"Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
#27881
02.12.2019 12:19
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BeSaFo
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Hallo
eine eigentlich simple Frage zu UN 3077 und UN 3082:
Der korrekte Proper Shipping Name für ein Packstück ist "UN 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (Name des gefährlichen Stoffes)"
Und nicht: "UN 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S., (Name des gefählichen Stoffes), Marine pollutant"?
Der Zusatz "Marine Pollutant" ist nur erforderlich, wenn es sich um einen Stoff Klasse 1 bis 8 handelt, der zusätzlich gewässergefährdend ist, etwa UN1263 mit Klasse 3. Der Zusatz "Marine Pollutant ist in diesem Fall für IMO und Kennzeichnung des Packstücks erforderlich, Also "UN1263 Paint (Gefährlicher Stoffname) Marine Pollutant"?
Danke im Voraus!
(Beitrag editiert)
[b][/b]
Zuletzt bearbeitet von BeSaFo; 02.12.2019 22:03. Bearbeitungsgrund: Unklar formuliert
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: BeSaFo]
#27887
03.12.2019 09:17
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Jacob Madsen
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Hallo BeSaFo, Der korrekte Proper Shipping Name für ein Packstück ist "UN 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (Name des gefährlichen Stoffes)" [b][/b]
damit liegst Du richtig. So gehört der PSN auf das Versandstück. (5.2.1.1 IMDG) In die IMO-Erklärung gehört die Ergänzung "marine pollutant" zu den Ergänzungen zum richtigen technischen Namen. (5.4.1.4.3.5 IMDG)
schöne Grüße aus dem Norden
Jacob Madsen
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: BeSaFo]
#27901
04.12.2019 08:33
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BeSaFo
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: Jacob Madsen]
#27903
04.12.2019 09:48
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Claudi
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Hallo BeSaFo, Der korrekte Proper Shipping Name für ein Packstück ist "UN 3082 ENVIRONMENTALLY HAZARDOUS SUBSTANCE, LIQUID, N.O.S. (Name des gefährlichen Stoffes)" [/b]
damit liegst Du richtig. So gehört der PSN auf das Versandstück. (5.2.1.1 IMDG) In die IMO-Erklärung gehört die Ergänzung "marine pollutant" zu den Ergänzungen zum richtigen technischen Namen. (5.4.1.4.3.5 IMDG) Einschränkung: nicht das "marine pollutant" gehört in die Klammern auf der IMO-Erklärung, sondern der richtige technische Name muss durch den anerkannten chemischen Namen des Meeresschadstoffs ergänzt werden. Man muss in der Klammer also die Chemikalie/n angeben, die das Gut zum Meeresschadstoff machen. Das ist bei UN3082 schwer zu verstehen, dass diese Ware ja nur umweltgefährdend/ Meeresschadstoff ist und keine anderen Gefahrenauslöser hat. Anderes Beispiel: entzündliche Flüssigkeit, ich erfinde einfach mal was, auch wenn das chemisch gesehen bestimmt Quatsch ist: UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. (Ethanol, n-Butanol), 3, II In diesem Produkt ist aber noch Zinkoxid enthalten, weswegen die Ware umweltgefährdend ist nach ADR würde man schreiben: UN 1993 Entzündbarer flüssiger Stoff n.a.g. (Ethanol, n-Butanol), 3, II, umweltgefährdend (wir fahren nicht durch Tunnel, deswegen kein Tunnelcode ;-) ) nach IMDG-Code: UN 1993 Flammable liquid, n.o.s. (Ethanol, n-Butanol, [b]zinc oxide), 3, II, marine pollutant --> hier taucht also plötzlich der marine-pollutant-Auslöser zusätzlich auf Sowas finden wir auch bei Gattungseintragungen, z. B. UN1133 Klebstoffe ADR: UN 1133 Klebstoffe, 3, II, umweltgefährdend IMDG-Code UN 1133 Adhesives (hydroxy-blabla-isolat), 3, II, marine pollutant --> auch hier plötzlich ein Gefahrenauslöser in Klammern, obwohl es gar keine n.a.g.-Eintragung ist aber marine pollutant im Seeverkehr
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: Jacob Madsen]
#27966
10.12.2019 23:12
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GGC
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Kurzer Beitrag zu diesem Thema... die WSP geht in der Regel davon aus, dass es sich bei UN3077 und UN3082 um Meeresschadstoffe handelt und diese in der Gefahrguterklärung und dann auch in der Gefahrgutanmeldung als solche zu kennzeichnen sind.
Das muss aber nicht unbedingt der Fall sein, weil es Stoffe gibt, die zwar Environmentally Hazardous sind, aber nicht die Bedingungen von 2.9.3 erfüllen, also kein Meeresschadstoff sind. Fragt mich nicht, welche Stoffe das sind, die WSP schließt die Existenz solcher Stoffe zumindest nicht aus.
Für den Fall jedoch, dass ein Stoff UN3077 oder UN3082 ohne MP angemeldet wird, wird die WSP Hamburg auf jeden Fall nach der zugehörigen DGD und dann lustigerweise auch nach dem MSDS fragen. Ist mir in meiner ersten Woche als GB passiert, am Ende kam ich glimpflich davon, weil unter 5kg, also ohnehin nicht zu deklarieren...
Jeder der also mit Schiffsanmeldung zu tun hatte und dem diese UN-Nummern über den Weg laufen sollte nochmal prüfen, ob MP deklariert ist und falls nicht gleich beim Versender nachfragen. Das erspart die Arbeit am Wochenende...
Gruß, Ben
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: Claudi]
#33356
01.09.2022 13:01
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Antarion
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Ich hänge mich hier mal dran mit einer recht banalen Zusatzfrage.
In den Lieferpapieren werden der Proper Shipping Name etc. meist in Großbuchstaben angegeben. Also UN 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF N.A.G. (Ethanol, n-Butanol), 3, II
Muss das UMWELTGEFÄHRDEND auch in Druckbuchstaben erscheinen, steht das irgendwo oder ist das egal?
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: Antarion]
#33357
01.09.2022 13:51
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M.A.T.
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Hallo, da in den Fundstellen im IMDG-Code ausdrücklich zwischen Groß- und Kleinbuchstaben unterschieden wird, und die Beispiele diesen Zusatz ausschließlich in Großbuchstaben zeigen, würde ich mich genau daran halten. Zumal es die Unterscheidung zwischen Benennung und Beschreibung erleichtert. Ich gehe mal davon aus, daß Sie mit "Druckbuchstaben" die Großbuchstaben meinen. Gruß M.A.T.
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: M.A.T.]
#33358
01.09.2022 15:11
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Claudi
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Das ADR äußert sich zum Thema Buchstaben (weil es vor der Äußerung spitzfindige Kontrolleure gab, die sowas bemängelt haben):
5.4.1.1.2
Obwohl in Kapitel 3.1 und in Kapitel 3.2 Tabelle A zur Angabe der Elemente, die Bestandteil der offiziellen Benennung für die Beförderung sein müssen, Großbuchstaben verwendet werden und obwohl in diesem Kapitel zur Angabe der für das Beförderungspapier vorgeschriebenen Informationen Großbuchstaben und Kleinbuchstaben verwendet werden, darf die Verwendung von Großbuchstaben oder Kleinbuchstaben für die im Beförderungspapier erforderlichen Angaben frei gewählt werden.
Der IMDG-Code schweigt sich dazu aus, aber ich kann aus praktischer Erfahrung sagen:ob groß oder klein: das ist völlig egal. Und wer sowas beanstandet, der sollte sich mal fragen, wo der Sicherheitsgedanke bleibt. Die "Beschreibung" im PSN aus der UN-Nummern-Liste hat in der IMO-Erklärung eh nix zu suchen, da nicht Bestandteil des PSN - also keine Unterscheidung nötig.
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: M.A.T.]
#33359
01.09.2022 15:22
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M.A.T.
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1. Die Frage bezog sich ausdrücklich auf IMDG, nicht auf ADR. Bestimmungen aus dem ADR sind dazu also nicht relevant. 2. Die 3.1.2.8.1 und 3.1.3.3 und 5.4 Bem. 5 und 5.4.1.4.3 sind Bestandteil der Vorschrift IMDG. Anders, als Personen an Land vielleicht bewußt ist, sind zusätzliche Informationen, ob vorgeschrieben oder nur zulässig, für Seeleute wichtig. 3. Hafen-Behörden in anderen Ländern sind durchaus geneigt, am Buchstaben des IMDG - in ihrer Sprachfassung - zu kleben und bei abweichender Groß-/Kleinschreibung Maßnahmen zu veranlassen. Ob dann im fernen Deutschland jemand meint, dies sei kleinkariert, interessiert diese Behörden nicht und ist für den Kapitän oder Agenten auch keine hilfreiche Ansicht. Marlboro-Währung ist nicht immer ausreichend. Wer jemals in der Praxis mit USCG-Diensteifrigen vor Ort zu tun hatte weiß, was die realen Bedingungen sind.
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Re: "Environmentally Hazardous" und "Marine Pollutant"
[Re: M.A.T.]
#33363
01.09.2022 16:52
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Antarion
Spezi
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Spezi
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Doch die Angabe für das ADR hat mich auch interessiert. Ich hab diesen Thread über google gefunden und hab erst nachher gesehen, dass wir im IMDG Bereich des Forums sind. Deshalb auch dank an Claudi für die Fundstelle im ADR,,,
Also ADR ist es egal und IMDG wäre Großbuchstaben besser, wenn ich euch beide richtig verstehe
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