Beförderungspapier ADR 30 1202
#34729
22.03.2023 17:43
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allradkermit
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Hallo zusammen,
nur mal zur Sicherheit :
Sind diese Texte für das Beförderungspapier so exakt richtig ?
UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF , 3, III, (D/E) UMWELTGEFÄHRDEND , der Norm EN 590:2013 + A1:2017 entsprechend
UN 1202 HEIZÖL, LEICHT , 3, III, (D/E) UMWELTGEFÄHRDEND , mit einem Flammpunkt gemäß EN 590:2013 + A1:2017
Vielen Dank und herzliche Grüße Peter
Zuletzt bearbeitet von allradkermit; 22.03.2023 18:12.
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: allradkermit]
#34732
22.03.2023 18:54
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Gerald
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Hallo Peter, stimmt nicht ganz, bei diesen Stoffen muss die Sondervorschrift 640 mit ins Beförderungspapier.
Der Absatz 5.4.1.1.16 wurde mit ADR 2023 gestrichen, steht jetzt im Abschnitt 3.3.1 unter der Sondervorschrift 640.
Also ist der Eintrag so:
UN 1202 DIESELKRAFTSTOFF , 3, III, (D/E) Sondervorschrift 640L, UMWELTGEFÄHRDEND bzw.
UN 1202 HEIZÖL, LEICHT , 3, III, (D/E), Sondervorschrift 640L, UMWELTGEFÄHRDEND
Hat was mit der Richtigen Tankcodierung nach Spalte 12 bzw. mit der Tankhierarchie nach Absatz 4.3.4.1.2 am Ende der Tabelle zu tun.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: Gerald]
#34734
22.03.2023 19:51
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allradkermit
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Hallo Gerald,
vielen Dank !
Ein sehr erfahrener Gefahrgut Dozent hat mich bei der Info Veranstaltung der IHK mit dem Zuruf " 640L fällt weg " doch etwas verunsichert. Eine gezielte Nachfrage war da leider nicht mehr möglich.
Herzliche Grüße Peter
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: allradkermit]
#34735
22.03.2023 20:51
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Gerald
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Hallo Peter, mit dem Zuruf " 640L fällt weg " doch etwas verunsichert. Das zeigt mal wieder, dass ein Satz aus dem Zusammenhang gerissen, nicht unbedingt richtig sein muss. Klar hat er, wenn er den Absatz 5.4.1.1.16 meint Recht, aber durch die Änderung im ADR 2023 mit den neuen Absatz 5.4.1.1.21 Zusätzliche Angaben bei der Anwendung von Sondervorschriften, entfällt natürlich der Absatz 5.4.1.1.16! Und damit findet der Abschnitt 3.3.1 in diesem Fall die SV 640 Anwendung.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: Gerald]
#34739
23.03.2023 14:16
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Claudi
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Ergänzung:
In SV 640 heißt es noch
"Auf diese Angabe kann bei Beförderung in einem Tanktyp, der für eine bestimmte Verpackungsgruppe einer bestimmten UN-Nummer mindestens den höchsten Anforderungen genügt, verzichtet werden."
Das wäre bei UN1202 ein LGBF-Tank, also mit Flammendurchschlagsicherung statt "nur" LGBV.
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: Claudi]
#34744
23.03.2023 19:27
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DJSMP
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Die Sondervorschrift 640 ist für mich ein Paradebeispiel dafür, wie man bereits bestehende, jahrelang funktionierende Regeln verschlimmbessern kann, ähnlich wie bei den Gegenständen, die Gefahrgut enthalten. Es ist einfach der Wahnsinn. Am Ende wird nur Verwirrung gestiftet.
Faktisch hat sich überhaupt nichts geändert. Wir haben das dieses Jahr bei unseren Schulungen mit keiner Silbe erwähnt. Es muss weiterhin "Sondervorschrift 640..." im Beförderungspapier stehen (außer bei der von Claudi erwähnten Ausnahme, aber wenn es drin steht ist auch nicht schlimm). Nur steht diese Vorgabe jetzt woanders im ADR. Aber die "Schlagzeile" der Neuerung ist es eigentlich gar nicht wert, erwähnt zu werden. :-)
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: DJSMP]
#34746
23.03.2023 19:32
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M.A.T.
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Es ist überdies ein Systematikfehler, weil die BP-Einträge nun mal in Teil 5 stehen sollten. Aber wem sag ich's. M.A.T.
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: DJSMP]
#34749
23.03.2023 21:13
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Gerald
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Hallo DJSMP, Die Sondervorschrift 640 ist für mich ein Paradebeispiel dafür, wie man bereits bestehende, jahrelang funktionierende Regeln verschlimmbessern kann Da muss ich Dir leider widersprechen, durch die Neuaufnahme des Absatz 5.4.1.1.21 Zusätzliche Angaben bei der Anwendung von Sondervorschriften wurde eine Lücke geschlossen, denn in der Sondervorschriften Kapitel 3.3 können Festlegungen stehen, was zum Beispiel zusätzlich im Beförderungspapier einzutragen ist, z.b. bei der Sondervorschrift 363 l) steht in der zweiten Strichaufzählung "Beförderung nach der Sondervorschrift 363" und damit macht der Absatz 5.4.1.1.16 keinen Sinn mehr. Aber die "Schlagzeile" der Neuerung ist es eigentlich gar nicht wert, erwähnt zu werden. :-) Doch, weil sonst keiner auf die Idee kommt, dass über die Sondervorschriften ein Zusätzlicher Eintrag im Beförderungspapier vorzunehmen ist. Und es kann nicht sein, dass es nur für die Sondervorschrift 640 unter Absatz 5.4.1.1.16 stand, aber auf andere Sondervorschriften in den folgenden Absätzen kein Hinweis stand. @ M.A.T. Es ist überdies ein Systematikfehler, weil die BP-Einträge nun mal in Teil 5 stehen sollten. Ist es nicht, da z.b. im Kapitel 3.3 bei den entsprechenden Sondervorschriften, ein Hinweis zu zusätzlichen Eintragungen im Beförderungspapier stehen kann!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: Gerald]
#34750
23.03.2023 21:25
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, ich halte die Überfrachtung der SV mit Bestimmungen, die nicht streng auf einen einzigen Stoff anwendbar sind, für falsch, weil damit die 9-Teile-Systematik durchbrochen wird. Wenn in den SV nur das stünde, was für den betroffenen Stoff - und nur für diesen - gilt, und alle anderen Bestimmungen, die mehrere Stoffe betreffen können, in den entsprechenden Teilen, hielte ich das für sauberer. Und es würde das Erlernen des Umgangs erleichtern. Hier zum Beispiel habe ich im ADR einen Verweis auf die SV abringen müssen, weil sonst der Hinweis auf diese Besonderheit übersehen wird. Aber das kann man natürlich auch anders sehen, aber damit wird die Vorschrift unübersichtlicher. Gruß M.A.T.
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Re: Beförderungspapier ADR 30 1202
[Re: M.A.T.]
#34759
27.03.2023 07:48
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Claudi
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Dadurch, dass die ggf. einzutragenden Vermerke in den SVen stehen, ist die Chance höher, dass sie beachtet werden, weil man (hoffentlich) die SVen alle prüft. Natürlich müsste man auch in 5.4.1... prüfen ob davon irgendwas zutrifft, aber das könnte einem schon mal durchrutschen. Besser? Schlechter? Geschmackssache?
Aber für den Anwender ist doch eh wichtiger: was muss ich machen, wie mache ich es richtig, mache ich es weiterhin richtig. Nicht: wo steht das? Steht das jetzt woanders?
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