Hallo, ein kleiner Nachtrag zur Transportinformation.
Da der Stoff - 12-Hydroxystearinsäure - offiziell mit WGK 2 eingestuft ist besteht bei unfallbedingter Freisetzung Umweltgefährdung. Darauf muß dann zumindest nach § 410 HGB (und m.E. auch nach GGVSEB § 4) hingewiesen werden. Wenn das über die Dokumentation oder zusätzlich über eine Baumfisch-Markierung (auch wenn die Kriterien nicht identisch sind!) geschieht dürfte es praktisch wahrscheinlicher sein, aus einer Haftung wegen unzureichender Information rauszukommen, als wenn keine Information gegeben wäre.
Das gilt m.E. unabhängig davon, daß offiziöse Datenbanken in D diesen Stoff nicht als GG ausweisen.
Gruß
M.A.T.