiben und die Energie irgendwo anders hin lenken (Stromnetz, Verbraucher, gar nicht nutzen, Bleibatterie, ...).

In kleineren Geräten werden genau deswegen gerne an Solarzellen-Powerbanks noch relativ gute LEDs verbaut, das ganze entsprechend geformt und schon ist es eine Taschenlampe mit zusätzl. Solarladefunktion und Powerbankfunktion, aber eben auch eine Taschenlampe - UN3481.

Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Claudi] #37073 18.07.2024 07:50
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Nico Online OP
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Danke für eure Meinung zu dem Thema!
Der Hersteller/Versender hat nnun eine schriftliche Bestätigung dieser externen Gefahrgutbauftragten, dass diese auch sagt es ist UN 3481 und möchte den Transport nun ohne bauartgeprüfte Verpackung durchführen.



Zuletzt bearbeitet von Nico; 18.07.2024 07:54.

Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Nico] #37074 18.07.2024 08:06
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Guten Morgen,

letztendlich geht es ums Geld.

Aber an diesem Beispiel sieht man auch gut, ob/wie das Gefahrgutrecht zu entgleisen droht.

Die Kernfrage ist nicht das Gerät, die Gefahr oder das eigentlich wesentliche. Es geht im Detail darum, wie es Verwendung findet um entsprechend klassifiziert werden zu können.

Sicher war der Ansatz einmal, dass die Batterien über zusätzlichen Schutz verfügen, wenn sie irgendwo eingebaut sind oder als Set z.B. in einem Koffer zusammen mit dem Akkuschrauber versendet werden. Hier ist unstrittig, was wie mit anderen Teilen in einem mehr oder weniger dünnen Pappkarton liegt und und die Diskussion um die UN-Nummer basiert auf ein (marketing-) technischem Detail.

Jede Ausnahmeregelung mehr Probleme und bringt immer weniger Verständnis für die Thematik.

Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Nico] #37075 18.07.2024 08:08
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Hat diese externe auch eine sachliche Argumentation für die Aussage?
Gruß
M.A.T.

Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: M.A.T.] #37076 18.07.2024 08:16
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Ich denke mal, das wird in die Richtung laufen, dass das ganze als Set verkauft wird.

Wenn wir mal ehrlich sind, wäre ein E-Bike auch ohne Akku fahrfähig und nur weil dieser separat im Karton liegt, wird daraus auch kein UN 3480.

Ich würde die Zähne zusammen beißen und die Klassifizierung des Versenders akzeptieren, Mit der Nachfrage habe ich meine Verpflichtung der Prüfung eingehalten. Eine IATA-DGR würde ich dafür aber nicht erstellen, das wäre seine Aufgabe.

Ob die Airline das dann akzeptiert, ist dann ja noch ein anderes Problem.

Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Michael] #37077 18.07.2024 08:51
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Ursprünglich geschrieben von: Michael
Ich denke mal, das wird in die Richtung laufen, dass das ganze als Set verkauft wird.

Wenn wir mal ehrlich sind, wäre ein E-Bike auch ohne Akku fahrfähig und nur weil dieser separat im Karton liegt, wird daraus auch kein UN 3480.

Ich würde die Zähne zusammen beißen und die Klassifizierung des Versenders akzeptieren, Mit der Nachfrage habe ich meine Verpflichtung der Prüfung eingehalten. Eine IATA-DGR würde ich dafür aber nicht erstellen, das wäre seine Aufgabe.

Ob die Airline das dann akzeptiert, ist dann ja noch ein anderes Problem.


Naja aber bei einem E-Bike ist es ja so dass der Akku dich beim treten unterstützt, das ist ein anderes Prinzip. Das Ebike wird mit dem Akku versorgt. hier haben wir eine große Batterie, die durch die solarpanele aufgeladen wird und dann das Haus mit externen Strom versorgt. Es ist nicht Bestandteil des Hauses oder der Geräte die damit geladen werden. Im Prinzip eine große Powerbank.

Der Transporteur sieht das auch so, es gibt ein Dokument mit Bestätigung und damit ist man rechtlich mal abgesichert.
Dann hoffen wir mal, das nichts passiert.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: M.A.T.] #37078 18.07.2024 08:53
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Nico Online OP
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Ich habe nur einen kurzen Blick auf das schriftstück bekommen. Nach dem Vorlegen der Informationen zum Produkt und der Bilder des Innenlebens und einem Telefonat mit dem bundesministerium (was mich persönlich stutzig macht, denn ich weiß aus erfahrung, dass man telefonisch keine aussagen bekommt, alles muss schriftlich erfolgen) wäre es UN 3481.


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: Klassifizierung Balkonkraftwerk [Re: Michael] #37079 18.07.2024 08:54
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Nico Online OP
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Es geht ums Geld und das ist alles was für die Beteiligten zählt. Finde ich immer noch heftig. Nur um sich die Verpackungen zu sparen macht man den Aufwand. Ich denke die Marge ist bei dem Produkt gut und die Verpackungen wären im Budget. Aber nein man will unbedingt ungeprüfte verwenden. Alles andre braucht man ja dennoch, es geht wirklich nur um die Verpackung.


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