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UN 1845 - 5.5.3.6 #34456 09.02.2023 16:01
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Nico Offline OP
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Hallo zusammen,

wir haben jetzt vermehrt Anzeigen bekommen in denen steht:
"Bei der betreffenden Beförderungseinheit (Fahrzeug) handelt es sich um keine besondere Aufürhung. Es war keine Lüftung oder Lüftungseinrichtung vorhanden, somit war das Fahrzeug nicht gut belüftet...."

Es waren an den Türen keine Kennzeichen angebracht (Abbildung 5.5.3.6.2)
Im Fahrzeug befand sich einmal 1 Paket mit 3kg Trockeneis, einmal hatten wir 10 kg Trockeneis und einmal 60kg Trockeneis.
Wir reden von normalen Zustellfahrzeugen (Sprintern) die nicht Luftdicht sind und die alle nie länger als 30 - max 60 Min unterwegs sind bevor die Tür aufgerisse wird um ein Paket zuzustellen oder abzuholen. Ich finde daher dass eine ausreichende Belüftung vorhanden ist.

Wie will die liebe Polizei also nun festlegen was gut belüftet ist und was nicht? Im Adr steht lediglich "nicht gut belüftet" Ich würde jetzt beim Einspruch genau so argumentieren. Von Ladung ins Fahrzeug bis zum nächsten Stop max 30-60 Min, dann wird die Tür gelffnet und das Gas kann sich verflüchtigen. Die Fahrzeuge sind außerdem nicht luftdicht, das Gas kann sich also nicht anstauen. Befinden sich nur 2-3 Pakete im Fahrzeug mit je 1-2 Kg kann die Konzentation gar nicht ein schädliches Ausmaß erreichen.

Wie wäre denn da Eure Einschätzung?
lg
Nico


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
Re: UN 1845 - 5.5.3.6 [Re: Nico] #34457 09.02.2023 16:10
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M.A.T. Online
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Hallo, Nico,
die Frage läßt sich ausnahmsweise eindeutig beantworten: das Kriterium ist die CO2-Konzentration gemäß 5.5.3.3.3 ADR.

Früher gab es teilweise sehr ausgiebige Diskussionen über die real erreichbaren Konzentrationen, aber das ist durch die einfache Messung m.E. nicht mehr notwendig. Einzige Ausnahme: wenn selbst bei vollständiger Verdampfung des Trockeneises und geschlossenem Raum eine gefährliche Atmosphäre nicht erreicht werden kann, ist diese Gefährdung von vorneherein ausgeschlossen. Der Nachweis ist dann sinnvollerweise vor dem Transport zu führen, praktisch der konservativste Ansatz.
Gruß
M.A.T.

Re: UN 1845 - 5.5.3.6 [Re: Nico] #34459 09.02.2023 20:13
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Gerald Offline
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Hallo Nico,
Antwort auf
"Bei der betreffenden Beförderungseinheit (Fahrzeug) handelt es sich um keine besondere Aufürhung. Es war keine Lüftung oder Lüftungseinrichtung vorhanden, somit war das Fahrzeug nicht gut belüftet...."


Ja, das kommt raus, wenn man versucht die gesetzlichen Vorgaben zu umgehen. Mit dem ADR 2013 wurde der Abschnitt 5.5.3 völlig neu gefasst. Da es doch zu einer Reihe von tödlichen Unfällen im Zusammenhang mit Trockeneis in den verschiedensten Ländern gekommen war.

Mit dem ADR 2021 wurde es noch mal ergänzt bzw. geändert um nicht zu sagen verschärft! Auch war die Beförderung von reinem Trockeneis bzw. Stickstoff leider bei der Änderung 2013 nicht berücksichtig wurden, das wurde mit dem ADR 2021 geradegezogen.

Mit ADR 2021 wurde die CV 36 geändert. "Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahr­zeugen oder anderen geschlossenen Containern be­fördert werden, muss ein Gasaustausch zwischen dem Ladeabteil und dem Fahrerhaus verhindert wer­den und die Ladetüren der Fahrzeuge oder Container müssen mit folgendem Kennzeichen versehen sein, wobei die Buchstabenhöhe mindestens 25 mm be­tragen muss: Der blaue Satz ist die Änderung.

Vom Industriegasverband e.V. gibt es ein Positionspapier, in welchen diese Änderung wiedergegeben wird, auf Seite 5 sind Bilder von Fahrzeugen mit Trennung von Fahrerkabine und Ladefläche.

Im Anhang habe ich Dir eine PDF-Datei angehangen, welche aufzeigt, wie die Zusammenhänge sind. Auf der dritten Folie ist der Trockeneisrechner von Herrn Werny, mit welchen man die Konzentration des Kohlendioxids berechnen kann, ist aber kostenpflichtig. Ich kann Dir nur empfehlen, Dir diesen Trockeneisrechner zu besorgen, und wenn Du verschiedene Mengen, Fahrzeiten und Auslastung der Ladefläche eingibst, wirst Du erschrecken, was da für eine Konzentration raus kommt.

Hier mal ein Beispiel was Menschen so einfällt: Trockeneis-Party!!!

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
Beförderung nach Abschnitt 5.5.3.pdf (329.34 KB, 53 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: UN 1845 - 5.5.3.6 [Re: Gerald] #34461 10.02.2023 08:12
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Nico Offline OP
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Beiträge: 387
Danke euch für die schnellen Antworten!


Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.

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