Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten
[Re: M.A.T.]
#34137
15.12.2022 14:01
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Michael
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Das erwarte ich auch bei der Bestellung eines externen Gb.
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Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten
[Re: Claudi]
#34139
16.12.2022 09:51
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Danke für deinen Input.
Also der GB war als C für B in dessen Namen bei A tätig.
B hat bei A und kurz danach mit C die Zusammenarbeit zum 31.12 beendet.
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Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten
[Re: Michael]
#34140
16.12.2022 09:57
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Sagen wir mal so. B hat sich weder bei A noch bei C mit seinem Verhalten mit Ruhm bekleckert. Während C und A keinerlei Probleme miteinander haben. Aber da geht es um das Persönliche. Mich interessiert einfach nur, wer gegenüber A die Pflicht hat den Bericht zu erstellen. Muss sich B darum kümmern, da er der Auftragerfüller war oder muss es C sein, der er im Auftrag von B seine Tätigkeit bei A erfüllt hat.
Das ein JB kein großer Aufwand ist, ist klar. Es geht einfach um die Sache.
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Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten
[Re: Quarterback]
#34144
16.12.2022 11:12
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Claudi
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Das dürfte verschiedene Vertragsverhältnisse betreffen. Hier mal meine laienhafte Sichtweise:
C muss als ex-GB eigentlich den JB erstellen, sonst handelt er ordnungswidrig nach GbV. Hier hat C die Bringschuld. C hat nach GbV nicht die Pflicht, den JB anzufordern (sondern nur den vorhandenen aufzubewahren). Gegenüber einer zuständigen Behörde wäre hier also C in der Schusslinie. Das die RSEB (nicht rechtsverbindlich!) die Lösung für die Praxis bietet, dass der JB auch durch einen neuen GB erstellen werden darf (nicht muss!), entbindet C nicht von seiner Pflicht nach GbV. Das Bußgeld würde sich ja auch gegen C richten, nicht gegen B.
Vertragsrechtlich (Zivilrecht) schuldet B aber A gewisse Leistungen, wohl auch die Erfüllung der Pflichten nach GbV, also auch Erstellung des JB. D.h. C könnte aufgrund des Vertrages B auffordern, für die Erstellung des JB zu sorgen, also die vertragl. Leistung zu erfüllen. Würde A ein Schaden aus dem Fehlen eines JB entstehen, könnte er wohl auch Schadensersatz gegenüber B geltend machen.
C hat also nach öffentlichem Recht die Pflicht gegenüber A. B hat die zivilrechtliche Pflicht gegenüber A.
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Re: Frage zum Thema Verantwortlichkeiten
[Re: Claudi]
#34148
16.12.2022 22:31
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Das dürfte verschiedene Vertragsverhältnisse betreffen. Hier mal meine laienhafte Sichtweise:
C muss als ex-GB eigentlich den JB erstellen, sonst handelt er ordnungswidrig nach GbV. Hier hat C die Bringschuld. C hat nach GbV nicht die Pflicht, den JB anzufordern (sondern nur den vorhandenen aufzubewahren). Gegenüber einer zuständigen Behörde wäre hier also C in der Schusslinie. Das die RSEB (nicht rechtsverbindlich!) die Lösung für die Praxis bietet, dass der JB auch durch einen neuen GB erstellen werden darf (nicht muss!), entbindet C nicht von seiner Pflicht nach GbV. Das Bußgeld würde sich ja auch gegen C richten, nicht gegen B.
Vertragsrechtlich (Zivilrecht) schuldet B aber A gewisse Leistungen, wohl auch die Erfüllung der Pflichten nach GbV, also auch Erstellung des JB. D.h. C könnte aufgrund des Vertrages B auffordern, für die Erstellung des JB zu sorgen, also die vertragl. Leistung zu erfüllen. Würde A ein Schaden aus dem Fehlen eines JB entstehen, könnte er wohl auch Schadensersatz gegenüber B geltend machen.
C hat also nach öffentlichem Recht die Pflicht gegenüber A. B hat die zivilrechtliche Pflicht gegenüber A. Danke für die detaillierte Erläuterung. Schönen Start ins Wochenende
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