Unzulässigkeit der Beladung
#34985
08.05.2023 18:11
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exag
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Moin liebe Mitstreitende,
wie seht Ihr das: ein Trailer soll IBC mit Klasse 3 laden, die Prüfung nach 7.5.1.2 ergab keinerlei bautechnischen Mängel, aber das Nummernschild des Trailers hat vor Ankunft an der Beladestelle beschlossen, seinen Lebensabend irgendwo zu verbringen, nur nicht am Trailer hängend. Folgerichtig baute der Fahrer ein Pappschild an und hat die Zahlen-/Buchstabenfolge von Hand draufgeschrieben.
Trailer nicht beladen (weil "das Fahrzeug... den Rechtsvorschriften nicht genügt") und erst zur Zulassungsstelle schicken (was vermutlich nur im Heimatland geht, und das war sehr weit weg) oder Trailer beladen weil kein Sicherheitsrisiko besteht? Gruß Volker
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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Re: Unzulässigkeit der Beladung
[Re: exag]
#34986
08.05.2023 18:22
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M.A.T.
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Hallo, exag, nicht beladen. Offensichtlicher Mangel bei Sichtprüfung vor Beladung. Gruß M.A.T.
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Re: Unzulässigkeit der Beladung
[Re: exag]
#34987
08.05.2023 18:58
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Gerald
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Hallo Volker, Trailer nicht beladen (weil "das Fahrzeug... den Rechtsvorschriften nicht genügt") Du hast zwar Recht mit dem Verweis im Unterabschnitt 7.5.2.1 erster Satz am Ende "den Rechtsvorschriften nicht genügt", aber in der RSEB steht zu diesem Unterabschnitt unter Ziffer 7-7.1 Der Begriff „Rechtsvorschriften“ im Satz 1 umfasst ausschließlich gefahrgutrechtliche Rechtsvorschriften. Das Kfz-Kennzeichen hätte ja bei der Fahrt abhandengekommen sein können. Ich hätte mich mit der zuständigen Polizeibehörde bei Euch in Verbindung gesetzt, und von dort hätte ich bestimmt einen Hinweis bekommen. Wie das zu handhaben ist.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Unzulässigkeit der Beladung
[Re: Gerald]
#34988
08.05.2023 19:06
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, wenn kein Kennzeichenschild vorhanden ist - woher weiß der Belader denn, daß der Hänger überhaupt noch zugelassen ist? Und ein nicht zugelassenes Fahrzeug beladen? Würde ich nicht. Gruß M.A.T.
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Re: Unzulässigkeit der Beladung
[Re: M.A.T.]
#34989
08.05.2023 19:43
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Gerald
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Hallo M.A.T., Und ein nicht zugelassenes Fahrzeug beladen? Würde ich nicht. Aus diesem Grund hätte ich mich mit der Polizei in Verbindung gesetzt. Denn nach den gefahrgutrechtlichen Bestimmungen hat man da leider schlechte Karten, wenn es um Regressansprüche gehen könnte (siehe meinen Beitrag oben). Und so ein Anruf ist ja nicht das Problem. Er kann ja das Kfz-Kennzeichen ungewollt verloren haben!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Unzulässigkeit der Beladung
[Re: Gerald]
#34990
08.05.2023 20:19
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, es ist nicht Aufgabe eines anderen als des Fahrers, sich darum zu kümmern. Der ist für sein Fahrzeug verantwortlich, nicht Verlader, Belader oder sonst wer. Darum halt ich es für ratsam, nicht selbst tätig zu werden sondern den Fahrer machen zu lassen. Gerade wegen der gesetzl. festgelegten Pflichten sollte jeder andere sich raushalten. Wenn das Fahrzeug in Ordnung ist, kann es beladen werden. Gruß M.A.T.
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Re: Unzulässigkeit der Beladung
[Re: M.A.T.]
#34991
08.05.2023 22:06
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Claudi
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Ich würde da eigentlich auch gern bei der Polizei nachfragen, vermute aber, dass man bei Frage an 2 Polizisten 3 verschiedene Antworten bekommen  - was auch bei einer Unterwegskontrolle vermutlich auf das Ermessen der Kontrollbeamten ankommt, ob sie dem Verlader einen Anhörungsbogen schicken. Auf der sicheren Seite wäre man, wenn man nicht beladen würde, aber es ist halt auch blöd für den Fahrer + Unternehmer, wenn man von weit her kommt und kurz vorher das Kennzeichen abhanden gekommen ist. Wobei es da irgendeine Vorgehensweise geben muss, denn ob voll oder leer - der Trailer muss ja irgendwann wieder vom Gelände/ irgendwo hin.
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Re: Unzulässigkeit der Beladung
[Re: M.A.T.]
#34998
09.05.2023 11:45
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Gerald
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Hallo M.A.T., es ist nicht Aufgabe eines anderen als des Fahrers, sich darum zu kümmern. Da gebe ich Ihnen schon vollkommen Recht. Aber in der Ausgangslage ging es um Trailer nicht beladen (weil "das Fahrzeug... den Rechtsvorschriften nicht genügt" , und nach ADR Unterabschnitt 7.5.2.1 bzw. RSEB Ziffer 7-7.1 gibt es keine Rechtsgrundlage das Fahrzeug nicht zu beladen. Geben Sie mal bei Mister Google "Kfz-Kennzeichen fehlt" ein, und da sind genügend Hinweise, natürlich auch das zu erwartende Bußgeld, vorhanden. Aber die Beladung zu verweigern ist schon eine andere Hausnummer!!! Und wenn ich mir unsicher bin, dann rufe ich die Polizei an, und schon habe ich eine Antwort mit welcher ich bestimmt meine Aufgaben als Verlader erfüllen kann. Und sind wir mal ehrlich, der Anruf ist doch für den Verlader kein Problem und man spart vielleicht Kosten für die Beteiligten.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Unzulässigkeit der Beladung
[Re: Gerald]
#35020
10.05.2023 10:37
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exag
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Moin zusammen,
vielen Dank für Eure Antworten. Letztlch war dei Entscheidung dann auch, dass es keine sichere Rechtsgrundlage gibt, das Fahrzeug nicht zu beladen.
Viele Grüße Volker
Jeder spinnt auf seine Weise - der eine laut der andere leise (Joachim Ringelnatz 1883 - 1934)
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