UN 3528 UN3528 VERBRENNUNGSMASCHINE MIT ANTRIEB DURCH ENTZÜNDBARE FLÜSSIGKEIT, 3, (D), Sondervorschrift 363 und Verpackungsanweisung P005.
Ein Versender soll eine große Maschine (= Anlage) auf der Straße nach ADR transportieren. Diese Anlage muss selbst während des Transports durch einen separaten Diesel-Generator mit Strom versorgt werden. Hat jemand diesen Fall selbst in der Praxis abgewickelt und kann mir eventuell mit einem Tipp weiterhelfen?
* Ist es nach ADR überhaupt erlaubt, dass der Diesel-Generator während des Transports in Betrieb ist?
* Lt. Verpackungsanweisung P005 müsste der Generator jedenfalls entsprechend gesichert sein, z. B. durch ein Transportgestellt oder einen Schlitten. P005: ... "Motoren oder Maschinen müssen so befestigt sein, dass sie sich unter normalen Beförderungsbedingungen nicht lösen können, z. B. auf Schlitten, in Verschlägen oder in anderen Handhabungsvorrichtungen. ... "
* Wahrscheinlich müsste das Fahrzeug aus belüftet sein, also offen oder mit Plane.
Besten Dank.