Hallo, ich habe eine kurz ResÜb gemacht und mir ist der Lkw aufgefallen ( und davon standen eine Menge mit den Tafeln rum) Was sagt ihr zum Anbringungsort (Sichtbarkeit ) und zur Tafel ( und schwarzer Rand in der Mitte ) ? Würde dem ZgFhr gerne etwas dazu sagen was Hand und Fuss hat. Gruß Heinz
Hallo, falls das die Abdeckung nach Entleerung sein soll: nicht erlaubt auf der Straße, da Teile der WT sichtbar sind und beim Unfall Unklarheit herrscht. Abgestellt im privaten BW-Fuhrpark ist es nach ADR egal, da kein öffentliches Gelände. Genauso ungültig wie Überspannen mit Litze oder Abdecken mit Plastiktüte. Siehe 5.3.2.1.8, GGVSEB § 28 Nr. 7 und Bußgeldkatalog 240.3 (Kostenpunkt: € 100,-). Gruß M.A.T.
so wie das aussieht, sind es tatsächlich Vorrichtungen zum einschieben von Ziffern. Die Tafel ist also gar nicht abgedeckt und es war auch nicht Wille, hier abdecken zu wollen.
Hier wäre es interessant, wie es auszulegen wäre. 5.3.2.1.8 S.2 ADR halte ich hier daher nicht für anwendbar: Das Entfernen von Ziffern stellt keinen Abdeckvorgang dar, in welchem die orangefarbene Warntafel i.S.v. 5.3.2.1.8 S.2 ADR verdeckt werden soll. Eine Entfernung der Tafel i.S.v. Satz 1 stellt das nur bedingt dar; die Ziffern, die sich auf das gefährliche Gut bezogen haben, wurden entfernt - es bleibt aber eine neutrale, orangefarbene Warntafel, die aber einen Defekt hat, weil sie nicht den Vorschriften aus 5.3.2.2 ADR übereinstimmt; sie ist ja dann nicht flächendeckend orange.
Im Einsatzfall der Feuerwehr wäre man sich unsicher, da es vorkommt, dass die Ziffern beim umkippen des LKWs auch mal verloren gehen (vielleicht nur selten - passierte aber).
Vom objektiven Beobachter aus würde ich das wohl so auslegen, dass hier eine orangefarbene Warntafel offen steht.
Hallo Michael muss dir wiedersprechen auch die Bundeswehr wird inzwischen durch zivile Behörden wie die Polizei und BAG/BMDV angehalten bzw kontroliert.
meine Frage bezog sich auf die Tafeln weil sie auch in der Mitte einen schwarzen Strich haben und wenn sie aufgeklappt sind sieht man kaum etwas von der orangen Warntafel. und hinten geht es um die sichtbarkeit was durch die WLB eingeschrägt ist
meine Frage bezog sich auf die Tafeln weil sie auch in der Mitte einen schwarzen Strich haben und wenn sie aufgeklappt sind sieht man kaum etwas von der orangen Warntafel. und hinten geht es um die sichtbarkeit was durch die WLB eingeschrägt ist
Bei den Tafeln mit der Nummer ist der schwarze Balken (genau wie der schwarze Rahmen) von 15mm stärke vorgeschrieben.
Bei einem entleerten und gereinigten Tank müsste die Tafel auf der Straße komplett abgedeckt oder eingeklappt werden. Ansonsten müssten die notwendigen Zahlen oder leere orange Stecktafeln gesteckt werden, so dass unter und über dem schwarzen Balken die notwendigen Angaben stehen.
Ich gehe davon aus, dass diese Fahrzeuge über nicht mehr als einen Tank für den GG-Transport verfügen bzw. nur mit einem GG beladen werden. Wenn mehrere Tanks mit unterschiedlichen Flüssigkeiten gefüllt transportiert werden würden, dann müssten diese links und rechts mit den entsprechenden Tafeln versehen werden und hinten/vorne wäre eine "reine" orangefarbene Tafel ohne Balken vorgeschrieben. Dann wäre der schwarze Balken nicht erlaubt, selbst wenn der Rest der Tafel mit reinen orangen Stecktafeln versehen werden würde.
Hallo, Heinz_H egal, was das darstellen soll, es wäre auf der Straße so nicht vorschriftenkonform und bußgeldbewehrt. Auch Schülerlotsen in Uniform werden in den Vorschriften geschult und zücken hier den Block. Gruß M.A.T.