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ADR 2023 Freistellungen #33835 10.11.2022 17:57
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Gerald Offline OP
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Hallo,
im ADR 2023 gibt es Änderungen in dem Abschnitt 1.1.3.

Freistellungen müssen nicht genutzt werden, aber sie dürfen. Ist also immer eine Kannbestimmung, außer Verantwortlich nach ADR Kapitel 1.4 bzw. der GGVSEB legen was anders für Ihren Verantwortungsbereich fest.

Auch habe ich mich entschlossen, die entsprechenden von mir erstellten Dokumente unter dieser Überschrift zu veröffentlichen, dann findet man das zu einem späteren Zeitpunkt besser.

Im Anhang findet Ihr, eine Datei zu "Freistellung in Zusammenhang mit Mengen pro Beförderungseinheit nach 1.1.3.6", welche ich dem ADR 2023 angepasst habe.

Nachtrag:

Es ist zwar noch ein wenig Zeit, aber trotzdem sollten sich die Anwender/Nutzer, welche diesen Unterabschnitt bei der Beförderung von Stoffen bzw. Gegenständen der Klasse 1 z.b. pyrotechnische Gegenstände, Feuerwerkskörper, Treibladungspulver UN 0161 1.4G u.ä. im Bezug Unterabschnitt 1.1.3.6 nutzen, sich mit den Festlegungen nach Kapitel 1.10 beschäftigen. In der beigefügten PDF-Datei sind weitere Informationen auf der Seite 4.

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Zuletzt bearbeitet von Gerald; 11.11.2022 14:49. Bearbeitungsgrund: Nachtrag:

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2023 Freistellungen [Re: Gerald] #33836 10.11.2022 18:02
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Gerald Offline OP
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Hallo,
im ADR 2023 gibt es eine kleine Änderungen im Kapitel 3.4.

Im Anhang findet Ihr dazu eine Datei.

Ich muss jede Datei einzel einstellen, weil sonst das Limit für die Anhänge überschreite.


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Kapitel 3.4 begrenzte Menge 2023.pdf (79.65 KB, 322 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: ADR 2023 Freistellungen [Re: Gerald] #33842 12.11.2022 19:10
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Gerald Offline OP
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Hallo,
im Anhang findet Ihr eine Datei, welche die Freistellungen nach Abschnitt 1.1.3 aufzeigt, welche ich dem ADR 2023 angepasst habe.

Im Bezug der Tunnelreglungen, siehe Unterabschnitt 8.6.3.3, wo steht: "Gefährliche Güter, die in Übereinstimmung mit Abschnitt 1.1.3 befördert werden, unterliegen nicht den Tunnelbeschränkungen und sind bei der Bestimmung des der gesamten Ladung einer Beförderungseinheit zuzuordnenden Tunnelbeschränkungscodes nicht zu berücksichtigen, es sei denn, die Beförderungseinheit ist mit dem in Abschnitt 3.4.13 unter Vorbehalt des Abschnitts 3.4.14 vorgeschriebenen Kennzeichen versehen."

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Freistellung mit 1.1.3.6 ADR 2023.pdf (167.57 KB, 298 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
ADR 2025 Freistellungen [Re: Gerald] #37790 19.11.2024 17:33
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Gerald Offline OP
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Hallo,
im ADR 2025 gibt es eine kleine Änderungen im Kapitel 3.4 und zwar im Abschnitt 3.4.1 h) Teil 8 Neu "Abschnitt 8.2.3"

Im Anhang findet Ihr dazu eine Datei, in welcher auch ein Hinweis im Bezug „ausreichend kontrastierter Hintergrund“ mit dem entsprechenden Link steht.

Anhänge
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Kapitel 3.4 begrenzte Menge 2025.pdf (167.86 KB, 60 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
ADR 2025 Freistellungen [Re: Gerald] #37791 19.11.2024 17:51
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Gerald Offline OP
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Hallo,
das Jahr neigt sich langsam dem Ende entgegen und damit läuft die Übergangsvorschrift gemäß ADR 2023 Unterabschnitt 1.6.1.53 am 31.12.2024 aus, und somit muss der Absatz 1.1.3.6.2 erste Strichaufzählung ab 01.01.2025 angewendet werden. Die Übergangsfrist gemäß Unterabschnitt 1.6.1.1 findet in diesem Fall keine Anwendung, da die Änderung schon im ADR 2023 stand.

Auf Seite 4 unter Bemerkung findet Ihr Hinweise, was ab dem 01.01.2025 zu beachten ist!!!

Ich hatte ja in dem Beitrag weiter oben, schon darauf verwiesen.

Ich hänge eine PDF-Datei an, in welcher auch ein Muster für ein Beförderungspapier im Bezug Klasse 1 und ein Muster für Beförderungspapier für die anderen Klassen dabei ist.

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Gruss aus Unterfranken

Gerald

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