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Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: Claudi] #34448 09.02.2023 09:22
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Wolfgang Offline OP
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Hallo Gefahrgutgemeinde,

vielen Dank für die Beiträge. Es bestätigt mir, dass es keine anderen Erleichterungen zur Verkleinerung der vorgeschriebenen Kennzeichnung von 100 mm x 100 mm als die bereits Bekannte (50 mmx50 mm, wenn es die Größe des Versandstückes erfordert) gibt. Es hätte ja durchaus sein können, dass ein zuständiges Ministerium eines Bundeslandes so eine Einzel-Ausnahme für ein Unternehmen fertigt.Kapitel 3.4 ist mir, wie in meiner Eingangsfrage angedeutet, geläufig.

Gruß Wolfgang

Re: Verkleinerte Kennzeichnung nach LQ (Raute) [Re: Gerald] #34450 09.02.2023 13:25
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gefahrgutbaer Offline
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Hallo Gerlad,

Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,

Dann muss entweder eine größere Verpackung genommen werden. Was eigentlich kein Problem sein sollte. Aber wenn ich so die Pakete öffne, wenn man was online bestellt, ein großer Karton, aber drin ein kleiner Gegenstand und manchmal Papier o.ä. als Auffüllmaterial.


Kann seine das ich das etwas missverständlich beschrieben habe. Das kleine Päckchen wurde so wie auf den Fotos erkennbar der Airline übergeben. Was mit einer Ablehnung endete. Daher kam die Sendung dann zwecks Korrektur zu mir. Der Karton im Hintergrund war nur als Größenvergleich.
Mit den Fotos wollte ich nur zeigen wie die doch recht eingeschränkte Möglichkeit der Kennzeichenverkleinerung von Versendern ausgelegt wird. Wahrscheinlich wurde nicht richtig gelesen.


Ursprünglich geschrieben von: Gerald
Hallo,

Das ADR lässt aber gemäß Absatz 5.2.2.1.6 letzter Satz noch eine andere Möglichkeit zu, unter Anhänger statt Label hatte ich dazu schon mal einen Beitrag geschrieben, sogar mit Bild.

Ob diese Möglichkeit immer geht, ist vielleicht Fraglich!


Eine etwas eingeschränktere Möglichkeit ist im Luftverkehr auch genannt. Aber wie Du schon sagtest - bei Verwendung eines Karton einfach einen größeren wählen

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