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Re: Beförderung UN 1202 Heizöl leicht [Re: MasterKane] #32979 21.07.2022 19:37
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M.A.T. Online
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Hallo, MasterKane
mir ging es um die Fragwürdigkeit von "Heizöl" statt "Diesel" für eine Mobiltankstelle, nicht um das Tankstellenkonzept an sich. Geralds Heizlüfter hatte ich dabei unbeachtet gelassen. Allerdings halte ich es weiterhin für denkbar, daß der Fragesteller nicht Arbeitsstellen-Betankung im Sinn hatte.
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderung UN 1202 Heizöl leicht [Re: M.A.T.] #32980 22.07.2022 07:46
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Claudi Offline
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@Gerald

Antwort auf
Ein Kunde hat auf einem Anhänger einen LPG-Gastank aufgeschraubt.


Dann hat dieser Kunde eine bauliche Veränderung seines Fahrzeuges vorgenommen (draufschrauben/ dranbauen ist keine Ladungssicherung mehr) und erfüllt hoffentlich mit seinem Fahrzeug die Anforderungen aus Teil 6 + 9 (Tank mit Baumusterzulassung, Prüfungen, wenn >1m³ FL-Fahrzeug etc.) und hat das alles zulassungstechnich eintragen/ abnehmen lassen vom TÜV?

Zur Fragestellung im Thread:

Nur weil ein Behälter "mobile Tankstelle" heißt (ist ja kein offizieller Begriff), heißt das nicht, dass man damit auch Verbrennungsmotoren mit Treibstoff versorgen will. Es sind einfach IBCs mit entsprechender "Zapftechnik".

Entsprechend der IBC003-Verpackungsanweisung braucht man zum Transport einen zugelassenen und geprüften IBC:
(1) metallene IBC (31A, 31B und 31N) oder
(2) starre Kunststoff-IBC (31H1 und 31H2) oder
(3) Kombinations-IBC (31HZ1, 31HA2, 31HB2, 31HN2, 31HD2 und 31HH2)

Bei Kunststoff (H) aufpassen: nur 5 Jahre verwendbar.

Alle IBCs müssen alle 2,5 Jahre zu einer Inspektion.

Kennzeichnung mit Gefahrzettel 3, Fisch&Baum, UN1202 auf zwei gegenüberliegenden Seiten.

2kg-Feuerlöscher muss mit, Fahrer/ Personen unterwiesen nach Kapitel 1.3 ADR. Niemals mehr als 1000 L und kein weiteres Gefahrgut auf diesem Transport, da sonst 1000 Punkte (1L Heizöl = 1 Punkt) überschritten werden und man weitere Anforderungen erfüllen muss.

Wenn man das GG zur Beförderung selbst fährt, also nicht an Dritte übergibt, darf nach Ausnahme 18 GGAV auf das Beförderungspapier verzichtet werden in Deutschland.

Ladungssicherung natürlich, aber die muss entfernbar sein, d.h. Gurte, Klemmbalken, Antirutschmatten etc.

Darauf achten, dass keine Behälter mit Tankzulassung (TC) gekauft werden - diese dürfen zwar transportiert werden, sind aber keine Versandstücke mehr sondern Tanks und die 1000-Punkte-Regelung ist nicht nutzbar, d.h. ADR-Schein, kennzeichnungspflichtiger Transport. Aufbaukurs Tank und AT-Fahrzeug erst ab 3m³ Volumen, anderer Prüfungumfang.

Der Cemo-Tank aus dem Start-Beitrag ist eben nur zum Lagern geeignet und darf nur leer/sauber und leer+ungereinigt befördert werden (1.1.3.1 f) ADR), nicht befüllt.

Beim Lagern entsprechende Regelungen der TRGS510 (TRGS509 ??) und AwSV beachten.
----------------------------------------------

Ich kenne den Fall eines Heizöl-Taxis - das wird von einem Heizölhändler betrieben, der Kunden, die kurzfristig leergelaufen sind mit ihrer Ölheizung kurzfristig kleine Mengen Heizöl bringt um die Zeit zu überbrücken, bis paar Tage später der Tankwagen kommen kann. Oder auch mobile Heizaggregate für große Veranstaltungszelte wollen nachgefüllt werden...

Re: Beförderung UN 1202 Heizöl leicht [Re: Claudi] #32981 22.07.2022 09:43
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UBurkhard Offline
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Es gibt auch noch "mobile Tankstellen", die als Verpackung zugelassen sind, also Codierung UN 1A2W/Y/... für bis zu 450 Liter.
Nur dumm, dass so mancher Anbieter seine Kunden beim Kauf ahnungslos zurück lässt, was die gesetzlichen Vorgaben angeht.


Mit besten Grüßen

Udo Burkhard
Re: Beförderung UN 1202 Heizöl leicht [Re: UBurkhard] #32982 22.07.2022 09:47
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Hallo, UBurkhard,
Ursprünglich geschrieben von: UBurkhard
...
Nur dumm, dass so mancher Anbieter seine Kunden beim Kauf ahnungslos zurück lässt, was die gesetzlichen Vorgaben angeht.

Wobei in diesem Fall die Herstellerangaben ausreichen, um die Nichteignung für den Zweck zu erkennen. Daß das nicht immer so ist, da stimme ich Ihnen natürlich zu.
Gruß
M.A.T.

Re: Beförderung UN 1202 Heizöl leicht [Re: Claudi] #32984 25.07.2022 15:45
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,

Antwort auf
Dann hat dieser Kunde eine bauliche Veränderung seines Fahrzeuges vorgenommen


Das habe ich den Fragesteller auch gesagt, und die Kfz-Zulassung ist eigentlich auch weg. Mir ging es ja nur darum, auf was für Ideen Kunden so kommen. Der Anhänger mit dem Gastank sieht schon sehr abenteuerlich aus. Die Befüllung wurde aber verweigert.

Dein Beitrag war wieder sehr umfangreich und beantwortet eigentlich alles was nach den gesetzlichen Bestimmungen z.b. ADR 2021 einzuhalten ist.

Unter MOBILE TANKANLAGEN 2021 findest Du eine Datei, welcher sehr Umfangreich mobilen Tankanlagen beschreibt. Ab Seite 62 werden die WICHTIGE GESETZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR MOBILE TANKANLAGEN beschrieben, nur die Quellenangabe nach RSEB 2021 stimmt nicht ganz (anstelle Absatz 1-6.1 bzw. Absatz 1-6.2 müsste stehen Absatz 1-4.1 bzw. Absatz 1-4.2).

Aber, wie gesagt, bei sollchen Beschreibungen sollte man sich nicht unbedingt auf den Text bzw. die Quellenangabe verlassen, sondern in den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen noch mal nachschauen.

Auch habe ich Dir mal eine BAM-Zulassung angehangen.

Anhänge
angehängtes PDF-Dokument
MDT 1000 DW_1a Zulassung BAM.pdf (2.49 MB, 66 Downloads)

Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Beförderung UN 1202 Heizöl leicht [Re: Gerald] #32987 26.07.2022 07:37
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Claudi Offline
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Ach, an Ideen mangelt es den Leuten nicht... ich hörte mal davon, dass jemand einen TKW-Anhänger auf einem Gelände dauerhaft abstellen wollte um darin Diesel zu lagern und andere kleinere Fahrzeuge daraus zu betanken.

Re: Beförderung UN 1202 Heizöl leicht [Re: Claudi] #34847 10.04.2023 15:41
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Gerald Offline
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Hallo Claudi,
Antwort auf
Ach, an Ideen mangelt es den Leuten nicht...


Hier sieht man mal wieder, wie Recht Claudi so hat!!! Da gibt hat es kurz vor Ostern einen illegaler Transport von Heizöl mit einem Pferdeanhänger gegeben, in dem IBC waren ja nur 1000 Liter Heizöl. Ladungssicherung Fehlanzeige, Behältnis und Anhänger für solche Transporte so nicht zugelassen. Ja, es gibt immer welche die Meinen das funktioniert schon. Nur, mit dem Bußgeld hat er bestimmt nicht gerechnet!


Gruss aus Unterfranken

Gerald
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