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Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung #36372 02.02.2024 13:57
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Angelina Offline OP
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Hallo zusammen,
ich weiß garnicht so genau, ob ich hier richtig bin oder ob dies eher in einem anderen Teil des Forums hingehört frown
Wir wollen unsere verpackten Gefahrgüter , bis zur Abholung (ca.1 - 4 Wochen ) außerhalb des Gebäudes in Gefahrstoffcontainer lagern !
Nun möchten wir gerne auf die Innenseite der Türen eine Trenntabelle anbringen, damit die Kollegen dort nochmal draufschauen können laugh
Welche Trenntabelle sollten wir dafür eher nehmen, die ADR oder IMDG...oder gibt es da evtl noch eine andere ?

Gruß
Angelina

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: Angelina] #36373 02.02.2024 14:17
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tsteinhauser Offline
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Hallo Angelina,

für die "ordinäre" Lagerung kommt die TRGS 510 in Frage, darin gibt es Übersichten, was zusammen gelagert werden darf.

Viele Grüße

Thomas

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: tsteinhauser] #36374 02.02.2024 17:21
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Claudi Offline
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Egal ob 25 h oder 1 - 4 Wochen - das ist Lagerung und das Lagerrecht ist zu beachten.

Stichworte: TRGS510 (wie tsteinhauser schon schrieb), Mengen müssen klar sein, Gefahrstoff-Einstufung, WGK (Rückhalte-/ Auffangvolumen), Löschwasserrückhaltung, Brandschutz, ggf. Ex-Schutz, bei großen Mengen 4. oder gar 12 . BImSchV, ggf. Anzeige/ Genehmigung, Bau-/Betriebsgenehmigung, GBU/ Arbeitsschutz.

Man kann nicht einfach Gefahrstoffe ne Weile irgendwo abstellen - vorrübergehende Lagerung gibt es nicht. Es gibt nur "Lagerung" oder "Bereitsstellung zur Beförderung (max. 24 h/ nächster Werktag) " oder "Beförderung" - irgendwas dazwischen oder Ausnahmen dafür gibt es nicht.

Die TRGS510 enthält die Zusammenlagerungstabelle in Abschnitt 13.

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: Angelina] #36375 03.02.2024 11:38
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Hallo,
Ursprünglich geschrieben von: Angelina
... bis zur Abholung (ca.1 - 4 Wochen )....
Angelina

Soll das im Rahmen eines Beförderungsvorgangs sein (also mit einem Beförderungsvertrag bis zum Empfänger? Der Zeitraum kommt mir zu lang vor dafür.
Unabhängig vom Regelwerk gibt es bei Containerverbleib draußen vor allem im Sommer gerne Ventilationsprobleme, was bei bestimmten Klassen zu Selbstreaktivität führen kann. Auch Schwitzwasser (innerhalb von Umschrumpfungen) kann entstehen, was bei Pappverpackungen zu Schäden führen kann; gerade jetzt wenn tags (evtl. beim Packen) bis zu 11 C und dann nachts -5 oder tiefer herrscht.
Bei solch langer Lagerung auf dem Firmengelände kommt übrigens auch die Sicherungs- und Versicherungsproblematik ins Spiel!
Gruß
M.A.T.

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: M.A.T.] #36383 07.02.2024 13:11
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Angelina Offline OP
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Hallo zusammen ,
ganz lieben Dank für Eure Antworten smile
Wo genau finde ich TRGS 510 Abschnitt 13 ?
Die Gefahrstoffe sind aber bereits Gefahrgutmäßig in Versandkartons verpackt !
Also, was die Hitze/Kälte etc. angeht ...es sind temperierbare Gefahrstoffcontainer smile
Ja, das mit den 24 Std. war mir geläufig nur leider wird es bei uns meißt nichts, das die binnen 24 Std abgeholt werden confused

Gruß
Angelina

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: Angelina] #36384 07.02.2024 13:21
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Hallo, bei der BAUA hier und dann in der linken Navigationsspalte auf "13 ..." klicken.

Wenn das also nicht innerhalb einer Beförderung gilt ist es Lagerung, wie Kollegen oben schon dargelegt haben. Mit allen Konsequenzen. Siehe aber 13.4, besonders (6). Das könnte Ihnen weiterhelfen.
M.A.T.

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: M.A.T.] #36385 07.02.2024 13:35
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Angelina Offline OP
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Hallo zusammen,
und Danke M.A.T......😊

(6) Die Zusammenlagerungsverbote gemäß Tabelle 12 gelten bei der Bereitstellung zur Beförderung auf den ausgewiesenen Bereitstellungsflächen nicht,
selbst wenn die Bereitstellung zur Beförderung über 24 Stunden hinausgeht und daher gemäß Abschnitt 1 Absatz 2 als Lagerung gilt.

...das habe ich gerade gefunden smile

...wie darf ich das jetzt verstehen ? sick

Gruß Angelina

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: Angelina] #36386 07.02.2024 13:48
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Daß die Tabelle 12 nicht gilt, wenn:
- es sich um "Bereitstellung zur Beförderung" handelt und
- auf einer ausgewiesenen Bereitstellungsfläche gelagert wird.
So wie es da steht.
M.A.T.

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: Angelina] #36387 07.02.2024 14:45
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Andreas_K Offline
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Bei Fragen zum Arbeitsschutz kann ich Komnet empfehlen.

Die Antworten sind in der Regel gut verständlich geschrieben.

Hier mal was zum Thema: https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/16483

Re: Welche Trenntabelle zur vorübergehenden Lagerung [Re: Andreas_K] #36388 07.02.2024 15:32
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Claudi Offline
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Einen Lagercontainer würde ich nicht als ausgewiesene "Bereitstellungsfläche" ansehen.

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