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Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 #36938 26.06.2024 14:36
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Uwe73 Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben von einem Lieferanten Geräte bekommen die als UN3548 deklariert sind.
Inhalt ist ein Öl, dass als Klasse 9 (UN3082) + umweltgefährdend eingestuft ist.

Klärung im Bezug auf die korrekte Klassifizierung ( Gefahrgut nur in begrenzter Menge, Lithium Batt, weitere Gefahrgüter <=> begrenzte Menge - ), hier ggf. andere Klassifizierung z.B. UN3363 oder Einzeleintragung laufen bereits.

Losgelöst davon, folgende Thematik:

Auf Nachfrage hin, welche Menge ÖL beinhaltet ist, bekam ich die Antwort, dass bei der Gewichtsangabe in der IMO, das Gewicht des Gerätes zählt und nicht das beinhaltete ÖL.

Es ist doch die enthaltene Nettogefahrgutmenge in diesem Gerät auf der IMO - Erklärung aufzuführen + Angabe des Gewichts des Gerätes, oder ist das bei den Geräten anders geregelt ?

Zumal ich für den Plausicheck die Gefahrgutangaben brauche.

Danke im Voraus.

VG
Uwe73

Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: Uwe73] #36942 26.06.2024 16:13
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WeissB Offline
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Hallo,

bei einer UN Nummer wie UN 3082, die eine Angabe der Gesamtmenge in Liter erfordert (1.1.3.6.3 ADR), wäre es Unsinn, plötzlich mit kg zu kalkulieren.
Wenn es als UN 3363 gefahren wird, unbedingt die Vorgaben nach SV 301 beachten.

Und ich schließe mich deiner Meinung an, dass die Nettomenge des gefährlichen Stoffes ausschlaggebend ist, analog wird bei der UN 3091 ja auch nach der Menge der Batterien gefragt und nicht z.b. das Gewicht des E-Bikes.
Ich möchte auch auf die RSEB 1-13 zu Absatz 1.1.3.6.3, 1 verweisen, hier wird mit Beispiel der UN 2857 dasselbe gesagt.

Da die UN 3363 auf die Packvorschrift P907 verweist, welche eine eindeutige Erleichterung darstellt und das Gerät hier als widerstandsfähige Außenverpackung gewertet wird, kann es nicht gleichzeitig auch das Gefahrgut selbst sein.


Grüße aus der Steiermark.
Benjamin

Zuletzt bearbeitet von WeissB; 26.06.2024 16:26.
Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: WeissB] #36943 26.06.2024 16:32
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M.A.T. Offline
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Hallo, ich hab den Frager so verstanden, daß es um Seeverkehr geht, und der kennt die 1000-Punkte-Regelung nicht; entsprechend denke ich auch, daß die RSEB hier nicht weiterhilft. Die 1.2.2.3 IMDG kann hier m.E. nicht übertragen angewendet werden, da sie nur für TK und Container differenziert. Im Multimodal-Formular wird allerdings zwischen Brutto und Netto differenziert, und dafür brauchen Sie natürlich die Angabe. Außerdem kenne ich die Argumentation basierend auf 2.0.6.5 IMDG, wonach zwischen dem Gegenstand und dem enthaltenen Gefahrgut differenziert wird. Vielleicht wäre das eine Basis für das Nachhaken?
Gruß
M.A.T.

Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: M.A.T.] #36946 27.06.2024 06:24
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Uwe73 Offline OP
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Hallo WeissB, Hallo M.A.T.

vielen Dank für die Ausführungen.

Allerdings, wie kann ich an Hand der Regularien dem Kunden nachweisen, dass er bitte für sein Gerät, dass der UN3548 zugeordnet ist, bitte die Nettogefahrgutmenge angeben muss und die auch auf der IMO Erklärung aufzuführen ist.
Das ist mir noch nicht so klar.

Der Kunde begründet mit: In dem multimodalen Dokument wird die UN-Nummer des Produkts (UN 3548) und nicht die UN-Nummer des Öls (UN 3082) angegeben. Aus diesem Grund müssen wir auch das Nettogewicht des Produkts und nicht des Öls angeben und bezieht sich auf 5.4.1.5.1 Gesamtmenge der gefährlichen Güter.








Danke.

VG
Uwe73

Anhänge Unbenannt.PNG
Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 27.06.2024 06:36.
Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: Uwe73] #36948 27.06.2024 09:28
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Claudi Offline
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Um die grundsätzliche "Denkweise" des GG-Rechts zu verstehen, würde ich schon einen Verweis auf 1.1.3.6.3 ADR machen, da es dort heißt "für gefährliche Güter in Geräten und Ausrüstungen, die in dieser Anlage näher bezeichnet sind, die Gesamtmenge der darin enthaltenen gefährlichen Güter in kg bzw. in Liter" - d.h. es wird der Inhalt als das gefährliche angesehen, nicht die gesamte Maschine.

Aber ganz praktisch gedacht: was macht es im Seeverkehr für einen Unterschied, ob man dort netto/ brutto/ mit Verpackung, mit Palette, ohne, Füllmenge Öl, Gerätegewicht angibt? Im Zweifel würde ich im Feld Inhalt ergänzen, wieviele Liter Öl enthalten sind (circna) und/ oder bei der Menge 3 Angaben machen: brutto, netto Gerät, netto Inhalt.
Ansonsten: wenn die Reederei die IMO nur mit kg (Gerätegewicht) akzeptiert: ok.

Aufpassen mit enthaltenen Li-Batterien, wenn UN3363 in Frage käme.
https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...t-ger-te-mit-lithium-batterien#Post33712

Für den beschriebenen Gegenstand ist eine Zuordnung zur UN 3363 Gefährliche Güter in Gegenständen nicht möglich und zwar unabhängig davon, ob für die enthaltene Batterie die Freistellung nach Sondervorschrift 188 grundsätzlich einschlägig wäre.“ So lautete auf Nachfrage der Redaktion fokus GEFAHR/GUT eine mit dem Bundesverkehrsministerium (BMDV) und der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) abgestimmte Aussage aus dem bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr."

Da ging es zwar um E-Vapes aber das Argument des BMDV ist: nach SV301 dürfen nur GG in LQ-Menge enthalten sein. Für Li-Batterien gibt es kein LQ, also würde SV301 ausgeschlossen sein.

Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: Claudi] #36951 27.06.2024 10:58
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Uwe73 Offline OP
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Hallo Claudi,

vielen Dank für deine Ausführungen. Der Bezug zu 1.1.3.6.3 ADR passt als Argumentation super.

Auf Grund dieser Betrachtung würde ich nun davon ausgehen, dass die Angabe der Nettogefahrgutmenge für Gegenstände ( hier UN3548 ) auch in der IMO gefordert wird.

Auf Grund deiner Erläuterungen ist das nicht zwingend ein "Muss" bei Gegenständen ?



Vielen Dank auch nochmal für den Hinweis bezüglich der Lithium Batterien !


LG
Uwe73

Zuletzt bearbeitet von Uwe73; 27.06.2024 10:59.
Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: Uwe73] #36952 27.06.2024 11:03
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M.A.T. Offline
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Hallo, Uwe73
Die Angabe ist kein "Muß", darum die etwas umständliche mögliche Begründung für Ihre Forderung. Nicht wundern, wenn das ADR für den IMDG-Code nicht als relevant von Ihrem Kunden angesehen wird.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: M.A.T.] #36953 27.06.2024 11:08
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Uwe73 Offline OP
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Hallo M.A.T.

ah ok. Das war mir noch nicht so klar. Dennoch werde ich den Kunden dahingehend nochmal um Info bitten, als das die Reedereien hier ggf. eine Angabe abfordern könnten.

Danke Euch vielmals !!

Mal sehen, wie das Ganze ausgehen wird.

LG
Uwe73

Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: Uwe73] #36954 27.06.2024 11:16
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Hallo, Uwe73
eine mögliche Argumentation wäre auch der Hinweis darauf, daß bei Leckagen etc. die Besatzung an Bord besser reagieren kann, wenn die Gefahrgutmengen zumindest grob bekannt sind. Vielleicht will Ihr Kunde nur nicht genau nachmessen, oder Interna preisgeben - da wäre ne Schätzung besser als nichts.
Daß der Gesetzgeber hier die Gefahr konzeptionell auf die Geräte bezieht ist aus meiner Sicht nicht vernünftig. Genauso wie Vorschläge, für Batterien in Zukunft dutzende von verschiedenen UNNR zu reservieren, auch wenn die Unfallmaßnahmen im Prinzip nur wenig Varianz aufweisen.
Und falls die Reederei darauf besteht, hat der Kunde eh keine Wahl.
Viel Erfolg
M.A.T.

Re: Angaben Gefahrgutmenge bei UN3548 [Re: M.A.T.] #36957 27.06.2024 14:12
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Claudi Offline
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Irgendwelche realistischen Mengen muss man schon angeben (mindestens um im Notfall ungefähr zu wissen, was da zu erwarten ist), aber da gibt es alle Varianten: nur brutto, nur netto, beides (mein Favorit), netto, brutto mit Verpackung + brutto mit Verpackung und Palette etc.
Die Mengen dienen aber zumindest nicht der Berechnung irgendwelcher Grenzen wie LQ, Punkte oder sowas.
Am Ende ist es im Seeverkehr auch immer etwas trial & error - was akzeptiert die Reederei gestern, heute und morgen.

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