Gefahrgut-Foren.de
vorheriges Thema
nächstes Thema
Thema drucken
Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen #34885 18.04.2023 12:12
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Claudi Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Hallo,

mal eine Frage an die Praxis: nach § 8 AwSV muss der Betreiber einer z. B. Lageranlage Lagergüter in eine WGK einstufen. Es ist dabei nicht damit getan, eine Angabe aus dem SDB zu übernehmen und für bare Münze zu nehmen, sondern das ganze muss mittels "Dokumentationsformblatt 2" ziemlich ausführlich selbst hergeleitet werden. Ausnahme: man stuft als WGK 3 ein (und hat damit erhöhte Anforderungen).
Die Dokumentation ist der zuständigen Behörde im Rahmen der Zulassung der Anlage (sofern das relevant ist) sowie auf Verlangen der Behörde im Rahmen der Überwachung der Anlage vorzulegen.

Hintergrund ist wohl u.a., dass die Angaben zur WGK in den SDB nicht immer stimmen.

Passiert das in der Praxis?

Re: Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen [Re: Claudi] #34886 18.04.2023 13:03
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 304
M
Michael Offline
Großmeister
Offline
Großmeister
M
Registriert: Jun 2009
Beiträge: 304
Hallo,

das kann schon vorkommen, grade wenn es sich um Gemische handelt.

Natürlich gibt es auch SDB ohne die Angabe einer WGK, da das Ausland ja sowas nicht kennt.

Du kannst aber auch im Rigoletto schauen, ob der Stoff / das Gemisch bereits registriert wurden und dich auf die Einstufung der WGK in diesem Eintrag beziehen.

Re: Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen [Re: Michael] #34887 18.04.2023 13:11
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Claudi Online OP
Held der Gefahrgutwelt
OP Online
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,696
Wenn ich es richtig verstehe, sind in Rigoletto nur Stoffe eingetragen.

Und meine Frage zielt darauf, dass es Pflicht ist, das Dokumentationsformblatt 2 (das ist für Gemische) als Anlagenbetreiber auszufüllen, egal ob im SDB eine WGK steht oder nicht (und wenn ein Produkt in D auf den Markt gebracht wird, muss der Inverkehrbringer eigentlich auch die nationalen Besonderheiten aufnehmen, also auch ne WGK).

Machen das Firmen? Ist das bekannt? Fragen Behörden danach?

Re: Lagerung WGK, Selbsteinstufung von Gemischen [Re: Claudi] #34891 19.04.2023 10:34
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 55
P
Peter06 Offline
Vollmitglied
Offline
Vollmitglied
P
Registriert: Jul 2022
Beiträge: 55
Hallo Claudi,
Die Frage betrifft wieder das heikle Thema, ob denn Vorschriften in der betrieblichen Praxis tatsächlich umsetzbar sind.
Ich habe noch nie eine Nachfrage bekommen (Läger in Gefährdungsstufe C, 3000 verschiedene WGK-Produkte).
Der Lieferant der SDBs muss es ja auch irgendwie fachgerecht / umweltschonend lagern......
In einem anderen Sachverhalt bin ich aktuell mit der Gewerbeaufsicht in Klärung, wie eine seit 08/2022 geltende Vorschrift überhaupt korrekt angewandt werden kann. Es geht nämlich schlicht nicht in komplexen Lieferketten. Jedes Bundesland interpretiert da was für sich und jetzt gibt es irgendwann Abstimmungen im Bund-Länder-Arbeitskreis.

Vielleicht sollte auch diese Dokumentationsvorschrift dort mal bewegt werden.
Man könnte ja bestimmten Unternehmen in der Lieferkette ein Zertifikat "sicherer Gefährdungsdatenlieferant" geben.
Und nur bei den unzuverlässigen oder ausländischen muss man mehr machen.


Kostenloser Gefahrgut-Newsletter

Wöchentlicher Gefahrgut-NewsletterWöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".

Suche

Aktuell wird diskutiert
Medikamente in der Luftfracht
von Fuxsism - 26.07.2024 13:40
SV 188 - eingebaute Lithium-Ionen-Batter
ien

von Claudi1966 - 26.07.2024 11:45
LIMITED QUANTITY: EILT
von Claudi - 26.07.2024 08:02
Produkttipps

Präsentiert von
ecomed SICHERHEIT und Storck Verlag Hamburg
Marken der ecomed-Storck GmbH
www.ecomed-storck.de
Foren-Regeln | Impressum | Datenschutz | Newsletter | Datenschutz-Einstellungen
Powered by UBB.threads™ PHP Forum Software 7.7.3