CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
#32474
10.05.2022 14:31
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Hallo zusammen,
heute sind mir Mehrwegbehälter zum Transport von kleinen CO2-Flaschen (425g) nach SV 653 begegnet, die, ähnlich wie Getränkekästen, oben offen sind. Sie sehen wirklich wie Getränkekisten aus, sind aber für die Aufnahme von 10 vollen CO2-Flaschen ausgelegt. Außen sind die Kästen mit einer Raute (10x10cm) mit innenliegender UN1013 (also korrekt nach SV653) und Umverpackung (unnötig, aber nicht bußgeldbewährt) gekennzeichnet.
Die Anforderungen der SV653 sind eingehalten außer: "die Flaschen sind in Außenverpackungen verpackt, die mindestens den Vorschriften des Teils 4 für zusammengesetzte Verpackungen entsprechen. Die "Allgemeinen Verpackungsvorschriften" in den Unterabschnitten 4.1.1.1, 4.1.1.2 und 4.1.1.5 bis 4.1.1.7 sind zu beachten;"
Eine oben offene Box kann doch keine korrekte Verpackung nach SV653 sein? Ich kenne die Variante nur mit rundum geschlossenen Pappkartons.
In der Firma sagte man mir, dass das "so aus dem Handel gekommen ist/ vorgegeben wurde" und es sich nicht um eine Eigenkreation handelt.
Kennt ihr diese Variante? Wieso sollte das zulässig sein?
Anmerkung: wäre es ein "normaler" Versand ohne Nutzung der SV653, dann wären solche Boxen möglich als Handhabungseinrichtung, da die Flaschen für sich gesehen bereits transportfähige Versandstücke wären - dann müsste aber die Plastikkiste mit UN1013 und grüner Raute beklebt sein, außerdem wären Beförderungspapier, Punkteberechnung und mind. 2kg-Feuerlöscher erforderlich... aber es wird hier eindeutig die SV653 genutzt.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 10.05.2022 14:32.
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#32476
10.05.2022 15:53
|
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 211
Andreas_K
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 211 |
Hallo Claudi,
ich schicke voraus, dass ich Anfänger bin, habe noch nicht einmal mein Ergebnis der Grundprüfung, die ich letzte Woche geschrieben habe.
"Eine oben offene Box kann doch keine korrekte Verpackung nach SV653 sein?" Warum nicht? Weil in 4.1.1.1 steht, dass "Verpackungen gemäß den von Hersteller gelieferten Informationen verschlossen sein müssen"? Liefert der Hersteller der Mehrwegbehälter Informationen?
Schöne Grüße
Andreas
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Andreas_K]
#32477
10.05.2022 16:09
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Nein, der Hersteller der Verpackung liefert keine Hinweise, da man diesen Behälter nicht verschließen kann (siehe Vergleich Getränkekasten/ Bierkasten). 4.1.1.1 ADR Die Verpackungen, einschließlich Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen, müssen so hergestellt und so verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen das Austreten des Inhalts aus der versandfertigen Verpackung, insbesondere infolge von Vibration, Temperaturwechsel, Feuchtigkeits- oder Druckänderung (z.B. hervorgerufen durch Höhenunterschiede) vermieden wird. 1.2 Begriffsbestimmungen: Außenverpackung: Der äußere Schutz einer Kombinationsverpackung oder einer zusammengesetzten Verpackung, einschließlich des saugfähigen Materials, des Polstermaterials und aller anderen Bestandteile, die erforderlich sind, um Innengefäße oder Innenverpackungen zu umschließen und zu schützen.
Verpackung: Ein oder mehrere Gefäße und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis- und andere Sicherheitsfunktionen erfüllen können Die immer wieder in verschiedenen Zusammenhängen auftretende Grundfrage, u.a. auch hier diskutiert: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...rl-scher-transport-zur-wartung#Post20738Ist eine Verpackung noch eine Verpackung, wenn sie oben offen ist... Kann z. B. eine Gitterbox eine Verpackung sein? Oder kann meine "Bierkiste" eine Verpackung sein? Dann könnte man auch LQ-Ware und alles, wo keine bauartgeprüfte Verpackung notwendig ist, in "Bierkisten" transportieren...
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#32478
11.05.2022 08:33
|
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 211
Andreas_K
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 211 |
Okay, verstehe. Ich vermute es geht hier um Ersatzkartuschen für Trinkwassersprudler? Werde mir heute mal den Spaß gönnen, und im Kiosk meiner Wahl mal fragen, wie die dort angeliefert werden.
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Andreas_K]
#32479
11.05.2022 10:10
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Ja klar geht es um diese, erwähnte ich auch am Anfang. Die mir bekannte Transportvariante ist: Pappkartons, komplett verschlossen, Raute mit innen liegender UN1013 drauf, max. 30 kg brutto. Damit kommen die vollen Flaschen an und die leeren werden darin auch zurückgeschickt.
Das ist ja auch nix neues, aber diese "Bierkasten-Variante" ist mir komplett neu.
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#32577
30.05.2022 08:40
|
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 211
Andreas_K
Methusalem
|
Methusalem
Registriert: Mar 2022
Beiträge: 211 |
Ich habe im Kiosk meines Vertrauens mal nachgefragt, wie die Kohlensäurekartuschen dort angeliefert werden. Geschlossen Kiste aus Kunststoff (Innenleben habe ich nicht eingesehen). Maximal 15 Kartuschen je Kiste. Gekennzeichnet als Umverpackung. Gelabelt mit einer weißen Raute, ob die Klasse aufgedruckt weiß ich leider nicht mehr. Die hätte wohl als Klasse 2 eher grün sein sollen, oder?
Wenn Sie diesen Satz noch einmal lesen, werden sie ihn verstehen!
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Andreas_K]
#32578
30.05.2022 09:28
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Nein, die Beförderung erfolgt im Straßenverkehr eigentlich immer unter SV653 und da wird mit einer Raute und innenliegender UN1013 (sieht aus wie die alte LQ-Kennzeichnung) gekennzeichnet. Das Wort Umverpackung ist an der Stelle Quatsch, da die Kiste nach SV653 die Außenverpackung und keine Umverpackung ist, aber es ist auch keine Ordnungswidrigkeit, irgendwo "Umverpackung" draufzuschreiben. Machen aber viele Lieferanten so (weil einer vom anderen kopiert). Da, wo ich das Layout vorgebe, kommt kein "Umverpackung" drauf...
Aber der Knackpunkt ist: geschlossene Kiste, also kein "Bierkasten" sondern rundum geschlossen.
Bzgl. der Variante "Bierkasten" habe ich beim Referant Gefahrgut unseres Bundesministeriums nachgefragt - man arbeitet noch an einer Antwort.
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#32579
30.05.2022 11:24
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,663
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,663 |
Hallo Claudi,
nach meiner Auffassung kann eine oben offene Umschließung ("Bierkiste") keine Verpackung nach SV 653 sein. Wie du schon ausgeführt hast, ist im zweiten Anstrich in der SV von "Außenverpackungen" die Rede und es wird auf die allgemeinen Verpackungsvorschriften verwiesen.
Per Definition sind Verpackungen Gefäße "und alle anderen Bestandteile und Werkstoffe, die notwendig sind, damit die Gefäße ihre Behältnis- und andere Sicherheitsfunktionen erfüllen können (siehe auch Außenverpackung, ...)" Wenn also die Ausrichtung der Verpackung geändert wird, darf auch aufm Kopp nichts raus fallen. Das ist bei der Bierkiste nicht gegeben. Demnach ist das ganz klar nicht vorschriftenkonform.
Bei Anwendung der SV 653 kann auch der Zylinder nicht die alleinige Verpackung sein. Da steht ja, dass die Zylinder in Außenverpackungen müssen. Das wäre dann das Versandstück und logischerweise auch keine Umverpackung.
Vielleicht hast du schon entsprechendes Material. Ansonsten kann ich dir gern mal Fotos von Transportverpackungen der Sprudler schicken. Habe Anfang des Jahres bei einem großen Discounter umfangreich Fotos angefertigt. Die Sprudelfirmen wissen eigentlich, wie es geht.
Ich habe mich immer gefragt, warum neben der Raute mit UN-Numme auf den Zylindern auch noch ein verkleinerter Gefahrzettel 2.2 und nochmal die UN-Nummer drauf ist. Aber auch das hat System, weil die Zylinder eben auch außerhalb des ADR befördert werden und es dort die SV 653 nicht gibt.
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: DJSMP]
#32580
30.05.2022 12:46
|
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991
Claudi
OP
Held der Gefahrgutwelt
|
OP
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Aug 2003
Beiträge: 1,991 |
Hallo DJSMP,
ich habe intensiv mit einer Firma zu tun, die seit Jahren diese Flaschen korrekt verpackt und verschickt (nach SV653 und als "normales GG" auf See) und auch bei Discountern kommen die regelmäßig vor, alles bekannt, danke.
Diese "Bierkisten" sind mir eben kürzlich zum ersten Mal als Mehrwegbehälter für die Sprudelflaschen begegnet und so gut ich Mehrwegverpackungen finde, diese Art des Behälters finde ich höchst seltsam.
|
|
Re: CO2-Flaschen (SV653) in offenen Kisten
[Re: Claudi]
#32581
30.05.2022 13:35
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,078
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,078 |
Hallo Claudi, Diese "Bierkisten" sind mir eben kürzlich zum ersten Mal als Mehrwegbehälter für die Sprudelflaschen begegnet Hast Du zufälliger Weise ein Bild mit dem Handy gemacht. Wir Ausbilder sind immer sehr an solchen Bildern interessier? Kannst es mir auch als PM senden, dann bearbeite ich es so das man nicht den Nutzer erkannt.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|