Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Seite 2 von 2 1 2
Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c [Re: J.Simon] #36054 23.11.2023 09:14
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 55
P
Peter06 Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
P
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 55
Guten Morgen,

schließe mich Herr Simon an,

der Austausch ist wichtig, gut dass es das Forum gibt.

Da kann man die Blickwinkel und Lösungen anderer Experten kennenlernen, für die Umsetzung in der Praxis bewerten und den Kollegen im Betrieb weitergeben.

Danke und Grüße,
Peter

Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c [Re: Peter06] #36083 01.12.2023 09:00
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
Ich habe mich an der Diskussion bisher bewusst nicht beteiligt, da ich mir eine solche Bewertung rein physikalisch/technisch/elektrotechnisch nicht zutraue. Ich bin Gefahrgutbeauftragter und für die Beförderung gibt es in den Vorschriften normalerweise klare Spielregeln (z.B. Verpackung).

In diesem Fall arbeiten wir aber in eine Richtung, bei der ich dafür werbe, nicht nur die Vorschriften zu sehen. Diese Vorschriften sind von Personen geschrieben, denen dieser Praxishintergrund genauso wie mir fehlt. Es kann nicht alles abschließend geregelt sein. Und nur weil es in den Vorschriften kein explizites Verbot gibt, heisst das nicht, dass es in der Praxis gut funktioniert oder dass es nicht zu Problemen kommt. Dieser Fall wird nach meiner Auffassung in den Vorschriften auch nicht berücksichtigt.

Ohne das wie gesagt physikalisch/technisch/elektrotechnisch beurteilen zu können, würde ich solche Ideen in den von mir betreuten Unternehmen rigeros unterbinden. Falls es das Unternehmen trotzdem macht, wäre im Überwachungsprotokoll auf jeden Fall meine persönliche Meinung und die negative Empfehlung dokumentiert. Wir betreuen einen Farbhändler, der im Winter eine gewisse Temperatur auf der Ladefläche benötigt, dass seine Farben nicht verderben. Der Hersteller der eingebauten Heizung hat die Verwendung beim Transport von Gefahrgut explizit schriftlich verboten. Dennoch nutzt das Unternehmen das, weils nicht anders geht. Ich kann das sogar verstehen. Aber wenn was passiert, ist der Chef dran!

Dass ein Hersteller garantiert, dass ein Ladevorgang einer Lithiumbatterie während der Beförderung sicher funktioniert, verweise ich in den Bereich der Märchen und Fabeln. Ich meine hier nicht das nie auszuschließende Restrisiko. Für mich ist das kein Restrisiko sondern tägliches Ungemach bei jedem Ladevorgang. Die Beförderungsbedingungen (z.B. Vibrationen) wurden schon angesprochen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Hersteller seine Geräte bzw. die Batterien für das Laden auf einer Kopfsteinpflasterstraße mit Schlaglöchern konzipiert. Das wird alles unter Idealbedingungen getestet, die ihr sowieso schon selten habt. Und was ist, wenn ihr "ladend" gerade durch den Tunnel oder ähnliche unzugängliche Straßen fahrt und das Thema geht schief? Ich möchte hier mal an die Brandkatastrophe der Gletscherbahn Kaprun 2 erinnern. Dort hat auch jemand Schlaues gedacht, wie nehmen mal einen Heizlüfter für Badezimmer. Der wird schon auch in einer Bergbahn funktionieren! Auch wenn wir hier ein Szenario im kleineren Stil diskutieren. In den Unternehmen, die ich betreue, würde ich als Gb zur diskutierten Vorgehensweise nie mein OK geben. Wenn da was passiert, seid ihr wegen Körperverletzung und fahrlässer Brandstiftung (Straftaten) dran!

Warum wollen die denn während der Fahrt laden? Warum laden die nicht über Nacht? Vielleicht weil sie Angst um ihr Gebäude haben? Warum werden nicht so viele Akkus angeschafft, so dass immer einige voll sind und andere unter Aufsicht im Unternehmen oder auf der Baustelle sicher geladen werden können?

Dennoch: Es war für mich sehr interessant, die Sichtweisen zu sehen. Das Forum ist dafür perfekt und danke für den Austausch. Aber für mich: Never ever!

Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c [Re: DJSMP] #36086 01.12.2023 12:57
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 161
U
UBurkhard Offline
Veteran
Offline
Veteran
U
Registriert: Mar 2008
Beiträge: 161
Nunja, bei dieser ganzen Diskussion scheint eins unterzugehen. Die Gefahrgutvorschriften sind nur EIN Aspekt in diesen Geschichten, weitere Aspekte sind die Normen und Vorschriften im Elektrobereich und die Vorgaben des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Die vorab zu klärende Frage ist (Arbeitsschutz!):
Sind die Ladegeräte und die Akkus für den Betrieb in KFZ zugelassen?
Da gibt es so einige Normen, die zu beachten sind, unter anderem zur EMV-Verträglichkeit und zu elektromagnischen Feldern sowie die DIN VDE 0100-717 und weitere ECE-Normen, u.a. zur Festigkeit der Einbauten.
Diese Normen erfordern unter anderem die Freigabe der Geräte durch den Hersteller für den Einbau / die Verwendung in Kraftfahrzeugen, z.B. Servicefahrzeuge, Fahrzeuge von Rettungsdiensten, Feuerwehr, Polizei, Katastrophenschutz.

Anders gesagt: steht in der Gebrauchs- / Montageanleitung des Herstellers nichts von "Fahrzeug" drin, darf das Gerät auch nicht im Fahrzeug montiert / betrieben werden.
Wenn etwas drin steht, dann müssen die dort genannten Montage und Betriebsvorschriften sowie die DIN VDE und die ECE-Normen beachtet werden, das erfordert Fachkenntnisse.
Und erst dann nähern wir uns so langsam an den Betrieb und damit an die Gefahrgutvorschriften an ... wink

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Warum wollen die denn während der Fahrt laden? Warum laden die nicht über Nacht? Vielleicht weil sie Angst um ihr Gebäude haben? Warum werden nicht so viele Akkus angeschafft, so dass immer einige voll sind und andere unter Aufsicht im Unternehmen oder auf der Baustelle sicher geladen werden können?

Das sind Fragen des technischen und organisatorischen Arbeitsschutzes, die über eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung abgefrühstückt werden müssen, bevor es an die Umsetzung geht.

Ursprünglich geschrieben von: DJSMP
Wir betreuen einen Farbhändler, der im Winter eine gewisse Temperatur auf der Ladefläche benötigt, dass seine Farben nicht verderben. Der Hersteller der eingebauten Heizung hat die Verwendung beim Transport von Gefahrgut explizit schriftlich verboten. Dennoch nutzt das Unternehmen das, weils nicht anders geht.

Das mit dem "weils nicht anders geht" ist, meiner Erfahrung nach, eine Standard-Ausrede um nichts investieren zu müssen. In diesem Fall: es gibt für ADR-Fahrzeuge zugelassene (Flüssiggas-) Laderaumheizungen, die entweder zugeladen oder fest montiert werden.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: UN 3480 Ladevorgang während der Fahrt, 1.1.3.1 c [Re: UBurkhard] #36089 04.12.2023 09:35
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
DJSMP Offline
Held der Gefahrgutwelt
Offline
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,590
Hallo UBurkhard,

da hast du noch einmal ganz wichtige Aspekte bezüglich der Arbeitssicherheit genannt. Die Ladung während der Fahrt müsste ja auch erst einmal in einer GBU beurteilt werden.

Deswegen: Man sollte hier nicht nur die Gefahrgutvorschriften sehen!

Seite 2 von 2 1 2

Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Medikamente in der Luftfracht
von Fuxsism - 26.07.2024 13:40
SV 188 - eingebaute Lithium-Ionen-Batter
ien

von Claudi1966 - 26.07.2024 11:45
LIMITED QUANTITY: EILT
von Claudi - 26.07.2024 08:02
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3