Hallo, nach meinen IATA-DGR eindeutig nein. Allenfalls LQ wäre prinzipiell erlaubt, allerdings mit sehr vielen Operator Variations. Im Luftverkehr meist kein sinnvoller Weg.
"Nichtgefahrgut" kann ich gar nicht nachvollziehen. Datenfehler in SAP?
Gruß
M.A.T.
Nachtrag: eine Erleichterung durch LQ oder SV bedeutet nie, daß ein Gut kein GG mehr wäre. Die gefährlichen Eigenschaften bleiben nämlich erhalten. Nur wenn ein Stoff oder ein Gegenstand durch beispielsweise eine SV ausdrücklich als nicht den Vorschriften unterliegend aufgeführt wird ist er kein GG mehr.