Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
#32341
14.04.2022 14:58
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Claudi
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Hallo,
ich bin gerade über die "sportliche" Auslegung eines... nennen wir ihn mal "ehem. Kollegen"... der SV188 e) für kleine Lithiumbatterien IN Ausrüstungen gestolpert. Grundlegende Sachen zu den Batterien (UN38.3, <100 Wh etc.) stehen nicht zur Diskussion.
In seiner Auslegung geht es um einen Rasenmäher (zum Schieben, kein Fahrzeug/ keine UN3171!).
"Zellen und Batterien, die in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein; die Ausrüstungen müssen mit wirksamen Mitteln zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Auslösung ausgestattet sein. Diese Vorschrift gilt nicht für Einrichtungen, die während der Beförderung absichtlich aktiv sind (Sender für die Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen (RFID), Uhren, Sensoren usw.) und die nicht in der Lage sind, eine gefährliche Hitzeentwicklung zu erzeugen. Wenn Batterien in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen die Ausrüstungen in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein, die aus einem geeigneten Werkstoff gefertigt sind, der in Bezug auf den Fassungsraum der Verpackung und die beabsichtigte Verwendung der Verpackung ausreichend stark und dimensioniert ist, es sei denn, die Batterie ist durch die Ausrüstung, in der sie enthalten ist, selbst entsprechend geschützt."
Dies wird in der Auslegung so verstanden, dass man derartige Ausrüstungen (Geräte) mit eingebauter kleiner Li-Batterie unter genannten Umständen unverpackt befördern dürfte, wenn die Batterie durch das umgebende Gerät entsprechend (entsprechend was?) schützt.
Ich hatte die Verpackungsvorgaben bisher so verstanden und interpretiert, dass im Fall von einzelnen Batterien oder Batterien MIT Ausrüstung zum einen die Innenverpackung sein muss und das Versandstück so stabil sein muss, dass es einen Fall aus 1,2 m übersteht und im Fall von Batterien IN Ausrüstungen dies nicht erforderlich ist, wenn die Ausrüstung die Batterie entsprechend schützt. Man könnte also im Fall eines stabilen Gerätegehäuses auch einen eher labbrigen Transportkarton nutzen, wenn die Batterie in der Ausrüstung geschützt ist.
Im weiteren Verlauf der SV 188 ist vom Versandstück die Rede, was laut Begriffsbestimmung 1.2 ADR die Kombination aus Verpackung und Inhalt ist. "Das versandfertige Endprodukt des Verpackungsvorganges, bestehend aus der Verpackung, der Großverpackung oder dem Großpackmittel (IBC) und ihrem bzw. seinem Inhalt." Spricht für mich auch nicht für die Zulässigkeit eines unverpackten Transportes.
Andererseits: Nach P903 (4), welche bei der SV188 nicht gilt, aber zumindest bei der Überlegung mal gelesen werden sollte, ist die Beförderung unverpackt zulässig: "Große Ausrüstungen dürfen unverpackt oder auf Paletten zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen oder Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden." - was für große Batterien gilt, kann für kleine ja erst echt gelten.
Was denkt Ihr, liebe Community? Unverpackter Transport zulässig (außer IATA/ Luft, da finde ich die Formulierung der PI 967 Section II etwas strenger und im Luftverkehr würde der sportliche ehem. Kollege wohl auch nicht auf die Idee kommen, etwas unverpackt zu befördern.
Zuletzt bearbeitet von Claudi; 14.04.2022 15:09.
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: Claudi]
#32344
15.04.2022 08:05
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Nico
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"Zellen und Batterien, die in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen gegen Beschädigung und Kurzschluss geschützt sein; die Ausrüstungen müssen mit wirksamen Mitteln zur Verhinderung einer unbeabsichtigten Auslösung ausgestattet sein. Diese Vorschrift gilt nicht für Einrichtungen, die während der Beförderung absichtlich aktiv sind (Sender für die Identifizierung mit Hilfe elektromagnetischer Wellen (RFID), Uhren, Sensoren usw.) und die nicht in der Lage sind, eine gefährliche Hitzeentwicklung zu erzeugen. Wenn Batterien in Ausrüstungen eingebaut sind, müssen die Ausrüstungen in widerstandsfähigen Außenverpackungen verpackt sein, die aus einem geeigneten Werkstoff gefertigt sind, der in Bezug auf den Fassungsraum der Verpackung und die beabsichtigte Verwendung der Verpackung ausreichend stark und dimensioniert ist, es sei denn, die Batterie ist durch die Ausrüstung, in der sie enthalten ist, selbst entsprechend geschützt."
Dies wird in der Auslegung so verstanden, dass man derartige Ausrüstungen (Geräte) mit eingebauter kleiner Li-Batterie unter genannten Umständen unverpackt befördern dürfte, wenn die Batterie durch das umgebende Gerät entsprechend (entsprechend was?) schützt.
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Hallo Claudi, das ist aber eine sehr großzügige Interpretation. Also ich verstehe das so, dass die Außenverpackung sehr wohl nötig ist, allerdings die widerstandsfähigkeit nicht so im Fokus liegt, wenn die Batterie durch die Ausrüstung geschützt wird. Wie du richtig sagt, muss ja das Versandstück dann auch markiert werden und ein Versandstück ist das Gefahrgut in einer entsprechenden Verpackung. Jeder meiner Kunden würde einen unverpackten Rasenmäher auf dem eine LiBa Markierung aufgeklebt ist defintiv stoppen. lg Nicole
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: Nico]
#32345
15.04.2022 12:30
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M.A.T.
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Hallo, Nico würde der Mäher auf Palette, festgezurrt, denn "verpackt" sein? M.E. ja, und damit transportfähig. Zumindest im Seeverkehr habe ich sowas sehr oft gehabt, und halte es sicherheitstechnisch für vertretbar, weil bei richtiger Stauung die Palette mindestens soviel Schutz gibt wie eine z.B. Kartonverpackung. Gruß M.A.T.
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: M.A.T.]
#32348
19.04.2022 08:26
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Claudi
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Der Mäher wäre auf einer Palette verzurrt. Die Kennzeichnung kann man mit nem Bändchen dranbinden (oder Kabelbinder) - so wie bei anderen Dingen, die ausdrücklich unverpackt befördert werden dürfen.
Mein erster Impuls war halt auch: geht nicht. Aber dann kamen mir Zweifel. Im Paketdienstbereich ist das kein Thema, da dort nur Pakete gehandhabt werden können, aber per Spedition theoretisch möglich (? - deswegen der Thread) und nicht per se ein Grund, ne Sendung stehen zu lassen.
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: M.A.T.]
#32357
19.04.2022 13:28
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Nico
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Hallo, Nico würde der Mäher auf Palette, festgezurrt, denn "verpackt" sein? M.E. ja, und damit transportfähig. Zumindest im Seeverkehr habe ich sowas sehr oft gehabt, und halte es sicherheitstechnisch für vertretbar, weil bei richtiger Stauung die Palette mindestens soviel Schutz gibt wie eine z.B. Kartonverpackung. Gruß M.A.T. Hallo Mat, wenn wir die Mäher auf Paletten festzurren haben wir doch immer noch keine Außenverpackung, also was würde das nun ändern? Es wird doch in der SV 188 nach einer Außenverpackung verlangt. lg Nico
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen wo man nachschauen kann.
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: Nico]
#32359
19.04.2022 13:46
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moerser
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Hallo, Nico würde der Mäher auf Palette, festgezurrt, denn "verpackt" sein? M.E. ja, und damit transportfähig. Zumindest im Seeverkehr habe ich sowas sehr oft gehabt, und halte es sicherheitstechnisch für vertretbar, weil bei richtiger Stauung die Palette mindestens soviel Schutz gibt wie eine z.B. Kartonverpackung. Gruß M.A.T. Hallo Mat, wenn wir die Mäher auf Paletten festzurren haben wir doch immer noch keine Außenverpackung, also was würde das nun ändern? Es wird doch in der SV 188 nach einer Außenverpackung verlangt. lg Nico Verpackungsanweisung P903 Große Ausrüstungen dürfen unverpackt oder auf Paletten zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen oder Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden.
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: moerser]
#32360
19.04.2022 13:49
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M.A.T.
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Verpackungsanweisung P903 Große Ausrüstungen dürfen unverpackt oder auf Paletten zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen oder Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden.
Genau das meinte ich, und die entsprechende Formulierung in der SV188 e) letzter Satz analog. M.A.T.
Zuletzt bearbeitet von M.A.T.; 20.04.2022 11:32. Bearbeitungsgrund: Ergänzt wg. SV188
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: moerser]
#32361
19.04.2022 13:57
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Nico
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Verpackungsanweisung P903 Große Ausrüstungen dürfen unverpackt oder auf Paletten zur Beförderung aufgegeben werden, sofern die Zellen oder Batterien durch die Ausrüstung, in der sie enthalten sind, gleichwertig geschützt werden. Hallo dann ist es aber nicht mehr die SV 188 die genutz wird sondern dann wird es als voll deklarierungspflichtiges Gefahrgut verschickt und hat in der Verpackugnsanweisung diese Ausnahme. In der SV 188 wird aber nicht angeführt, dass große Ausrüstungen unverpackt verschickt werden dürfen. Lg
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: Nico]
#32363
19.04.2022 15:28
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Claudi
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Meine Überlegungen zur P903 stehen im Ausgangsposting. Wenn etwas für die großen, gefährlicheren LiBatts möglich ist, warum sollte es dann nach SV188 für die kleinen Batterien nicht möglich sein (sofern die Ausrüstung schützt).
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Re: Lithiumbatterien IN Ausrüstungen - unverpackt?
[Re: Claudi]
#32422
29.04.2022 08:39
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Achdorfer
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Guten morgen, aktuell stehe ich jetzt auch vor einem Verständnisproblem wir sollen 30 Laptops per Stückgut versenden. Alle Laptops sind einzeln verpackt und mit dem Lithium Kennzeichen SV188 gekennzeichnet wenn wir diese 30 Laptops nun in eine Eurokunststoff box packen fallen wir aus der SV188 raus und müssen mit dem 9A Kennzeichnen und entsprechend Transportdokumente machen ist das jetzt ein Packstück mit 6 kg Lithium-Ionen-Batterien ? ein Umverpackung kann es ja eigentlich nicht sein da der Inhalt anders gekennzeichnet ist, trifft hier die P903 (5) zu gruß
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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