Re: ADR 2023
[Re: Gerald]
#33347
31.08.2022 17:29
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, hätt' ja können sein.  Vielleicht mailen Sie mal unser zuständiges Fachreferat im Bundesministerium an und fragen höflich? Und haben mehr Erfolg als andere.  Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2023
[Re: M.A.T.]
#33375
03.09.2022 12:29
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M.A.T.
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Hallo zusammen, in der aktuellen Fassung der Änderungen für das ADR steht eine Änderung, die so in der Fassung vom März nicht enthalten war, zu 1.1.3.6.2. In Zukunft sollen von der Nichtanwendung von 1.10 bei unter 1000 Punkten alle Terrorgüter der Kl. 1 ausgenommen sein. Also wird dann für praktisch alle Kl.1-Güter außer einigen in 1.4 das komplette 1.10 auch bei unter 1000 Punkten gelten. Zwar enthält die neue 1.6.1.53 eine Übergangsfrist bis Ende 24, die Änderung dürfte jedoch für einige Unruhe sorgen. Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2023
[Re: M.A.T.]
#33376
03.09.2022 20:34
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Gerald
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Hallo M.A.T., in der aktuellen Fassung der Änderungen für das ADR steht eine Änderung, Könnten Sie mal Bitte diese Fassung hier veröffentlichen, auf welche Sie sich beziehen? In den Fassungen, welche ich zurzeit auf dem Rechner habe, steht dazu nichts. die Änderung dürfte jedoch für einige Unruhe sorgen. Das könnte sein, da die Wenigsten dieses Dokument zurzeit vielleicht haben, auch wenn es nach Ihrer Meinung eine Übergangsfrist bis Ende 2024 gibt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2023
[Re: Gerald]
#33377
03.09.2022 20:42
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, kann ich nicht, nur im Netz lesen bei der Quelle für Abonnenten. Ich hoffe aber, daß der Entwurf über die Verbände, die ihn ja bekommen haben sollten, an alle Mitglieder verteilt werden wird. Aber ich tippe den Text mal hier rein: 1.1.3.6.2 Im ersten Spiegelstrich "ausgenommen für explosive Stoffe und Ggenstände mit Explosivstoff der UN-Nummern 0029 ....der Klasse 1" ändern in: "ausgenommen gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential der Klasse 1 (gemaß Untrabschnitt 1.10.3.1)".
Damit sind, bis auf die wenigen UNNR in 1.4 und ohne "C" in 1.3 (bei 1.10.3.1) , praktisch alle Kl.1-Güter von der Sicherung umfaßt. So lese ich das jedenfalls. Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2023
[Re: M.A.T.]
#33379
04.09.2022 17:20
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Hallo M.A.T., So lese ich das jedenfalls. Da kann man leider nichts dazu sagen, weil man den Text nicht vor sich liegen hat. Im Referententwurf habe ich dazu auch nicht gefunden. Warten wir mal ab, wenn wir alle den Text vorliegen haben.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2023
[Re: Gerald]
#33380
04.09.2022 17:38
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M.A.T.
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Hallo, Gerald, ...Im Referententwurf habe ich dazu auch nicht gefunden. Warten wir mal ab, wenn wir alle den Text vorliegen haben. In der Fassung, die bei dem Verlag verlinkt ist, steht es aber drin. Welche haben Sie denn gehabt? Es steht ja auch nicht im Referentenentwurf, sondern in der Anlage mit den ADR-Änderungen (ebenfalls runterladbar für Abonnenten). Die Datei ist oben nicht datiert, leider. Die Metadaten geben als Erstellung den 30.8.22 an. Gruß M.A.T.
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Re: ADR 2023
[Re: M.A.T.]
#33381
04.09.2022 19:10
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Gerald
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Hallo M.A.T., "ausgenommen gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential der Klasse 1 (gemaß Untrabschnitt 1.10.3.1)". Auf der 111. Tagung der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) vom 9. bis 13. Mai 2022 wurden noch Änderungen im Zusammenhang mit dem ADR 2023 vorgenommen. Unter anderem die Änderung welche M.A.T. in seinem Beitrag erwähnt hat. Ja, dass haben Sie richtig gelesen. Aber da es eine Übergangszeit, so wie Sie geschrieben haben, bis zum 31.12.2024 gibt und es der Wunsch der Mehrheit war, denke ich mal, dass die Umsetzung kein Problem sein wird. die bei dem Verlag verlinkt ist, steht es aber drin Danke, habe es mir auf den Rechner geladen.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: ADR 2023
[Re: M.A.T.]
#33382
05.09.2022 07:47
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Claudi
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1.1.3.6.2 Im ersten Spiegelstrich "ausgenommen für explosive Stoffe und Ggenstände mit Explosivstoff der UN-Nummern 0029 ....der Klasse 1" ändern in: "ausgenommen gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential der Klasse 1 (gemaß Untrabschnitt 1.10.3.1)".
Damit sind, bis auf die wenigen UNNR in 1.4 und ohne "C" in 1.3 (bei 1.10.3.1) , praktisch alle Kl.1-Güter von der Sicherung umfaßt. So lese ich das jedenfalls. Gruß M.A.T.
Genau so wird es sein, das war die von Schweden vorgeschlagene Alternative 2 (Alternative 1 wurde zurückgezogen und wäre gewesen, 1.10ADR immer voll anwendbar zu machen auch < 1000 Punkten bei allen GG, na das wäre was geworden...), Übergangsvorschrift macht das dann anwendbar spätestens ab 01.01.2025. Amend the first indent in 1.1.3.6.2 as follows (added text underlined, deleted text strikethrough): “- Chapter 1.10 except for high consequence dangerous goods of Class 1 explosives (in accordance with 1.10.3.1) of UN Nos. 0029, 0030, 0059, 0065, 0073, 0104, 0237, 0255, 0267, 0288, 0289, 0290, 0360, 0361, 0364, 0365, 0366, 0439, 0440, 0441, 0455, 0456, 0500, 0512 and 0513 and except for Class 7 excepted packages of UN Nos. 2910 and 2911 if the activity level exceeds the A₂ value; Nicht in der 14. Änderungsverordnung wie schon gesagt wurde sondern das ADR betreffend.
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Re: ADR 2023
[Re: M.A.T.]
#33385
05.09.2022 10:08
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M_Hess
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