Kennzeichnung der Packstücke bei 1.1.3.6 ADR
#32278
06.04.2022 14:34
|
Registriert: Jun 2021
Beiträge: 31
Agnes24
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Jun 2021
Beiträge: 31 |
Hallo,
wir führen Gefahrguttransporte nach 1.1.3.6 ADR durch.
Unser Kunde möchte uns Paletten mit Produkten anliefern die lt. SDB unter die UN 1263 fallen, jedoch ohne die einzelnen Versandverpackungen und die Paletten mit Gefahrgutkennzeichnung zu versehen. Er beruft sich auf die CLP-Verordnung in der für diese Produkte keine Kennzeichnung vorgesehen ist. Die CLP-Verordnung bezieht sich meines Wissens nach auf die Gefahrenpiktogramme (Gefahrstoff) auf der eigentliche Verkaufsverpackung, z.B. Flasche.
Das Kapitel 5.2 ADR ist nicht bei den nicht anzuwendenden Vorschriften bei 1.1.3.6 aufgeführt, demnach müssten die Versandverpackungen für den Transport gekennzeichnet werden.
Gibt es hier vielleicht andere Vorschriften die dazu führen, das diese Versandverpackungen doch nicht gekennzeichnet werden müssen für den Transport?
Vielen Dank im voraus für die Antworten.
Viele Grüße
Agnes24
|
|
Re: Kennzeichnung der Packstücke bei 1.1.3.6 ADR
[Re: Agnes24]
#32279
06.04.2022 14:49
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,849
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,849 |
Hallo, ohne auf 1.1.3.6 im Detail einzugehen: vielleicht hat der Kunde im Kopf, daß unter bestimmten Umständen eine GHS-Kennzeichnung nicht notwendig ist, wenn die entsprechende GG-Kennzeichnung angebracht ist, und zieht daraus die falschen Schlüsse. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Kennzeichnung der Packstücke bei 1.1.3.6 ADR
[Re: M.A.T.]
#32282
06.04.2022 15:39
|
Registriert: May 2008
Beiträge: 806
aw_
Meister aller Klassen
|
Meister aller Klassen
Registriert: May 2008
Beiträge: 806 |
Moin, Kap. 5.2 ist anzuwenden bei Beförderung unter 1.1.3.6 Um hier genaueres sagen zu können müsste man mehr über die Farben wissen. Könnte mir vorstellen, dass die Farben aufgrund ihrer Viksosität befreit befördert wurden, gem. 2.2.3.1.5 gruss..aw
|
|
Re: Kennzeichnung der Packstücke bei 1.1.3.6 ADR
[Re: Agnes24]
#32283
06.04.2022 16:05
|
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079
Gerald
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2007
Beiträge: 3,079 |
Hallo Agnes, unter dem Link findest Du eine Datei, welche Dir aufzeigt, was alles bei der Beförderung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 zu beachten ist. Er beruft sich auf die CLP-Verordnung in der für diese Produkte keine Kennzeichnung vorgesehen ist. Da hat er wohl die Innenverpackung bei einer zusammengesetzten Verpackung im Kopf?
Gruss aus Unterfranken
Gerald
|
|
Re: Kennzeichnung der Packstücke bei 1.1.3.6 ADR
[Re: Gerald]
#32284
07.04.2022 10:05
|
Registriert: Jun 2021
Beiträge: 31
Agnes24
OP
Spezi
|
OP
Spezi
Registriert: Jun 2021
Beiträge: 31 |
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich bin gespannt was als nächstes von diesem Lieferanten kommt.
Herzliche Grüße
Agnes24
|
|
Re: Kennzeichnung der Packstücke bei 1.1.3.6 ADR
[Re: Agnes24]
#32295
08.04.2022 13:11
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664 |
Hallo zusammen,
die Freistellung von der Kennzeichnung hat sicher nichts mit 1.1.3.6 ADR zu tun.
Ich möchte aber mal einen Input geben, was gemeint sein könnte. In 2.2.3.1.5 ADR finden sich Freistellungen für viskose flüssige Stoffe. Gerade wenn es sich um UN 1263 handelt, wäre in Gefäßen bis 450 L u.U. eine komplette Freistellung vom ADR möglich, wenn die dortigen Bedingungen eingehalten sind.
Der Passus treibt mir seit Jahren die Zornesröte ins Gesicht. Aber er steht nun mal drin und die Farb- und Klebstoff-Lobby hat ganze Arbeit geleistet. In GHS/CLP Verordnung dürfte eine ähnliche Formulierung für viskose Stoffe enthalten sein.
Im Sicherheitsdatenblatt muss dazu kein Hinweis enthalten sein, weil die Sache auf anderen Verkehrsträgern anders aussieht. Hier ist leider in den Verordnungen für das SDB nur unzureichend mit dem Gefahrgutrecht verknüpft worden. DIe Anwendung einer solchen Freistellung obliegt allein dem Auftraggeber/Absender.
|
|
Re: Kennzeichnung der Packstücke bei 1.1.3.6 ADR
[Re: DJSMP]
#32296
08.04.2022 13:24
|
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,849
M.A.T.
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Jul 2011
Beiträge: 2,849 |
Hallo, aw und DJSMP Ihre Interpretation erscheint mir unter diesen Umständen deutlich wahrscheinlicher als meine Vermutung, danke für den Hinweis.
Falls ich mich recht erinnere war damals die Diskussion (noch vor der 1. Strukturreform), daß nur das Lösemittel selbst die Gefahr darstelle und eine Trennung von der Farbe bei unfallbedingter Freisetzung sehr unwahrscheinlich sei. Gruß M.A.T.
|
|
Re: Kennzeichnung der Packstücke bei 1.1.3.6 ADR
[Re: M.A.T.]
#32298
08.04.2022 13:33
|
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664
DJSMP
Held der Gefahrgutwelt
|
Held der Gefahrgutwelt
Registriert: Dec 2004
Beiträge: 1,664 |
Hallo M.A.T., das ist ein guter Input um die Regel mal zu verstehen. Der Hintergrund ist für mich immer etwas schwierig.
Wenn der Lieferant so bewandert wäre, dass er die Herleitung sauber erklären kann, wäre ja auch alles halb so schlimm. Aber wie immer scheint man sich nur die Rosinen raus gepickt zu haben und das Drumherum blieb auf der Strecke.
|
|
|
Wöchentlich die aktuellsten News vom Gefahrgut-Portal gefahrgut.de - mit dem Newsletter "ecomed-Storck Gefahrgut".
|
|