Man kann die Produkte in den entsprechenden Mengen als LQ versenden in zusammengesetzten Verpackungen, wobei die Kanister oder Kartons keine UN-Codierung brauchen.Diese LQ-Packstücke kann man bei Bedarf in Umverpackungen (braucht keine Bauartprüfung) eingestellt werden.
Man kann sie alss Einzelverpackung (bauartgeprüft UN) versenden mit oder ohne Umverpackung (braucht keine Bauartprüfung).
Man kann sie als zusammengesetzte Verpackung versenden mit Innenverpackungen entsprechend Verpackungsanweisung in bauartgeprüften Außenverpackungen. Diese kann man auch gerne noch in Umverpackungen stellen.
Laut ECHA-Verpackungsleitlinien müssen Gefahrstoffetiketten (GHS/CLP) nicht an Transportverpackungen, wenn diese nicht zur Produktverpackung gehören.
Brauner Transportkarton, wird entfernt, wenn Kanister z. B. im Geschäft stehen oder von Personen verwendet werden - dann kein Gefahrstoffetikett nötig.
Produktflasche in Produktschachtel, die Produktinfos enthält und dem Nutzer idR zusammen angegeben wird: Gefahrstoffetikett muss auf Schachtel.
https://echa.europa.eu/de/guidance-documents/guidance-on-clp (Punkt 5.4 der Leitlinie)