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IMO erforderlich? #33708 14.10.2022 19:02
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fireman Offline OP
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Ich habe eine Frage an die Profis, wir haben folgende Sendung nach Tokio:
UN 3480 Lithium Ionen Batterien
UN 3481 Lithium Ionen Batterien mit Ausrüstung.
SV 188 wird im IMDG CODE genannt. Brauche ich trotzdem eine IMO?
Voraus schon mal Danke.

Re: IMO erforderlich? [Re: fireman] #33710 14.10.2022 19:22
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Claudi Offline
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Kurze Antwort: nein

Wenn alle Anforderungen der SV 188 IMDG-Code für diese Batterien solo bzw. mit Ausrüstung erfüllt sind, wird keine IMO-Erklärung erstellt, denn außer der SV188 und den Passagen, auf die in der SV188 verwiesen wird, gilt der ganze Rest des IMDG-Codes nicht mehr, also auch nicht Teil 5 mit der IMO-Erklärung.

Re: IMO erforderlich? [Re: fireman] #33711 14.10.2022 19:24
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Hallo, in der SV wird keine gefordert, und eingangs alles andere ausgeschlossen. Also brauchen Sie keine, falls die Bedingungen der SV erfüllt sind.
M.A.T.

Re: IMO erforderlich? [Re: M.A.T.] #33713 14.10.2022 20:23
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Ist die Menge der o.g. UN 3480 u. UN 3481 egal. Denn es sind fünf Paletten a. 170 kg.?

Re: IMO erforderlich? [Re: fireman] #33714 14.10.2022 20:26
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Schauen Sie einfach mal in die SV, da finden Sie klare Bedingungen bei .7 und .8.
Gruß M.A.T.

Re: IMO erforderlich? [Re: fireman] #33715 14.10.2022 20:49
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: fireman
Ist die Menge der o.g. UN 3480 u. UN 3481 egal. Denn es sind fünf Paletten a. 170 kg.?


Es kommt nicht auf Paletten an sondern auf die Packstücke/ Versandstücke auf den Paletten. Diese müssen entsprechend SV188 gepackt und belabelt sein. Bitte diese SV188 genau durchgehen und einhalten (inkl. Querverweis in Teil 2, Stichwort Prüfzusammenfassung).

Wieviele dieser Packstücke dann auf Paletten/ im Container sind, ist nicht gefahrgutrechtlich reguliert, also egal.

Re: IMO erforderlich? [Re: Claudi] #33716 14.10.2022 21:21
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DANKE, echt cool wie schnell man hier im Gefahrgutforum ein adäquate Antwort bekommt. Super grin

Re: IMO erforderlich? [Re: fireman] #33820 07.11.2022 14:08
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DJSMP Offline
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Die eindeitige und eigentlich richtige Antwort möchte ich leider gleich wieder zerstören. Nach IMDG-Code haben die Kolleginnen und Kollegen vollkommen recht. Die SV 188 fordert keinerlei Begleitdokument. Aber leider ist der IMDG-Code im Seeverkehr nach Ansicht der Mächtigen nur "Richtlinie" und die Reederei sagt, was richtig und was falsch ist.

Ich kann euch sagen, dass bei einem Kunden von uns mittlwerweile alle UN 3481 LITHIUM-ION-BATTERIES CONTAINED IN EQUIPMENT, die Batterien bis 100 Wh enthalten und der SV 188 unterliegen, mit IMO-Erklärung raus gehen. Dort stehen dann sauber alle Gefahrgutangaben drin und zusätzlich der Eintrag "Transport in accordance with special provision 188 of the IMDG-Code".

Geht mir selbst komplett gegen den Strich. Aber wie gesagt... Wenn die Reederei ne IMO Erklärung haben möchte, möchte sie eine IMO-Erklärung haben...


Re: IMO erforderlich? [Re: DJSMP] #33838 11.11.2022 09:39
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Claudi Offline
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Bisher hat es in meinem Umfeld immer ohne IMO-Erklärung geklappt, wenn ich den Leuten gesagt habe, dass diese nicht erforderlich ist mit Verweis auf SP188. Es lag in den Fällen also wohl bei einem Missverständnis seitens der MA der Reederei oder Spedition.
Wenn trotz derartiger Nachfrage eine gefordert wird: ja dann, bitteschön. Aber zumindest mal fragen vorher.

Re: IMO erforderlich? [Re: Claudi] #33839 12.11.2022 11:48
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DJSMP Offline
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi

Wenn trotz derartiger Nachfrage eine gefordert wird: ja dann, bitteschön. Aber zumindest mal fragen vorher.


Da bin ich voll und ganz bei dir. Du weisst ja, dass ich mich erst relativ spät geschlagen gebe. wink


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