Schwefelsäure
#32729
20.06.2022 15:37
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Christin1975
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Hallo,
wir stellen Härter her auf Basis von p-Toluolsulfonsäuren und Schwefelsäure. Die p-Toluolsulfonsäure ist reizend bei Haut-und Augenkontakt, aber metallkorrosiv. Sie bekommt aber nicht den H290 lt. CLP. Das ergibt doch keinen Sinn... Die Schwefelsäure ist ab 15% mit dem H314 zu kennzeichnen und wird doch auch erst ab 15% zu Gefahrgut oder? Die Schwefelsäure ist aber auch mit dem H290 gekennzeichnet. Im Internet findet man einige SDB mit 10%iger Schwefelsäure, die den H290 haben, keinen H314 und trotzdem Gefahrgut UN 2796 mit Verpackungsgruppe II. Wenn man jetzt aber nur die Metallkorrosivität berücksichtigt, müsste man doch hier eine UN-Nummer mit Verpackungsgruppe III wählen. Sorry, ich verstehe es nicht...Kann mir bitte jemand helfen und mich aufklären.
Viele Grüße
Christin
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Re: Schwefelsäure
[Re: Christin1975]
#32730
20.06.2022 15:53
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M.A.T.
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Hallo, woraus leiten sie die 15 %-Grenze für Gefahrgut denn ab? Die entsprechenden UNNR haben keine SV, die das hergäbe. Mich würde auch interessieren, warum bei Metallkorrosivität die Hautätzung ignoriert werden kann bei der VG-Zuordnung? 2.1.3.3 sehe ich dazu eher nicht, aber vielleicht haben Sie Daten gemäß 2.1.2.6? Gruß M.A.T.
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Re: Schwefelsäure
[Re: Christin1975]
#32732
20.06.2022 16:04
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Claudi
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Hallo Christin,
das Problem ist: Gefahrstoff (mit den H-Sätzen) und Gefahrgut sind nicht wirklich harmonisiert und bei ätzenden Produkten kennt das Gefahrgutrecht keine %-Angaben, ab wann etwas zu GG wird oder pH-Werte, sondern die Ätzwirkung auf Haut bzw. Metall entsprechend ADR 2.2.8 ff.
Laut dem SDB von Merck unten bei den Quellen von https://de.wikipedia.org/wiki/P-Toluolsulfons%C3%A4ure ist sie übrigens H290 und auch Gefahrgut UN2585. Carl Roth hat p-Toluolsulfonsäure ohne H290, aber auch als UN2585. Andere Hersteller variieren auch bei den H-Sätzen, aber scheinen sich einig bei H2585.
Also was die Gefahrgut-Klassifizierung angeht, dürfte je nach Gehalt an Schwefelsäure und Aggregatzustand für euren Härter eine der 4 folgenden UN-Nummern in Frage kommen: UN2583, UN2584, UN2585, UN2586 bis 5% Schwefelsäure ist das VG III, mehr als 5% Schwefelsäure VG II.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 20.06.2022 16:14.
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Re: Schwefelsäure
[Re: Christin1975]
#32733
20.06.2022 16:08
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Hallo, Christin1975 das ist m.E. ein Denkfehler. Die Gefahrguteinstufung ist unabhängig von der Gefahrstoffeinstufung. Besonders in Kl. 6.1 und 8 muß man da sehr vorsichtig sein. Hilfreich ist für die prozentuale Einstufung die Rn. 2.2.8.1.6.3.5. Einzelne Ätzende Stoffe haben im ADR Prozentgrenzen, das ist aber die Ausnahme; zB UN 2790. Gruß M.A.T.
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Re: Schwefelsäure
[Re: M.A.T.]
#32809
01.07.2022 15:08
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gkleeberger
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Hallo, wirklich sehr schön, mal wieder einen Hinweis auf Rn zu lesen. Echt gut, diese alten Hasen.
Gruß
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Re: Schwefelsäure
[Re: gkleeberger]
#32810
01.07.2022 15:15
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 M.A.T., der dem früheren IMDG(IMCO)-Code noch immer nachtrauert. Man mußte nur an drei Stellen gucken: Allgemeine Einleitung, Klasseneinleitung und Stoffblattseite, und hatte alles beieinander. Herzlicher Gruß zurück!
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