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Genauigkeit im Jahresbericht #34767 28.03.2023 13:07
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Quarterback Offline OP
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Hallo zusammen,

bei mir ist es soweit. Ich darf meinen ersten JB alleine erstellen.
Ich dachte ich mache es mir einfach und nehme den Bericht vom letzten Jahr usw... (man möchte es sich ja einfach machen...)
Soweit so gut.

Die Zahlen der unterschiedlichen Standorte wurden auch übermittelt und ich wollte mich ans Werk machen.
Dabei fiel auf, dass es Standorte gibt, welche die genaue Menge pro UN-Nummer nicht angeben können.
Im alten Bericht wurde es bisher immer die genauen Mengen pro UN-Nr. angegeben.

Also habe ich im Forum ein bisschen gestöbert und auch mal bei Dr. Google gefragt, ob es denn notwendig ist genaue Angaben zu machen oder ob die "Kreuze" ausreichen.
Dann habe mich nach Muster-Gefahrgutberichten umgesehen und dabei habe ich festgestellt, dass es Muster gibt, bei denen man nur ein x bzw. ein Kreuz macht und es Muster gibt, bei denen man das Kreuz und die Anzahl pro UN und die Art der Beförderung mit angibt.

Wie genau muss es denn jetzt sein?
Welche Vorlage bzw. Muster JB nutzt ihr denn?

Viele Dank für Eure Hilfe.


Fachkraft für Arbeitssicherheit (Fortgeschrittener)
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Re: Genauigkeit im Jahresbericht [Re: Quarterback] #34768 28.03.2023 13:17
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aw_ Offline
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Moin,
in der GbV steht was benötigt wird. Das gebe ich im JB an.
Für unser Unternehmen wiederum mache ich es etwas genauer. Man will ja Auskunft geben können was so passiert. Das ist aber ein 'interner' Bericht.
So mache ich das..
gruss..aw

Re: Genauigkeit im Jahresbericht [Re: aw_] #34769 28.03.2023 13:22
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Quarterback Offline OP
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hmm okay.

Vielen Dank für den Hinweis. Also am besten intern klären, was alles gewollt ist.


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Re: Genauigkeit im Jahresbericht [Re: Quarterback] #34770 28.03.2023 13:44
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Claudi Offline
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Bzgl. der Mengen ist die Mindestangabe: vorhandene Klassen auflisten + 1 Mengenstaffel über alle GG insgesamt (man muss nicht zwingend je Klasse eine Staffel engeben). Je weniger man angibt, desto weniger Aussagekraft hat der JB natürlich. Aber für den Gesetzgeber bzw. die Behörde reichts.

Re: Genauigkeit im Jahresbericht [Re: Quarterback] #34771 28.03.2023 15:03
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Andreas_K Offline
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Hier kurz aus der GbV, was rein muss:

"1.
Art der gefährlichen Güter unterteilt nach Klassen,
2.
Gesamtmenge der gefährlichen Güter in einer der folgenden vier Stufen:
1.
bis 5 Tonnen,
2.
mehr als 5 Tonnen bis 50 Tonnen,
3.
mehr als 50 Tonnen bis 1 000 Tonnen,
4.
mehr als 1 000 Tonnen,
3.
Zahl und Art der Unfälle mit gefährlichen Gütern über die ein Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6 ADR/RID/ADN erstellt worden ist,
4.
sonstige Angaben, die nach Auffassung des Gefahrgutbeauftragten für die Beurteilung der Sicherheitslage wichtig sind, und
5.
Angaben, ob das Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter nach Abschnitt 1.10.3 ADR/RID/ADN oder 1.4.3 IMDG-Code beteiligt gewesen ist."

Ich würde/werde (mein erster eigener Bericht ist erst nächstes Jahr fällig) noch auf Themen eingehen wie:

Angaben zu durchgeführten Überwachungen und Begehungen
Angaben zu durchgeführten Unterweisungen/Schulungen intern, als auch extern, ggf mit Prüfungen
Änderungen im Gefahrgutrecht, die sich extrem im Unternehmen auswirken, sofern vorhanden (war bei einem alten AG von mir seinerzeit bei ADR 1.10 Thema). Was extrem viel Arbeit verursacht, darf auch gerne im Bericht erwähnt werden.
Wechsel des GB


Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
Re: Genauigkeit im Jahresbericht [Re: Quarterback] #34773 28.03.2023 17:31
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Gerald Online
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Hallo,
sieh mal im Downloadcenter BG RCI nach, da findest Du die entsprechenden Vordrucke (Muster) bzw. unter unter den folgenden Links

Jahresbericht - empfangene gefährliche Güter oder

Angaben im Jahresbericht oder

Jahresbericht Menge SV 375 oder

Lohproduktion - Jahresbericht

hatten wir das Thema schon mal hier im Forum.


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Genauigkeit im Jahresbericht [Re: Andreas_K] #34776 29.03.2023 08:34
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Phi_l Offline
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Vielleicht nochmal ganz kurz zum Sinn und Zweck des Jahresberichts (nach meinem Verständnis), damit der Jahresbericht nicht zu mehr Herzklopfen als nötig führt:

Der Gesetzgeber möchte, dass der Unternehmer jährlich in groben Zügen über die Gefahrguttätigkeiten in seinem Unternehmen informiert ist und Behörden bei Bedarf einen Einblick von jetzt bis fünf Jahre in die Vergangenheit erhalten können, zum Beispiel um Zwischenfälle oder Unfälle besser beurteilen zu können. Daher wurde in der GbV festgelegt, welche Fakten mit welcher Genauigkeit der Gefahrgutbeauftragte jährlich zusammenzutragen und dem Unternehmer vorzulegen hat, dieser wiederrum muss den Bericht 5 Jahre aufbewahren.

Laut GbV genügt dem Gesetzgeber also wirklich ein sehr grober Bericht, dem dann beispielsweise sinngemäß folgende Informationen entnommen werden können "Das Unternehmen war im Geschäftsjahr XY am Transport der Klassen 2, 3 und 8 in einer Menge zwischen 5 und 50 Tonnen beteiligt, es kam zu keinem Unfall über den ein Unfallbericht erstellt werden musste und das Unternehmen war nicht am Transport von Gütern nach Abschnitt 1.10.3 ADR/RID/ADN oder 1.4.3 IMDG-Code beteiligt."

Das wäre der gesetzlich vorgeschriebene Informationsgehalt der vom Gefahrgutbeauftragten pünktlich festgehalten und vom Unternehmer mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden muss.

Wenn das dann gemacht ist, spricht ja nichts dagegen, dass der Gefahrgutbeauftragte für sich selbst das Ganze nocheinmal etwas ausführlicher dokumentiert (was z. B. die "Rollen" (Absender, Verpacker, Verlader...), die Mengen, UN Nummern etc. betrifft) oder auch auf nicht meldepflichtige Zwischenfälle etc. eingeht. Dieser "Bericht" muss dann aber niemandem vorgezeigt werden, er bietet sich eher an um als "Sicherheitsberater" intern alles im Blick zu behalten und zum Beispiel Schulungsbedarf o. ä. zu erkennen.

LG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 29.03.2023 08:50.
Re: Genauigkeit im Jahresbericht [Re: Phi_l] #34777 29.03.2023 09:58
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Claudi Offline
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Sehr gut @Phi_l - ich erlebe gelegentlich, dass Leute meinen, diese Daten würden irgendwo hin gemeldet um deutschlandweite Gefahrgutmengen zu ermitteln - daher kommen dann Fragen wie "Muss man LQ erfassen, muss man freigestellte Sachen erfassen, muss man etwas, was man im in ein eigenes Lager verschickt und dann nochmal zum Kunden verschickt hat, doppelt erfassen, ..."

Ich sag dann immer: geht alles, man kann das alles machen, wenn man es erklärt. Dann schreibt man halt rein: die Mengen enthalten auch LQ. Oder: LQ-Menge: X Tonnen. Was man nicht aufs Gramm genau weiß - egal, Staffel. Zur Not qualifiziert schätzen, das rechnet keiner nach, wenn es insgesamt plausibel wirkt. Entspannt bleiben, der JB ist nur für den Überblick (z. B. gibt es Klasse 7 oder 1, gibt es viel, gibt es wenig GG).

Re: Genauigkeit im Jahresbericht [Re: Quarterback] #34779 29.03.2023 11:22
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DJSMP Offline
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EIgentlich hatte ich den 2023er Jahresbericht-Thread schon im Januar vermutet. Alle Jahre wieder... wink

Spaß beiseite! Es ist gut, wenn du fragst. Immer raus damit!


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