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Zusammenpacken #32440 03.05.2022 09:26
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moerser Offline OP
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Der Onlinehandel macht mich kirre. crazy

Angenommen der Kunde bestellt:

1. UN 1170, 3, II in einem 5l Gebinde bauartgeprüft
2. UN 3267, 8, II in einem 10l Gebinde nicht bauartgeprüft
3. UN 3480, 9 > 100 Wh in Karton nicht geprüft
4. UN 3480, 9 > 100 Wh in Karton bauartgeprüft

Unsere Versandabteilung möchte diese 4 Artikel nun zusammen in einer bauartgeprüften Y Kiste versenden, Gewichte passen, Straßentransport (keine Luftfracht).

Machbar?

Falls ja, wie bezettel ich die Kiste dann Korrekt?

Angaben im Beförderungspapier zu UN 3480, 1 Kiste oder 2 Kisten?

P.S. die UN Nummern sind jetzt beispielhaft, es geht um das Zusammenpacken von Artikeln in bauartgeprüften Verpackungen und Artikel in Innenverpackungen zu einer "Versandeinheit"?


Und wem das noch nicht kompliziert genug ist, dann packen wir noch zwei Feuerzeuge in einer Schachtel korrekt mit "UN 1057 Feuerzeuge" nach SV658 bezettelt dazu. sick


Grüße Thomas

Re: Zusammenpacken [Re: moerser] #32441 03.05.2022 09:30
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moerser Offline OP
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Nachtrag:

Mein Vorschlag 2. und 3. in einen keinen bauartgeprüften Karton zu packen und dann alles zusammen in eine Umverpackung ist seitens des Versands nicht mit Begeisterung aufgenommen worden.

Da kam dann der Einwand, dass hätte mein Vorgänger anders gesagt. crazy

Re: Zusammenpacken [Re: moerser] #32442 03.05.2022 14:43
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Claudi Offline
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Hallo,

Antwort auf
1. UN 1170, 3, II in einem 5l Gebinde bauartgeprüft
2. UN 3267, 8, II in einem 10l Gebinde nicht bauartgeprüft
3. UN 3480, 9 > 100 Wh in Karton nicht geprüft
4. UN 3480, 9 > 100 Wh in Karton bauartgeprüft


Wegen 2. + 3. (keine geprüften Verpackungen) kann man keine ungeprüfte Kartonage nehmen und alles als Umverpackung bündeln.

Zusammenpacken geht nicht:
2. darf so nicht mit anderem GG zusammengepackt werden (MP15, max. 3 Liter).
Außerdem kein Zusammenpacken wegen 3. - UN3480 hat keinen Eintrag in Spalte 10, also kein Zusammenpacken mit anderem GG.

Ich gehe davon aus, dass 3. keine Li-Batt > 12 kg ist...

D.h.2. muss für sich alleine in eine Y-Kiste verpacken nach P001, die wird als Versandstück markiert/ gekennzeichnet.
3. muss für sich alleine nach P903 verpackt und das Versandstück markiert/ gekennzeichnet werden.

Bei 1. + 4. ist hoffentlich das Gebinde markiert/gekennzeichnet und wäre alleine versandfähig?

So, jetzt hat jedes GG seine eigene korrekte Verpackung (1. Einzelverpackung, 2.ne zusammengesetzte Verpackung, 3. + 4. Einzelverpackungen).

Diese Versandstücke können jetzt irgendwie gebündelt werden, gerne in einem normalen Karton als Umverpackung. Wenn Markierung/ Kennzeichnung nicht zu erkennen, dann alles wiederholen + Umverpackung außen drauf. Es handelt sich dabei nicht um ein Zusammenpacken (welches sehr beschränkt ist) sondern Zusammenladen, da geht auf der Straße fast alles.

In den Papieren wären ja sowieso alle GG separat aufzuführen und als Verpackungen:
bei 1: 1 Kanister (?) - kommt halt drauf an, was das für ein geprüftes Gebinde ist (1 = Fass, 3 = Kanister)
bei 2: 1 Kiste aus Pappe
bei 3 + 4: 2 Kisten aus Pappe

Es hat übrigens Gründe, warum Firmen nicht alles in allen Größen online verkaufen... oder sich diesen Aufwand hoffentlich entsprechend bezahlen lassen.

Zuletzt bearbeitet von Claudi; 03.05.2022 14:45.
Re: Zusammenpacken [Re: Claudi] #32443 03.05.2022 15:40
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Phi_l Offline
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Hallo Claudi,

gestatte mir nur eine kleine bescheidene Korrektur zu
Antwort auf
keinen Eintrag in Spalte 10, also kein Zusammenpacken mit anderem GG.
So etwas gilt für Tanks und lose Schüttung, aber nicht für das Zusammenpacken. Siehe in 3.2.1 zu Spalte 9b: "Wenn die Spalte 9b keinen mit den Buchstaben "MP" beginnenden Code enthält, gelten nur die allgemeinen Vorschriften (siehe Unterabschnitte 4.1.1.5 und 4.1.1.6)"

LG Phil

Zuletzt bearbeitet von Phi_l; 03.05.2022 15:41.
Re: Zusammenpacken [Re: Phi_l] #32444 03.05.2022 15:45
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Claudi Offline
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Danke Phil_l, da hatte ich nen Knick in der Optik, natürlich Spalte 9b, nicht 10 crazy

Re: Zusammenpacken [Re: Claudi] #32445 03.05.2022 16:52
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Ich war gerade im Lager nachsehen,
zum Glück ist UN 3267 in einer bauartgeprüften Verpackung 3H1,
dann entfällt doch MP15, da ich nicht zusammenpacke sondern in einer Umverpackung zusammenlade. smile

Die Angabe "Kiste" oder "Kanister" im Beförderungspapier ist doch ausreichend, oder muss dort "Kiste aus Pappe" stehen?

Re: Zusammenpacken [Re: moerser] #32446 03.05.2022 17:30
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Hallo, das Material muß nicht dabeistehen, da "Art der Versandstücke" gefordert wird laut RSEB, und in der Spalte in 6.1 steht nur "Kiste" oder so. Ich selbst würde es dabeischreiben, macht die Identifizierung leichter.
Gruß
M.A.T.

Re: Zusammenpacken [Re: moerser] #32447 03.05.2022 17:58
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Gerald Offline
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Hallo Thomas,
Antwort auf
Die Angabe "Kiste" oder "Kanister" im Beförderungspapier ist doch ausreichend, oder muss dort "Kiste aus Pappe" stehen?


In Absatz 5.4.1.1.1 e) steht: ..., die Anzahl und Beschreibung der Versandstücke;.. und in Unterabschnitt 6.1.2.1 a) einer arabischen Ziffer füe die Verpackung und unter 6.1.2.5 steht dann unter Ziffer 4 Kiste, das Material wird also nicht im Beförderungspapier wiedergegeben. Nur der Code für die Verpackung kann in Klammer (5.4.1.1.1 e)) stehen!

RSEB ist Ländersache und nicht alle Bundesländer haben die RSEB anerkannt. frown


Gruss aus Unterfranken

Gerald
Re: Zusammenpacken [Re: moerser] #32448 03.05.2022 22:48
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Claudi Offline
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Ursprünglich geschrieben von: moerser
Ich war gerade im Lager nachsehen,
zum Glück ist UN 3267 in einer bauartgeprüften Verpackung 3H1,
dann entfällt doch MP15, da ich nicht zusammenpacke sondern in einer Umverpackung zusammenlade. smile

Die Angabe "Kiste" oder "Kanister" im Beförderungspapier ist doch ausreichend, oder muss dort "Kiste aus Pappe" stehen?


Was ist mit Nummer 3 aus deiner Liste, der Lithiumbatterie > 100 Wh in ungeprüfter Verpackung? Entweder ist die > 12 kg und hat ein widerstandsfähiges/ stoßfestes Gehäuse oder sie muss auch in ne UN-Kiste. Wirklich > 100 Wh?

Man darf, muss aber nicht, das Verpackungsmaterial dazuschreiben. Grad bei Kisten ist das nicht schlecht, da viele bei Kiste nicht an Pappkisten denken sondern an Holz, Kunststoff, Metall und dann verwirrt sind, wenn man Pappkisten meint.

Re: Zusammenpacken [Re: Claudi] #32449 04.05.2022 09:13
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Ursprünglich geschrieben von: Claudi


Was ist mit Nummer 3 aus deiner Liste, der Lithiumbatterie > 100 Wh in ungeprüfter Verpackung? Entweder ist die > 12 kg und hat ein widerstandsfähiges/ stoßfestes Gehäuse oder sie muss auch in ne UN-Kiste. Wirklich > 100 Wh?




Nummer 3 ist devinitiv > 100 Wh (18 V / 12 AH) und deutlich unter 12 kg.
Der einzelne Akku ist in einer ungeprüften Verkaufsverpackung, im Wareneingang vom Lieferanten dann natürlich mit mehreren Akkus in einer bauartgeprüften Verpackung.

Bisher war hier die Praxis das so ein Akku dann zusammen mit Artikel in UN-Verpackungen in eine größere UN-Kiste verpackt wurde (meine Vorgänger hatte (angeblich) das so abgesegnet)
und nun habe ich die Diskussion, weil ich gesagt habe das geht so nicht.

Bisher hat man auch z.B. 5 UN-Kisten einer UN-Nummer in einer gemeinsamen Kiste als Umverpackung als eine Kiste im Beförderungspapier aufgeführt (der Vorgänger und so...).

Hier wird bisher unter "Versandeinheit" die fertige Palette verstanden, intern spreche ich jetzt hier immer von der ADR-Versandeinheit. crazy




Ich hatte die Artikel oben quasi als worst case zusammengestellt um das System grundsätzlich zu verstehen.

Die Wahrscheinlichkeit, das diese Kombination zusammentrifft ist eher gering. crazy

In unseren Artikeldaten ist leider nicht erfasst, ob die Artikel einzeln in bauartgeprüften Verpackungen,
zum Glück ist das meiste was wir hier drehen LQ und die wenigen anderen Artikel gehen als 1.1.3.6. oder direkt vom Lieferanten an die Filialen oder zum Kunden.

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