Hallo Claudi,
Airbags (Sicherheitseinrichtungen) können unterschiedliche UN-Nummern haben (meistens UN0432 oder UN3268,
Airbags werden meistens unter UN 0503 bzw. UN 3268 gefahren, der Unterschied ist UN 0503 ist Klasse 1 und zwar 1.4G und unterliegt nach dem SprengG §3 Abs. 1 Ziffer 2 (Richtlinie 2014/28/EU vom 26. Februar 2014 Seite 29) dem Sprengstoffgesetz
und dem ADR, und bei 1.4G müssen bestimmte Auflagen z.b. das Zusammenladeverbot beachtet werden. Bei UN 3268 ist es etwas anderers, da Klasse 9 und hier sind nur die Bestimmungen des ADR einzuhalten, aber eben
nicht das Sprengstoffgesetz.
UN 0432 sind z.b. ein Löschgeneratoren, welche in Fahrzeugen z.b. Bussen (Neubauten) eingebaut sein müssen, in der Berlin bei den Öffentliche schon seit 2011 oder auch in Maschinen (Drehmaschine, Frässmaschinen u.s.w. Diese wurden durch Antrag bei der BAM von UN 0432 umklassifiziert auf UN 3268 Klasse 9, und damit sind diese aus Klasse 1 raus und es sind jetzt Klasse 9, was die Anwendung/Nutzung erleichtert.
Man sollte sich immer an den Hersteller wenden, der muss ein Produkteblatt, Produkteinformation bzw. technische Information bereit stellen, in welche die UN-Nummer steht, Sicherheitsdatenbaltt gemäß aktuellen REACH- und CLP-Verordnung nur noch bei Stoffen bzw. Stoffgemischen, aber nicht mehr bei Gegenständen!