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Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern #37055 12.07.2024 20:44
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Jens1971 Offline OP
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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zu verkehrsträgerübergreifenden Beförderungsvorgängen.

Ich bin Gefahrgutbeauftragter für den Verkehrsträger Schiene und in einem Eisenbahnverkehrsunternehmen tätig. Bislang wickelte das EVU auch nur reine Beförderungen auf der Schiene ab.
Nun möchte mein Arbeitgeber zukünftig auch Sattelauflieger und Container befördern, die (von einem anderen Beförderer) dann im Zu- oder Nachlauf auf der Straße weiter befördert werden.

Gemäß RID 1.3.2.2 müssen die beteiligten Mitarbeiter auch die für den anderen Verkehrsträger geltenden Vorschriften (also ADR) kennen.
Das ist soweit klar.
Was ist mit dem Gefahrgutbeauftragten?

Da ich selbst da nicht fündig werde, habe ich mal eine Frage an die Community dazu:

Muss der Gefahrgutbeauftragte des Eisenbahnunternehmens dann zusätzlich für das ADR geprüft sein?

Liebe Grüße in die Runde
Jens Sauert

Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern [Re: Jens1971] #37056 12.07.2024 21:06
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Gerald Offline
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Hallo Jens,
Antwort auf
Nun möchte mein Arbeitgeber zukünftig auch Sattelauflieger und Container befördern, die (von einem anderen Beförderer) dann im Zu- oder Nachlauf auf der Straße weiter befördert werden.


Ersteinmal würde ich in der GbV §2 Befreiungen prüfen, ob gemäß Absatz 1 Ziffer 1 bis 7 für Euch zutreffen würde.

Ansonsten sieh mal in der GbV §3 Absatz 1 bzw. Absatz 3 und §5 Absatz 4 und im §6 Absatz 1 nach. Da findest Du eine Antwort.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern [Re: Jens1971] #37057 12.07.2024 21:54
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Hallo, Jens1971,
Kollege Gerald hat Ihnen die rechtlichen Grundlagen schon genannt; braucht also nicht wiederholt zu werden.
Darüber hinaus ist wichtig, daß Sie einmal die aktuellen Vorschriften für alle betroffenen VT haben (wg. Container kann evtl. auch See wichtig sein), sodann wenn möglich eine oder besser beide der wichtigen Fachzeitschriften halten (Gefährliche Ladung und Gefahr/gut) und den Kontakt zu Gefahrgutleidenden und -behörden in Ihrer Region suchen. Über Stammtische oder einfach formlose Kontakte. Viele Fragen aus der Praxis können so schneller geklärt werden als durch einsamen Brüten über dem Schreibtisch.
Daß Sie hier im Forum posten zeigt ja, daß Sie auf dem richtigen Weg sind. Für eigentlich jedes Problem in unserem Metier finden sich hier jemand, der richtig Ahnung hat und hilfsbereit ist. Also keine Scheu.

Alles Gute für Ihre erweiterten Aufgaben und produktiven Austausch hier.
M.A.T.

Nachtrag zu den Vorschriften: Es gibt neben den kostenlosen aber späten pdf-Dateien vom Gesetzgeber kommerzielle Ausgaben, die sich durch unterschiedliche Verbesserungen auszeichnen. Sie sind aus meiner Sicht den einfachen pdf vorzuziehen. Es gibt sogar eine Synopse ADR/RID, deren Übersichtlichkeit aber unterschiedlich bewertet wird. In der Praxis kann beim schnellen Nachschlagen der Finger leichter auf den falschen Text verrutschen, denke ich. Ist aber letztendlich Geschmackssache. Das gleiche gilt für die verschiedenen Software-Angebote.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 12.07.2024 22:06. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern [Re: Jens1971] #37058 13.07.2024 15:05
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Gerald Offline
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Hallo Jens,
Antwort auf
Es gibt neben den kostenlosen aber späten pdf-Dateien vom Gesetzgeber kommerzielle Ausgaben, die sich durch unterschiedliche Verbesserungen auszeichnen. Sie sind aus meiner Sicht den einfachen pdf vorzuziehen.


In Bezug dieser Aussage bin ich ganzt bei M.A.T., auch wenn es wieder Andere gibt welche auf PDF-Datei stehen. Eigentlich muss jeder wissen, was für Ihn besser ist. Aber bei meinen Gb-Lehrgängen sage ich den Teilnehmern auch, das ein Buch besser ist. Um dann im Buch bestimmte Dinge schneller zu finden, gebe ich den Teilnehmern ein paar Tipps, wie z.b.
- beim Makern verschiedene Faren nehmen (Klasse 1 "orange"; Klasse 7 "gelb"; Allgemein "grün" und was verboten ist "rot" und beim Makern nicht ganze Texte, sonder Schlagwörter u.ä.
- dann wenn im Text eine Zahl in Schriftform steht, dann als Ziffer am Rand
- gerade bei den Gesetzen/Verordnungen z.b. GbV §3 Absatz 2 daneben mit Stift "Bekannt machen"; bei Absatz 3 "Nachweis"; Absatz 4 "Behörde kann"
- wenn im Text, wie z.b. beim Kapitel 3.4 Abschnitt 3.4.1 bei den Buchstaben a)bis h) die Kapitel, der Abschnitt, der Unterabschnitt und der Absatz steht, dann habe ich eine extra Seite eingeklebt auf, was diese Kapitel, Abschnitte, .....bedeuten, dann erspart man sich vielleicht das Blättern, sieh mal unter Kapitel 3.4 ADR 2023 nach und drucke die erste Seite mit der Einstellung "zwei Seiten auf eine" aus, da hast Du die richtige Größe fürs Buch.
u.s.w.

Das hift einem zum Beispiel bei der Prüfung aber auch im täglichen Leben. Ich wünsche Dir frohes Schaffen, und wenn Du Fragen hast, dann einfach melden. Jeder hat mal angefangen.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern [Re: Gerald] #37059 13.07.2024 15:16
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Hallo, Gerald,
was die Markierungen angeht, sind wir uns einig.
Einen Aspekt dazu habe ich vergessen zu erwähnen: seit 2 Jahrzehnten ist Software am Markt, in der GG-Vorschriften auf verschiedenen Wegen ausgewertet werden. Mal als Text, mal als Zusammenstellung von stoffspezifischen Tabelleneinträgen, mal als Auswertung der Tabelle in Form von Datenblättern. Bei all diesen Angeboten ist aus meiner Sicht ein Manko, wenn redaktionelle Anmerkungen des Nutzers (Notizen, Notes, wie auch immer die in der Software genannt sein mögen) nicht in neue Versionen problemlos übernommen werden sondern vom Nutzer jedesmal wieder manuell angelegt werden müssen. Insoweit hat Software für mich keinen Vorteil gegenüber Büchern.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern [Re: M.A.T.] #37060 13.07.2024 15:47
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
Antwort auf
seit 2 Jahrzehnten ist Software am Markt, in der GG-Vorschriften auf verschiedenen Wegen ausgewertet werden. Mal als Text, mal als Zusammenstellung von stoffspezifischen Tabelleneinträgen, mal als Auswertung der Tabelle in Form von Datenblättern


Das war mir bis jetzt nicht so bekannt, aber ich bin ehrlich, dafür bin ich vielleicht schon zu alt. Ich gehöre noch zu der Generation, welche lieber ein Buch für solche Zwecke hat.

Klar ist es aller zwei Jahre eine Menge Arbeit, die Eintragungen aus dem alten ADR in das neue ADR zu übertragen. Und ich kann dann in den alten Büchern noch mal nachschauen, wenn es später mal eine Info brauche z.b. seit gibt es diese Änderung u.ä.. Hat aber den Vorteil, dass man die Änderungen leichter Einspeichert in seinem Kopf, bzw. Bemerkungen im Buch anbringt. Und ich merke dann auch, welche Änderungen ich im meinen Präsentationen vornehmen muss, dass sie wieder auf den neusten Stand sind. Aber da nun mal das Gefahrgutrecht schon seit sehr vielen Jahren mein Hobby ist, mittlerweile ist noch das Sprengstoffrecht dazu gekommen. Und ich habe auch die Zeit, welche ich dafür brauche.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Gefahrgut-Software - englisch [Re: Gerald] #37061 13.07.2024 16:44
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Hallo, vielleicht ist eine kleine Zusammenstellung der deutschsprachigen Angebote an dieser Stelle ganz hilfreich. Es ist, was mit normaler Suche über Bing gefunden wird. Ohne Wertung oder meinen persönlichen Favoriten in der Reihenfolge, wie die Suchmaschine es ausgibt.
1. https://www.software-gefahrgut.de/
2. https://beo-software.de/versandsoftware/gefahrgut/
3. https://www.dgassistant.com/de/index.aspx
4. https://tes.bam.de/TES/Navigation/DE/DGG/dgg.html
5. https://gefahrgutberatung.org/software/
6. https://www.gefahrgutshop.de/service/downloads/software/#
7. https://www.gesi.de/gefahrstoffe-software/
8. https://www.quentic.de/software/gefahrstoffe/gefahrguttransporte/
9. https://www.heinrich-vogel-shop.de/shop/gefahrgut/software/fokus-gefahr-gut-jahresabo.html
10. https://www.ecomed-storck.de/Gefahr...M-Ausgabe-2023-2024-CD-Grundversion.html
11. https://www.ecomed-storck.de/Gefahr...fahrguttransport-See-Online-Produkt.html
12. https://www.ecomed-storck.de/Gefahr...ahrguttransport-Land-Online-Produkt.html
13. https://shop.weka.de/gefahrguttransport?chorid=1000200
14. https://www.verkehrsverlag-fischer....t-digital---online-adr-rid-adn-imdg.html
15. https://www.kisters.eu/de/product/m...tinformationen-sicherheitsdatenblaetter/
16. https://gs-gefahrgut.de/sw.html
17. https://www.ugso-software.de/index.php/faq/progold/gefahrgut

Außerdem gibt es natürlich Anbieter von Rohdaten, Schulungsmaterial, Folien etc., die sind hierbei nicht berücksichtigt.
Die Angebote reichen von einfachen Volltextdateien über Checklisten, Beförderungspapiere bis zu unterschiedlich detaillierten Datenblättern. Jeder kann dabei etwas für seine Anforderungen finden, denke ich.
Gruß
M.A.T.

Re: Gefahrgut-Software [Re: M.A.T.] #37062 13.07.2024 18:56
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Gerald Offline
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Hallo M.A.T.,
schöne Zusammenstellung, gerade für jemanden der relativ neu im Gefahrgutrecht ist. Da kann man sich die passende Quelle für einen aussuchen. Na, Jens und Andere viel Spass.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern [Re: M.A.T.] #37064 14.07.2024 13:51
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Hallo,
ein kleiner Nachtrag noch zu

Antwort auf
daß Sie einmal die aktuellen Vorschriften für alle betroffenen VT haben (wg. Container kann evtl. auch See wichtig sein)


In der Drucksache 821/10 vom 13.12.2010 - Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) - steht auf der Seite 12, die Begründung für den Gb See,

"Für die Seeschifffahrt sind im IMDG-Code bisher keine Regelungen für Gefahrgutbeauftragte enthalten. Hier soll aber der bisherige Rechtsstand zur Bestellung von Gefahrgutbeauftragten beibehalten werden."

falls er erforderlich ist.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Gefahrgutbeauftragter bei mehreren Verkehrsträgern [Re: Gerald] #37065 14.07.2024 14:32
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Hallo, Gerald,
meinen Hinweis hatte ich weniger wegen der Rechtslage sondern aus eher pragmatischen Gründen gemacht. Einmal wegen der höheren Stauanforderungen für Seecontainer; falls während des Umladens oder des Bahntransfers mal was passiert und korrigiert werden muß, sollte das bekannt sein. Zum anderen die See-Papiere (inkl. Packzertifikat, Wetterungsbescheinigung, Verwiegungsbescheinigung, "K"-Genehmigung in Klasse 1, Feuerwerk, 5.4.3.4 und 5.4.4.1) die in ihren Inhalten und ihrer Bedeutung klar sein sollten. Natürlich auch MP. Aus meiner Sicht wäre das wichtig für einen Bahn-Gb mit Seezulauf/-ablauf.
Gruß und weiter nen schönen Sonntag.
M.A.T.

Nachtrag betr. Software: zum Verstehen der Bestimmungen reicht mir Elektronik nicht, gut verstehen kann ich sie eher vom Papier. Gerade wenn die Texte länger sind. Software ist für mich dann besser wenn es um die Recherche und das schnelle Suchen / Nachschlagen geht; da dauert Papier wesentlich länger.

Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 14.07.2024 14:36. Bearbeitungsgrund: Nachtrag
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