Hallo, badmintonmike,
Ihre Frage, denke ich, ließe sich für Versandstücke aus 5.2.1.1 beantworten. Dort ist das "UN" eigens als Bestandteil der UN-Nummer genannt und könnte so für andere Teile übernommen werden. Jedoch kann ich mir auch die Argumentation vorstellen, daß für CTU eben nicht ausdrücklich "UN" gefordert ist und, weil in 1.2.3 die Definition ohne "UN" ist, formal die Nutzung ohne "UN auf CTU bzw. Containern korrekt wäre. Jedenfalls sehe ich keinen Beanstandungsgrund, wenn die Nummer ohne "UN" verwendet wird (Verpackungen natürlich ausgenommen).
Der Einheitlichkeit halber und der Sicherheit (geringeres Verwechslungsrisiko) wegen hielte ich es für besser, die Definition stünde "mit" in 1.2.3 und gälte damit für alle Teile, und würde so auch einheitlich im Teil 2 verwendet. Dort sind derzeit beide Varianten in Umlauf.
Gruß
M.A.T.