Gefahrgut See aber nicht Straße
#33306
26.08.2022 14:26
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Foxhunter
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Hallo zusammen, leider finde ich nicht die richtige Antwort für mich. Wir müssen einen Container mit der UN 2071 AMMONIUMNITRATHALTIGE-DUNGEMITTEL von Deutschland in die Niederlande Transportieren. Da Placards vor Ort geklebt werden für den Seeverkehr, klappen wir natürlich auch die Tafeln. Jetzt kommt aber das Aber.... eigentlich ist es ja kein ADR auf der Straße trozdem müssen ja die Tafeln auf weil der Container gekenzeichnet wird. Was Schreibe ich auf den CMR drauf?
Habe nur den Lehrgang für Straße und nicht See.
Gruß Wolfgang
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Re: Gefahrgut See aber nicht Straße
[Re: Foxhunter]
#33349
01.09.2022 09:47
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Marco66
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Ihr klebt die Placards in den Niederlanden auf die Container, bevor der Transport über die Straße zum Hafen beginnt. Weil diese Placards sichtbar sind, klappt ihr auch die orangefarbene Tafel am LKW auf. Das Ganze soll aber kein Gefahrguttransport sein, weil in der SV193 steht: Düngemittel, die den Kriterien dieser UN-Nummer entsprechen, unterliegen nicht den Vorschriften des ADR.
Richtig? Ich versuche mich mal an einer Antwort.
Ihr dürft, abweichend von den Vorgaben des ADR in einer Transportkette die Klassifizierung des IMDG anwenden. (ADR 1.1.4.2) Damit wäre Euer Transport ein Gefahrguttransport auf der Straße. Da Ihr am LKW schon Tafeln habt, ist das wohl kein Problem, ihr scheint ja ADR-Gefahrguttransporte durchzuführen. Im CMR vermerkt ihr dann nur noch: «BEFÖRDERUNG NACH ABSATZ 1.1.4.2.1» (siehe dazu ADR 5.4.1.1.7)
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Gefahrgut See aber nicht Straße
[Re: Marco66]
#33352
01.09.2022 10:20
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Udo Freitag
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Moin aus Hamburg,
der Eintrag im Beförderungspapier (DGD) gemäß 5.4.1.1.7 ADR "Beförderung nach Absatz 1.1.4.2.1" gehört da nicht rein. Der Eintrag wäre nur im Beförderungspapier erforderlich, wenn der Transport nicht im vollen Umfang den Vorschriften des ADR entsprechen würde, wohl aber den Vorschriften des IMDG-Codes und da wir anscheinend (SV193) kein ADR-Transport haben, haben wir auch keine Abweichung gemäß Absatz 1.1.4.2.1 ADR. Ich würde, um die Zeit einer möglichen Kontrolle zu minimieren, in der DGD einen Vermerk aufnehmen, der auf die SV193 hinweist und die damit verbundene Freistellung vom ADR. Z.B. "KEIN GEFAHRGUT STRASSE GEMÄß KAPITEL 3.3 ADR SV193" und die o. Tafeln würde ich an der Beförderungseinheit auch nicht sichtbar machen. Die Placards würde ich aber kleben.
Gruß Udo
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Re: Gefahrgut See aber nicht Straße
[Re: Udo Freitag]
#33361
01.09.2022 15:55
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M.A.T.
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Hallo zusammen, wer sich hierzu von einer Behörde verläßlich informieren will, dem sei die Wasserschutz HH empfohlen. Außerdem stellen die einiges an Material ins Netz. Übrigens nicht nur für See; in HH ist die Zentralstelle auch für die anderen VT zuständig und kompetent! Am Schluß stehen dort die GGBVOHH und ihre Begründung; sehr wichtig für Transit durch den Hafen. Gruß M.A.T.
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Re: Gefahrgut See aber nicht Straße
[Re: M.A.T.]
#33368
02.09.2022 07:01
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Claudi
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da wir anscheinend (SV193) kein ADR-Transport haben, haben wir auch keine Abweichung gemäß Absatz 1.1.4.2.1 ADR. Ist nicht das Anbringen von Großzetteln/ Placards bei einem Produkt, was kein GG im Sinne des ADR ist, eine Abweichung vom ADR? Rein nach ADR wäre die Beförderung ohne irgendwelche GG-Maßnahmen durch SV 193. Nun bringe ich Placards an, habe aber kein ADR-Beförderungspapier, keine Punkte, keine GG-Ausrüstung etc.
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Re: Gefahrgut See aber nicht Straße
[Re: Claudi]
#33373
02.09.2022 13:35
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Udo Freitag
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Nö  Es gibt gar kein ADR-Transport. Gruß Udo
Zuletzt bearbeitet von Udo Freitag; 02.09.2022 13:36.
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Re: Gefahrgut See aber nicht Straße
[Re: Udo Freitag]
#33374
02.09.2022 13:43
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M.A.T.
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Hallo, Udo Freitag, sehe ich auch so, und das ADR hat ja auch nur etwas gegen unzutreffende Großzettel. Gruß M.A.T.
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Re: Gefahrgut See aber nicht Straße
[Re: Claudi]
#33455
09.09.2022 09:01
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Marco66
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[quote] Ist nicht das Anbringen von Großzetteln/ Placards bei einem Produkt, was kein GG im Sinne des ADR ist, eine Abweichung vom ADR? Rein nach ADR wäre die Beförderung ohne irgendwelche GG-Maßnahmen durch SV 193. Nun bringe ich Placards an, habe aber kein ADR-Beförderungspapier, keine Punkte, keine GG-Ausrüstung etc. Genau da sehe ich das Problem. Ich würde die Diskussionen lieber vermeiden in dem ich die SV 193 dann eben nicht nutze.
Mit freundlichen Grüßen Marco66
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Re: Gefahrgut See aber nicht Straße
[Re: Marco66]
#33536
18.09.2022 11:54
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Udo Freitag
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Hallo Marco66,
ich sehe bei der von mir beschriebenen Variante kein Grund einer Diskussion.
Gruß Udo
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