Abschnitt 7.5.11 ADR CV10
#36136
12.12.2023 13:13
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Udo Freitag
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Moin, moin aus Hamburg,
bei der Anwendung und Auslegung der Sondervorschrift CV10 aus Abschnitt 7.5.11 ADR habe ich so meine Probleme bzw. mir stellen sich folgende Frage:
- Was ist mit den Worten "in der Nähe" gemeint? - Warum dürfen nur kurze Flaschen längst gelagert werden?
CV 10 "Die Flaschen gemäß Begriffsbestimmung in Abschnitt 1.2.1 müssen parallel oder quer zur Längsachse des Fahrzeugs oder Containers gelegt werden; in der Nähe der Stirnwände müssen sie jedoch quer zur Längsachse verladen werden. Kurze Flaschen mit großem Durchmesser (etwa 30 cm und mehr) dürfen auch längs gelagert werden, wobei die Schutzeinrichtungen der Ventile zur Fahrzeugmitte oder Containermitte zeigen müssen."
Die CV10 ist schon ziemlich "alt", die gab es schon vor der Strukturreform.
Habt Ihr Ideen/Lösungen?
Gruß Udo
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Re: Abschnitt 7.5.11 ADR CV10
[Re: Udo Freitag]
#36137
12.12.2023 13:42
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aw_
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Moin Udo, mit genau dieser Fragestellung beschäftigt sich derzeit die WSP ggüber den Gremien. Ich bin auf den Ausgang gespannt! gruss..aw
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Re: Abschnitt 7.5.11 ADR CV10
[Re: Udo Freitag]
#36138
12.12.2023 13:43
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Moin dag, Udo Freitag, im Inhalt ist das tatsächlich die Rn. 21 414. Die RS 002 sagte dazu nichts, technisch sehe ich das so: Umkippende Flaschen sind gefährlicher als rollende (Impuls beim Umfallen, der auf das Ventil wirken kann), darum vorrangig liegend befördern. Wie wichtig der Gesetzgeber das nimmt ist auch aus der RSEB 1-12 zu sehen, wo "standfest" extra beschrieben wird. In der Nähe ist für mich, sobald der Platz reicht um die Flaschen quer zu legen und entlang der Flaschenseite Formschluß mit der Stirnwand (oder dagegen liegender anderer Ladung) zu erreichen. Es könnte auch eine Rolle spielen, daß die Flaschen quer auf den erhabenen Teilen der Versteifung der Stirnwand durchgängig aufliegen, während längs die Auflage je nach Flaschendurchmesser nicht unbedingt durchgängig wäre, was zum Verkanten und damit Lose führte. Was die kurzen Flaschen angeht bin ich mir nicht sicher, ob ein Zusammenhang mit der Ausangsdefinition 150 L (in 2211(1)) eine Rolle spielt; solche Durchmesser gehen ja rechnerisch mit weniger Flaschenhöhe einher. Hilft das etwas? Gruß M.A.T.
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Re: Abschnitt 7.5.11 ADR CV10
[Re: aw_]
#36146
13.12.2023 11:14
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Udo Freitag
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Moin,
gab wohl nicht die entsprechenden Antworten. Das Problem ist, dass die "Alten Hasen" die etwas zum Hintergrund bzw. der Entstehung der alten CV 10 sagen könnten schon in Rente oder Pension sind.
Wenn ich z.B. lange Faschen (längs und Ventile zur Fahrzeugmitte) formschlüssig an die Stirnwand lade und sicher, dann wäre das vom Sicherheitsgedanken doch ok aber im Sinne der CV10 wohl nicht?
Gruß Udo
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Re: Abschnitt 7.5.11 ADR CV10
[Re: Udo Freitag]
#36147
13.12.2023 11:27
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aw_
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Moin Udo, die Auslegung 'in der Nähe der Stirnwände' - wie nah ist Nähe bzw. warum nur kurze Flaschen etc. sind Thema bei der WSP. Die wollen das auch mal gerne genauer wissen um fundierte Auskünfte bei Anfragen geben zu können. Deshalb mein Post oben. Aktuell ist wohl in der Nähe der Stirnwämde mindestens schonmal direkt an der Stirnwand und dann musst du die eben quer zur Längsachse laden. Daran wird sich wohl auch nichts ändern. Die Frage ist nur, würde es reichen z.B. einen Stapel Paletten dazwischen zu stellen. gruss..aw
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Re: Abschnitt 7.5.11 ADR CV10
[Re: aw_]
#36157
14.12.2023 15:49
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Udo Freitag
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Hallo aw_,
gibt es denn seitens der WSP schon ein Ergebnis?
Gruß Udo
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Re: Abschnitt 7.5.11 ADR CV10
[Re: Udo Freitag]
#36158
15.12.2023 11:40
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aw_
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gibt es denn seitens der WSP schon ein Ergebnis? Hi Udo, bis jetzt noch nicht. Mögliche Umformulierungen werden ja dann eh erstmal in den Gremien diskutiert bis das im Regelwerk erscheint. Du hast das aber genau richtig erkannt - es besteht Handlungsbedarf! gruss..aw
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