Absetzmulde, leer
#33811
04.11.2022 12:12
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gkleeberger
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Hallo, wie seht ihr das ?: Ein Entsorger übernimmt eine Absetzmulde mit Schleifspänen 40/2793. Die Mulde ist voll gekennzeichnet (Label, Tafel mit Nummer), aber geklebt. Was ist nach der Leerung: a) letztes Beförderungspapier ändern (Masse streichen und Eintrag: leere Mulde, letztes Ladegut, Abfall, UN2793,,,,,,,,eintragen? oder b) neues Beförderungspapier : Leere Absetzmulde, letztes Ladegut: Abfall UN 2793 Metallspäne, ölhaltig.....erstellen? oder c) wegen Wegfall der Gefahren der Klassen 1 - 9, gar nichts machen und einfach zurückfahren ?
Problem, komplett gekennzeichnete Mulde (geklebt, können nicht entfernt werden) ?
Ich freue mich auf eure Meinung
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Re: Absetzmulde, leer
[Re: gkleeberger]
#33812
04.11.2022 12:17
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M.A.T.
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Grüß Gott, Herr Kleeberger, ich bin mal ganz mutig und nehme ohne Joker a) und bilde mir ein, 5.4.1.1.6.1 ist anwendbar. Schöner Gruß M.A.T.
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Re: Absetzmulde, leer
[Re: M.A.T.]
#33815
04.11.2022 12:41
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Claudi
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Im Prinzip ja bzw.
5.4.1.1.6.2.2 ADR oder ggf. 5.4.1.1.6.2.3 ADR
also nach Belieben a) oder b)
Auf keinen Fall einfach c), wenn der Absender der leere Mulden mus verantworten, dass die Gefahren beseitigt wären (Reinigung in irgendeiner Form) und dann die Markierung/ Kennzeichnung entfernen. Zu aufwendig und grad bei Abfallmulden, die im Umlauf für den immer gleichen Abfall genutzt werden, passiert diese Reinigung einfach nicht. Da wird ausgeschüttet und es verbleibt immer ein Rest in der Mulde. Im Zweifel ist der Rest für mich immer noch gefährlich, weil ich das Gegenteil nicht beweisen kann.
Aber grundsätzlich ABFALL gehört hinter die UN-Nummer, nicht davor. Also "UN2793 Abfall Metallisches Eisen..." - richtige Versandbezeichnung wählen! Schau mal in die SV 592, ggf. dadurch ne Befreiung vom ADR möglich. wobei man da wieder beim Abknibbeln wäre
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 04.11.2022 12:49.
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Re: Absetzmulde, leer
[Re: gkleeberger]
#33816
04.11.2022 13:10
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ATHI
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Ich würde Lösung d) nehmen, Rückfahrt gekennzeichnet wie bei der vollen Tour und ins vorhandene Beförderungspapier schreiben "Ausnahme 18".
Zuletzt bearbeitet von ATHI; 04.11.2022 13:11.
_________ Gruß André
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Re: Absetzmulde, leer
[Re: ATHI]
#33910
18.11.2022 15:05
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Winklhofer
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Servus Gefahrgutkolleginnen und -kollegen,
ich wäre noch mutiger. Einfach voll gekennzeichnet zurückfahren und das Beförderungspapier unverändert lassen, wenn es ein innerstaatlicher Transport ist (siehe Ausnahme 18 Nr. 2.2 - danach ist kein Eintrag im Beförderungspapier erforderlich).
Exkurs: Dieser UN-Nummer ist die SV592 zugeordnet. Leider sind Container, Großcontainer und Fahrzeuge darin nicht erfasst, so dass 7.3.1.10 ADR zum Tragen kommt und nur nach angemessenen Maßnahmen, um Gefahren auszuschließen, eine Beförderung ohne Beachtung der Vorschriften des ADR möglich wäre. Das hatte ich schon 2015 bei OTIF und im damaligen BMVI angesprochen und um Änderung gebeten. Die verwiesen aber auf die Wirtschaft, die dazu einen Antrag stellen sollte. Ist offensichtlich bislang nicht erfolgt und daher haben wir die Regelung eben weiter.
Schönen Gruß aus Neu-Ulm Alfred Winklhofer
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