Guten Tag,
Bin seit ein paar Wochen nun auch Gefahrgutbeauftragter und bin auf dem Gebiet kompletter Neuling.
Hab hier über das Forum schon sehr viel erlesen können auch für meine Prüfung. Es war sehr sehr hilfreich
Ich hoffe das Thema ist hier richtig.
Und zwar hatten wir in der Firma ( Logistikunternehmen ) noch nie ein Gefahrgutbeauftragten und ich bin jetzt ganz neu hier.
Wir sind mit Kunden am Planen ob wir Volle Benzin Kanister und Volle Dieselkanister transportieren dürfen.
Also wir haben uns die frage gestellt:
ob wir nun Benzin und Diesel in einem 20 Liter Kanister bzw. 25 Liter Kanister versenden können/dürfen
UN Benzin 1203
UN Diesel 1202
- Wie viele Kanister können auf einen lkw
- wie muss deklariert werden?
- muss das mit DHL besprochen werden?
- Irgendwelche Besonderheiten?
Habe mich auch schonmal etwas durch mein Buch gelesen
Ich hab das so raus gelesen, das man 50x 20L. Diesel so verschicken darf ( 1000P. regen )
und 16x 20 L Benzin ( 960 p. )
Ich bin mir da echt gerade nicht so sicher.
Freue mich über dein Feedback
Viele Firmen haben bisher noch kein Gefahrgut befördert und fangen jetzt damit an - d.h. das Thema ist dann neu für sie.
Kanister müssen bauartgeprüft (UN3...) sein, Kunststoff max. 5 Jahre alt.
Markierung/ Kennzeichnung nach ADR:
UN .... (UN1203 für Bentin, UN1202 für Diesel)
Gefahrzettel 3
idR Fisch&Baum
Gefahrstoffetikett (GHS-Raute, H-/ P-Sätze, weiteres)
1 Liter Diesel = 1 Punkt
1 Liter Benzin = 3 Punkte
Das hast du korrekt ausgerechnet. Aber bedenke: die Summe aller Punkte aller Gefahrgüter auf dem LKW (Beförderungseinheit) zählt.
Bis 1000 Punkte kann der Transport erleichert gefahren werden (1.1.3.6 ADR): Punkte ausrechnen für die Gefahrgutsumme, die auf dem LKW steht
unterwiesenes Personal (Verpacker, Absender, Verlader, Fahrer, ...)
2kg-Feuerlöscher
Beförderungspapier/ schriftliche Datenmeldung an DHL
Ladungssicherung
über 1000 Punkten gibt es dann nach oben die Grenzen bzgl. zGm und Volumen des Fahrzeuges.
>1000 Punkten: kennzeichnungspflichtiger Transport:
unterwiesenes Personal (Verpacker, Absender, Verlader, ...)
orangefarbene Warntafeln,
volle Ausrüstung,
Beförderungspapier/ schriftliche Datenmeldung an DHL
schriftliche Weisungen
Ladungssicherung
Fahrer mit ADR-Schein
Sowas muss mit jeder Spedition vorab abgesprochen werden: ob sie das überhaupt transportieren (DHL-Paketauto nicht, DHL Freight sicherlich), ob sie das können, ob das in deren Systeme passt, welche Verträge man vorab schließen muss, wie die Datenübertragung läuft, wer was macht...
Besonderheiten? Das kann man so nciht sagen. Gefahrgutmäßig rein ADR ist das simpel und unspektakulär. Für jemanden, der sonst nie Gefahrgut macht, ist das sehr besonders.
Ich würde dir @Graenny empfehlen, mind. noch einen Lehrgang nach Kapitel 1.3 ADR zu besuchen (und nimm, wenn es geht, Kolleg*innen mit aus Dispo, Verladung, ggf. Führungsetage) um mehr über die Praxis zu lernen.
Was auch geht, ist, sich von einem externen GB am Anfang unterstützung zu holen, quasi als Stützräder, bis man fitter ist.
Das Gefahrgutrecht steht ja voller Details: wer macht die Papiere, was steht drin, formal muss alles stimmen, Größen/ Abmessungen, Pflichtendelegation (Unternehmer auf Führungskräfte)...