Ich sehe das wie du/dein Team @Nico
Ausrüstung ist etwas, was mit der Energie aus den Zellen/ Batterien betrieben wird. Bei einem Balkonkraftwerk ist das aber eben nicht der Fall. Nur wo steht das? Warum ist das eigentlich im ADR nicht definiert (oder wo findet sich das)?
In den 49 CFR findet man
https://www.law.cornell.edu/cfr/text/49/173.185"Equipment means the device or apparatus
for which the lithium cells or batteries will provide electrical power for its operation." <-- damit ist für mich klar, dass ein Balkonkraftwerk/ Solarpanel mit (optionaler) Speicherbatterie kein "in Equipment" ist, denn das Solarpanel kann man, wie @Michael schon schrieb, auch ganz ohne Akku betreiben und die Energie irgendwo anders hin lenken (Stromnetz, Verbraucher, gar nicht nutzen, Bleibatterie, ...).
In kleineren Geräten werden genau deswegen gerne an Solarzellen-Powerbanks noch relativ gute LEDs verbaut, das ganze entsprechend geformt und schon ist es eine Taschenlampe mit zusätzl. Solarladefunktion und Powerbankfunktion, aber eben auch eine Taschenlampe - UN3481.