SV 188 und LQ
#32246
29.03.2022 15:55
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Kiwi
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Spezi
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Hallo zusammen, kann man eigentlich in einem Versandstück die SV 188 und die LQ Vorschriften gem. 3.4 kombinieren? Zum Beispiel Knopfzellen UN 3090 (nach SV 188) und z.B. zwei Flaschen sonstigen Gefahrguts nach LQ in einem Karton? Auf dem Karton wäre dann das LQ Zeichen und die Abbildung für Li-Metallbatterien gem. 5.2.1.9? Unsicher macht mich, dass z.B. bei UN 3090 nicht die LQ Vorschriften angewandt werden dürfen (Eintrag 0 in der Spalte 3.4 der Tabelle), aber wenn ich SV 188 nutze, bin ich ja von allen anderen Vorschriften befreit? Wo ist hier der Denkfehler? Vielen Dank für euren Input. Viele Grüße Kiwi
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Re: SV 188 und LQ
[Re: Kiwi]
#32248
29.03.2022 17:47
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Gerald
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Hallo Kiwi, Zum Beispiel Knopfzellen UN 3090 (nach SV 188) und z.B. zwei Flaschen sonstigen Gefahrguts nach LQ in einem Karton? Geh doch einfach über die Umverpackung nach Abschnitt 5.1.2, nur weis ich jetzt nicht, welche UN-Nummer die "zwei Flaschen sonstigen Gefahrguts" haben. Du hast es schon Richtig erkannt, bei UN 3090 kannst Du Kapitel 3.4 nicht nutzen. Und ich denke mal, bei den zwei Flaschen schon!
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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Re: SV 188 und LQ
[Re: Gerald]
#32250
30.03.2022 08:44
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Phi_l
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Hallo Zusammen,
ich sehe gerade nichts, was eine Umverpackung erfordern würde. LQ erfordert ein zusammengesetztes Versandstück, in diesem können aus meiner Sicht zusätzlich auch Batterien nach SV 188 enthalten sein. Beide Sonderregelungen geben (wenn die Batterien nicht verbaut sind) 30 kg als Bruttohöchstmasse vor, die SV 188 sogar einen Falltest. Hält man die Vorgaben aus beiden Vorschriften gleichzeitig ein, sollte das ganze doch innerhalb einer einzigen Außenverpackung gehen, oder?
LG Phil
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Re: SV 188 und LQ
[Re: Phi_l]
#32251
30.03.2022 10:05
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Claudi
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Ich hatte das auch schon mal gefragt und zumindest im Luftverkehr kann es aufgrund von Abweichungen der Airlines Beschränkungen geben: https://www.gefahrgut-foren.de/ubbt...-zusammenpacken-mit-anderem-gg#Post18298Bzgl. der Verpackungsqualität sehe ich kein Problem, aber im Schadensfall hat man die Problematik der Li-Batterie (hohe Energiedichte, brennt gut und von "alleine") und zusätzlich das Gefahrenpotential des anderen Gefahrgutes, ggf. brennbar, ätzend, unter Druck stehend. Die beiden Sachen können unerwünscht miteinander reagieren und ich würde hier lieber eine Umverpackung bauen, um das ganze wenigstens formell definitiv zulässig zu verpacken.
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Re: SV 188 und LQ
[Re: Claudi]
#32379
25.04.2022 11:11
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Achdorfer
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Hallo zusammen, ich hab mich jetzt mal an diesen Chat gehängt weil ich nichts vergleichbares finde Wir rüsten Silo mit Transpondern aus die uns über Füllmenge, Standort, Verweilzeit usw. informieren Diese Transponder beinhalten relativ starke Lithium Akku die auf jeden Fall nicht mit der SV 188 befördert werden können,(wir reden hier ausschließlich über ADR) Jetzt aber meine eigentliche Frage: wenn der Transponder am Silo verbaut ist und der Silo wird durch einen Spediteur an eine andere Baustelle verbracht müssen wir dann Frachtpapiere mit der UN3481 erstellen ? Also mit der 5.5 tue mich unheimlich schwer beim lesen vor allem mit dem 5.5.4.1 am Schluss der Zusatz "mit Ausnahme der folgenden"
gruß aus dem Schwarzwald
Wer die Augen offen hält, dem wird im Leben manches glücken. Doch noch besser geht es dem, der es versteht, eins zu zudrücken (Goethe)
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Re: SV 188 und LQ
[Re: Achdorfer]
#32380
25.04.2022 11:17
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UBurkhard
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Hallo. Schau doch mal in ADR 1.1.3.7.
Mit besten Grüßen
Udo Burkhard
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Re: SV 188 und LQ
[Re: UBurkhard]
#32381
25.04.2022 11:20
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M.A.T.
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Hallo. Schau doch mal in ADR 1.1.3.7. Ganz genau. Es ist eigentlich keine Beförderung im strengen Sinne, weil es nicht der Ortveränderung des Gutes (also der Energiequelle) dient. Wie beim Sprit im Tank, oder den Batterien im Motor etc. Viel Erfolg. M.A.T.
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Re: SV 188 und LQ
[Re: M.A.T.]
#32382
25.04.2022 11:53
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Achdorfer
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alles klar,danke heißt im Umkehrschluss, wenn ich einen solchen Datenlogger auf die Baustelle schicke, damit er dort verbaut wird ist es bis dorthin ein Transport gefährlicher Güter und die UN38.3 ist von Nöten gruß
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Re: SV 188 und LQ
[Re: Achdorfer]
#32383
25.04.2022 11:59
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M.A.T.
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Hallo, Achdorfer, vielleicht ergibt sich für den Transport zur Baustelle im Rahmen der Unternehmens-Haupttätigkeit aus 1.1.3.1 c) eine Erleichterung, solange es keine interne Versorgungsfahrt ist. Gruß M.A.T.
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Re: SV 188 und LQ
[Re: Achdorfer]
#32386
25.04.2022 15:10
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Gerald
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Hallo Achdorfer, Diese Transponder beinhalten relativ starke Lithium Akku die auf jeden Fall nicht mit der SV 188 befördert werden können,(wir reden hier ausschließlich über ADR) Wieso tust Du Dich mit der Nutzung des neuen Abschnitts 5.5.4 nach ADR 2021? schwer? Denn der Abschnitt wurde ja extra wegen dieser Geräte im ADR audgenommen. Ich denke mal der hilft Dir auf jeden Fall weiter, als die SV 188 oder die Nutzung des Unterabschnitt 1.1.3.1 c) o.ä. vor allem mit dem 5.5.4.1 am Schluss der Zusatz "mit Ausnahme der folgenden" Das heist, Du musst nur die Bedingungen von den Unterabsatz 5.5.4.1 a) bis c) einhalten. Und da Du schreibst "...Füllmenge, Standort, Verweilzeit.." Trifft das ja auch auf den Beförderungsvorgang (Standort) zu! Ich weis jetzt nicht, da mir dazu von Dir Angaben fehlen, ob Du nicht den Absatz 2.2.9.1.7 f) im Zusammenhang mit Abschnitt 2.1.5 nutzen kannst. Zu LiBa steht was im Unterabschnitt 2.1.5.2 und dann könnte man über die UN 3548 bzw. Un 3363 gehen. Wird ja z.b. bei Smart Meter bzw. IoT Sensor auch gemacht.
Gruss aus Unterfranken
Gerald
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