Hallo,
im
ADR 2023 wird es eine Änderung im Bezug
"automatischen Brandunterdrückungsanlage" bzw.
"Hitzeschutz bei Reifenbrand" nach Abschnitt 9.7.9 geben.
Nachzulesen in meinem
Beitrag unter ADR 2023 auf Seite 149
- Unterabschnitt 9.7.9.1 für "automatischen Brandunterdrückungsanlage"
für Fahrzeuge FL mit verflüssigter und verdichteter entzündbarer Gase mit Klassifizierungscode, der den Buchstaben F enthällt bzw. entzündbarer flüssiger Stoffe der Verpackungsgruppe I oder II (neu) und Fahrzeuge ExIII, wobei es hier eine Übergangsvorschrift für Fahrzeuge FL unter Unterabschnitt 1.6.5.24 (Seite 18/19) geben wird.
- Unterabschnitt 9.7.9.2 für "Hitzeschutz bei Reifenbrand"
für Fahrzeuge FL verflüssigter und verdichteter entzündbarer Gase mit Klassifizierungscode, der den Buchstaben F enthällt bzw. entzündbarer flüssiger Stoffe der Verpackungsgruppe I oder II (neu) und Fahrzeuge ExIII, wobei es hier eine Übergangsvorschrift unter Unterabschnitt 1.6.5.23 (Seite 18/19) für Fahrzeuge ExIII bzw. für Fahrzeuge FL Unterabschnitt 1.6.5.25 geben wird.