Hallo miteinander,
ein Kunde will erstmalig von uns mit seiner eigenen Spedition Gefahrgut für den Seeverkehr (gem. IMDG-Code) abholen.
Er hat seiner Spedition den Auftrag gegeben, die Ware bei uns abzuholen. Nun stellt sich die Frage, wer die IMO-Erklärung zu erstellen oder auszufüllen hat. Bisher haben wir dies übernommen (als Hersteller), doch nun ist der Kunde meines Erachtens der "Versender", weil er die Beförderung gefährlicher Güter ursprünglich veranlasst.
Was sagt Ihr dazu? Würde mich über Eure Meinung(-en) oder klaren Aussagen freuen.
Grüße
Duncan
Zuletzt bearbeitet von DuncanMacLeod77; 19.09.2023 08:14.