Hallo zusammen,
Eine Frage zur Angabe der GFG-Klassen im Gb-Jahresbericht
Eine generelle Befreiung der Gb-Pflicht nach §2GbV existiert nicht. Jedoch gibt es Stoffe einzelner GFG-Klassen, bei denen wir nur Empfänger sind. Sind diese Mengen im Jahresbericht aufzunehmen oder könnte man darüber diese Stoffe in den Mengenangaben vernachlässigen.
§ 2 Befreiungen
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Unternehmen
denen ausschließlich Pflichten als Fahrzeugführer, Triebfahrzeugführer, Schiffsführer, Besatzung in der Binnenschifffahrt, Betreiber einer Annahmestelle in der Binnenschifffahrt, Empfänger, Reisender, Hersteller und Rekonditionierer von Verpackungen, Wiederaufarbeiter von Verpackungen und Großpackmitteln (IBC ) und als Stelle für Inspektionen und Prüfungen von IBC zugewiesen sind,
Vielen Dank