Im Zweifel beim Referat für GG in D oder dem Pendant inÖsterreich
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/...t-befoerderung-gefaehrlicher-gueter.htmlAber die Sachlage ist hier
eindeutig:
Entweder Kanister als Einzelverpackung jeweils markieren/ kennzeichnen mit:
UN1903 (6 mm groß) (die kann man auch schräg aufkleben)
PSN (keine Größenvorgabe)
Gefahrzettel 8 (10x10 cm bzw. so weit verkleinern, damit er drauf passt
kein Fisch&Baum, da nicht erforderlich
+Gefahrstoffetikett in der richtigen Sprache
Der PSN darf auch auf dem Gefahrstoffetikett sein, muss nicht auf der gleichen Seite sein wie der Gefahrzettel.
Oder
Kanister in bauartgeprüfte Außenverpackung, z. B. UN4G, Kanister sind dann Innenverpackungen, Kiste markieren/ kennzeichnen analog zu oben.